Felgendowngrading trotz ABE von 20" auf 19" nur mit TÜV-Abnahme?

  • Ich besitze einen GT-Line mit 20"-Felgen. Sowohl im Fahrzeugschein wie aber auch in der Konformitätserklärung ist ausschließlich die 20"-Bereifung als erlaubt aufgeführt.


    In den meisten ABEs oder ECEs ist bzgl. der erlaubten Reifenkombination folgende Klausel für die Reifenkombination definiert:
    ECE 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.


    ABE 11G) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis

    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

    (Anmerkung: Die genannte Freistellung ist in den ABEs nicht enhalten).


    Dies bedeutet - sofern ich es korrekt interpretiere - dass ich eine 19"-Bereifung trotz ABE nur mit einer separaten TÜV-Abnahme oder aber zumindest mit einer zusätzlichen Eintragung im Fahrzeugschein durch die Zulassungsstelle benutzen darf.


    Oder sehe ich hier etwas falsch?

    EV6 GT-Line AWD - schwarz - alle Pakete mit SD und 20"

    4 Mal editiert, zuletzt von weichi ()

  • (Halbwissen AN)

    Wenn ABE vorhanden, Rad-Reifen Kombination in der ABE zu dem Fahrzeug angegeben ist dann sollte das eintragungsfrei gehen.

    Allgemeine Betriebserlaubnis eben.

    Normalerweise hat eine Felge aber nur ein Teilegutachten. Das muss dann eingetragen werden.

    (Halbwissen AUS)

    - 17.03.22 bestellt direkt beim KIA Händler: 77KWh, RWD, schwarz, WP

    - 08.09.22 Angekündigt auf KW37/22 Fahrgestellnummer KNAC381AFNXXXXXX also MJ22

    - 16.09.22 angeliefert beim Händler

    - 21.09.22 Brief und COC erhalten

    - 22.09.22 zugelassen

    - 28.09.2022 abgeholt

    - 14.10.2022 BAFA beantragt

    - 02.11.2022 BAFA Zuwendungsbescheid erhalten :thumbup:

  • (Halbwissen AN)

    Wenn ABE vorhanden, Rad-Reifen Kombination in der ABE zu dem Fahrzeug angegeben ist dann sollte das eintragungsfrei gehen.

    Allgemeine Betriebserlaubnis eben.

    Normalerweise hat eine Felge aber nur ein Teilegutachten. Das muss dann eingetragen werden.

    (Halbwissen AUS)

    Eine ABE/ECE erlaubt den Betrieb nur, sofern die dort aufgeführten Bedinungen erfüllt sind!
    Zum Halbwissen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

    EV6 GT-Line AWD - schwarz - alle Pakete mit SD und 20"

  • Mein Händler hat das (angeblich) mit KIA Deutschland abgeklärt und ist eintragungsfrei nicht möglich.

    Ich musste mich jetzt darauf verlassen, weil ich keinerlei Ahnung von dem Thema habe und auch hier im Forum (anderer Thread) keine eindeutige Antwort herauslesen konnte.


    Optik entschädigt für den Reichweitenverlust soweit, dass ich jetzt meinen Frieden damit gemacht habe.

    GT-Line, RWD, 77KWH, Moonscape, P5,6,7, WP - bestellt am 23.01.2022, Vorläufer aus Nov 21

  • Also ich hab wegen dem ganzen Reifenhickhack ziemlich lange recherchiert, um mir auch wirklich Felgen + Reifen zu kaufen, mit denen ich nirgends vorstellig werden muss.


    Unterm Strich: In deinem Fahrzeugschein (und CoC) stehen die zugelassenen Reifendimensionen. Wahrscheinlich irgendwas mit R20 und kein R19. Das ist der Punkt 15 im Fahrzeugschein für die Reifen vorne und hinten.

    Dementsprechend darfst du auch nur das fahren. Willst du das ändern, musst du dafür sorgen, dass eben auch weitere Reifengrößen da rein kommen, also irgendwo vorstellig werden.


    Das mit der ABE bezieht sich dann auf die Felgen und sagt dir, ob du die Felge ohne weitere Abnahme unter Einhaltung der Auflagen im Gutachten verwenden darfst. Trotzdem müssen natürlich am Ende deine Reifen, mit den Dimensionen die im Fahrzeugschein stehen, auch auf die Felge deiner Wahl passen. Und das ist bei dir dann wahrscheinlich nicht der Fall.

    EV6 Basis, 77,4kWh, RWD, P1 Air, deep forest green, WP, bestellt Januar 2022, unverbindlicher Liefertermin 03/2022.

