Schon wieder ich:
Vom Dach des Nachbarhauses...
Mal schauen was die Versicherung sagt.
Schon wieder ich:
Vom Dach des Nachbarhauses...
Mal schauen was die Versicherung sagt.
Nachtrag: das Dach hat auch ne riesen Delle.
Schon wieder ich:
Vom Dach des Nachbarhauses...
Mal schauen was die Versicherung sagt.
Da greifft deine KFZ-Versicherung. Das habe ich schon, mit einem Dachziegel, hinter mir.
Könnte da nicht auch etwas über die Gebäudehaftpflicht des Nachbarn gehen?
Könnte da nicht auch etwas über die Gebäudehaftpflicht des Nachbarn gehen?
Wenn das mit der Teilkasko(?) abgedeckt ist, dann ist das wohl der schnelle Weg. Da gibt es ja in der Regel auch keine Rückstufung.
Die Versicherung wird dann sicherlich auch prüfen, ob sie von der Gebäudehaftpflicht was zurückfordern kann. Aber diesen Schuh muß man sich selbst nicht anziehen.
Könnte da nicht auch etwas über die Gebäudehaftpflicht des Nachbarn gehen?
Nein, in meinem Fall, hat sich bei Sturm ein Dachziegel gelöst und ist durch das Glasschiebedach auf dem Fahrersitz gelandet (es saß keiner drin ).
Ich bin natürlich direkt zum Vermieter und er wollte seiner Versicherung den Schaden zur Begleichung melden, die hat direkt abgewunken und gesagt -> ist ein Fall für die KFZ Versicherung des Halters. Darauf habe ich meine Versicherung angerufen (dachte schon, jetzt werde ich zum Spielball zwischen den Versichernungen), die hat direkt gesagt: "Ja, ist ein Fall für die KFZ Schadensabteilung". Fertig
Wenn das mit der Teilkasko(?) abgedeckt ist, dann ist das wohl der schnelle Weg. Da gibt es ja in der Regel auch keine Rückstufung.
Die Versicherung wird dann sicherlich auch prüfen, ob sie von der Gebäudehaftpflicht was zurückfordern kann. Aber diesen Schuh muß man sich selbst nicht anziehen.
Nein, wird sie nicht. Das ist, zumindest der AXA und der DEVK nach, ein klarer Fall für die KFZ Versicherung
Gut, schon wieder etwas dazu gelernt.
Das hat mir die Versicherung damals so erklärt:
"Genau wie bei Schäden an der Windschutzscheibe ist es für die Versicherung günstiger, den Schaden zu übernehmen, als sich mit dem Gegner herumzustreiten und zu klagen..." Als Beispiel, für die WSS: "man fährt auf der Landstraße, es kommt ein Fahrzeug entgegen und wirbelt einen Stein hoch, der in der WSS einschlägt. Wer hat nun Schuld?
Klingt wie höhere Gewalt, das mit dem Stein. Falls aber der Vorausfahrende durch Unachtsamkeit auf den Seitenstreifen gerät und dabei Steine verteilt, so ist er der Haftende, so zumindest hat man es mir mal erklärt.