    Beim Händler eingetroffen 06/2022.

    Schriftliche Fristsetzung an Vertragspartner 07/2022.

    Auto zugelassen und abgeholt: Zwei Tage später.

  • Das mit der ABE bezieht sich dann auf die Felgen und sagt dir, ob du die Felge ohne weitere Abnahme unter Einhaltung der Auflagen im Gutachten verwenden darfst. Trotzdem müssen natürlich am Ende deine Reifen, mit den Dimensionen die im Fahrzeugschein stehen, auch auf die Felge deiner Wahl passen. Und das ist bei dir dann wahrscheinlich nicht der Fall.

    Das siehst Du falsch ! Wenn Reifendimension xy auf Felge abc in der ABE der Felge stehen und in der ABE steht dass keine Abnahme notwendig ist dann darfst Du die fahren ohne dass Du beim TÜV und/oder der Zulassungsbehörde vorstellig werden musst. Du musst dann lediglich die ABE immer mitführen damit Du die bei Bedarf der Rennleitung zur Überprüfung in die Hand drücken kannst.


    Das war schon in den 80ern (da gabs noch kein COC und alle ab Werk vorgesehenen Dimensionen standen im Brief und Schein) so und hat sich bis heute nicht geändert.

    geschäftlich bestellt am 12.7.2022: 2x Standard 77,4kWh, RWD, schwarz, P1, P2, P3, P4, WP für September 2023

    2x GT-Line 77,4kWh, RWD, schwarz, P5, WP für September 2023, 1x GT-Line 77,4kWh, RWD, schwarz, P5, P6, WP für Juli 2023


    1 zusätzlich und 4 geändert im Juli/August 2023 auf: 1x Standard 77kWh RWD Glacier P1, P2, P4, WP, 1x GT-Line 77 kWh RWD Rot P5, P6, WP, 1x GT-Line 77 kWh RWD schwarz P5, P6, WP, 2x GT-Line 77 kWh AWD Schwarz, P5, P6, P7, WP, 1x GT-Line 77 kWh AWD Schwarz P5, GD, WP

  • Das ist wohl war... je nachdem was nötig ist liegt man da so bei 80-150 €. Über 100 € eigentlich nur wenn Räder verbaut werden welche keine ABE sondern nur ein Gutachten haben bzw. nach §21 StvZO abgenommen werden müssen.


    Dann ggf. noch die Eintragung in die Fahrzeugpapiere (ich meine das sind so 10-15 €) und wenn das Fahrzeug in Hessen zugelassen ist noch zusätzliche Kosten für die Bündelungsbehörde (das müssten so 30-40 € sein) und gut ist.


    Nagelt mich nicht fest aber ich meine §21 wird immer nötig wenn nicht vorm Hersteller vorgesehene Felgen mit einer Reifendimension verbaut werden welche nicht im COC-Papier (oder bei aaaalten Karren im Fahrzeugbrief) vorhanden ist.

    geschäftlich bestellt am 12.7.2022: 2x Standard 77,4kWh, RWD, schwarz, P1, P2, P3, P4, WP für September 2023

    2x GT-Line 77,4kWh, RWD, schwarz, P5, WP für September 2023, 1x GT-Line 77,4kWh, RWD, schwarz, P5, P6, WP für Juli 2023


    1 zusätzlich und 4 geändert im Juli/August 2023 auf: 1x Standard 77kWh RWD Glacier P1, P2, P4, WP, 1x GT-Line 77 kWh RWD Rot P5, P6, WP, 1x GT-Line 77 kWh RWD schwarz P5, P6, WP, 2x GT-Line 77 kWh AWD Schwarz, P5, P6, P7, WP, 1x GT-Line 77 kWh AWD Schwarz P5, GD, WP

  • Eine ABE/ECE erlaubt den Betrieb nur, sofern die dort aufgeführten Bedinungen erfüllt sind!
    Zum Halbwissen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

    Na das hab ich doch genau so geschrieben...🤔

    - 17.03.22 bestellt direkt beim KIA Händler: 77KWh, RWD, schwarz, WP

    - 08.09.22 Angekündigt auf KW37/22 Fahrgestellnummer KNAC381AFNXXXXXX also MJ22

    - 16.09.22 angeliefert beim Händler

    - 21.09.22 Brief und COC erhalten

    - 22.09.22 zugelassen

    - 28.09.2022 abgeholt

    - 14.10.2022 BAFA beantragt

    - 02.11.2022 BAFA Zuwendungsbescheid erhalten :thumbup: