Felgendowngrading trotz ABE von 20" auf 19" nur mit TÜV-Abnahme?

  • Also müssen die 19" eingetragen werden.

    Nicht generell, nein.

    Nur wenn es für diese 19er die Du verwenden willst keine ABE gibt, in der drinsteht das die Eintragungsfrei sind.


    Die Alutec die ich hab (mit der entsprechenden Reifenkombi, natürlich) darf ich draufstecken wie ich will, wenn ich aber Felgen von XYZ-Tec nehme, die zwar den Spezifikationen von dem KIA-Dokument entsprechen, aber keine ABE für den EV6 haben, die muss ich Vorführen.

    EV6 AWD, Schwarz, alles außer Schiebedach. Bestellt 04.05.22 - abgeholt 28.07.22

    Elektrischer Selbstversorger: 36kW Peak aufm Dach, 24kW Speicher im Keller

    Die schwarze Seele: Diverse Erdölvernichter die allesamt äußerst giftig, äußerst nutzlos aber äußerst spaßig sind ;)

  • In meiner COC sind nur 20" eingetragen und in der Reifenfreigabe EV6.pdf steht doch eindeutig:

    pasted-from-clipboard.png


    Also müssen die 19" eingetragen werden.

    Also, ich sehe das wie du.


    Die ABE gilt für die Felge + Reifen, die damit gefahren werden dürfen.

    In deinen Papieren sind aber nur 20" Reifen.


    Das heißt, du müsstest 20" Reifen finden, die in der ABE der 19" Felge aufgeführt sind und das wird nicht passieren, weil das Loch in der Mitte der Reifen schlicht zu groß für die Felge ist.


    Du müsstest also dafür sorgen, dass in deinen Papieren steht "dieses Auto darf mit (z.B.) 235/55R19 Reifen gefahren werden".


    Letztenendes geht es bei der Eintragung der Reifendimensionen in den Papieren ja darum: Der Gesamtraddurchmesser muss stimmen, damit der Tacho richtig läuft. Und das hängt von Durchmesser des Lochs (Zollgröße) und der Höhe der Reifenflanke ab.

    In meinem Beispiel ergibt sich der Raddurchmesser am Ende aus R19 + 55mm Flanke.

    EV6 Basis, 77,4kWh, RWD, P1 Air, deep forest green, WP, bestellt Januar 2022, unverbindlicher Liefertermin 03/2022.

    Beim Händler eingetroffen 06/2022.

    Schriftliche Fristsetzung an Vertragspartner 07/2022.

    Auto zugelassen und abgeholt: Zwei Tage später.

  • ich hatte vorher einen Hyundai Ioniq.

    Da ging das mit der ABE, da in der COC beide Größen eingetragen waren. Hatte orig. WR mitgekauft.

    Hatte da Krach mit meinem Freundlichen, weil er das nicht eintragen lassen hat und sogar vergessen hat die ABE zu besorgen/mitzugeben.


    Er war der Meinung es würde nur noch die größte Möglichkeit in den Papieren angegeben.

    Das ist Unsinn, wie soll eine Polizeikontrolle (egal wo) prüfen was zugelassen ist?

    Das geht nur über die Angaben in der COC, denn da haben die Zugriff drauf.

    Im Zulassungsschein Teil I stehen dann Ergänzungen dazu die örtlich genehmigt wurden, daher die Notwendigkeit der Eintragung dort (hatte er mir dann gesagt und sich entschuldigt)


    Keine Ahnung ob das erst mit der COC so gekommen ist, dachte auch immer eine ABE reicht.

    Eintragungen kannte ich nur von Typzulassungen.

    EV6 GT Line, RWD, 77KW, WP, AHK, Schiebedach, Mj 22, Fertigung 2021-08

    Zweitwagen Mercedes E220 CDI BJ 2004

    vor dem EV6 5 Jahre 55tsd Km mit Hyundai Ioniq PHEV ohne Probleme

    Moped hab ich auch noch BMW K1600GT

  • Bei so kleinen Änderungen, musst du es nicht einmal in den Fahrzeugschein eintragen lassen.

    Das kommt immer drauf an... ich habe (bei anderen Fahrzeugen) auch schon ABEs für nur kleine Änderungen (Fremdfelge mit gleichen Rad-/Reifendimensionen wie ab Werk) gesehen welche man eintragen lassen musste.


    Auf dem Abnahmepapier steht dann: "bei Gelegenheit in den Fahrzeugschein eintragen lassen" (keine Frist).

    "Bei Gelegenheit" kenne ich nicht wenn dann nur (sinngemäß) "bei nächster Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren" - das wäre dann zB ein Halterwechsel oder eine Umschilderung oder eine Eintragung eines anderen Fahrzeugteils.

    Es kann aber auch drin stehen dass gar keine EIntragung in die Fahrzeugpapiere notwendig ist.


    Jetzt kann ich mir eine 20 Zoll Felge mit ABE raus suchen, ich werde da aber trotzdem keine Reifen mit den Maßen 235/55R19 drauf bekommen.

    Hat das irgendwer behauptet das man einen 19" Reifen auf eine 20" Felge ziehen kann ?


    Jetzt kann er sich R19 Felgen mit ABE dafür holen und sie durch die zu großen Reifen durch werfen, aber fahren wird schwierig. Dafür braucht er Reifen mit anderen Maßen und die müssen im Fahrzeugschein stehen.

    Nö, wenn in der ABE steht dass diese für die Reifendimension blabla gültig ist UND in der ABE steht dass eine EIntragung nicht notwendig ist dann muss man das aucht nicht machen - auch diese Variante habe ich schon mehr als einmal erlebt.

    geschäftlich bestellt am 12.7.2022: 2x Standard 77,4kWh, RWD, schwarz, P1, P2, P3, P4, WP für September 2023

    2x GT-Line 77,4kWh, RWD, schwarz, P5, WP für September 2023, 1x GT-Line 77,4kWh, RWD, schwarz, P5, P6, WP für Juli 2023


    1 zusätzlich und 4 geändert im Juli/August 2023 auf: 1x Standard 77kWh RWD Glacier P1, P2, P4, WP, 1x GT-Line 77 kWh RWD Rot P5, P6, WP, 1x GT-Line 77 kWh RWD schwarz P5, P6, WP, 2x GT-Line 77 kWh AWD Schwarz, P5, P6, P7, WP, 1x GT-Line 77 kWh AWD Schwarz P5, GD, WP

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  • Also, ich sehe das wie du.

    Die StVZo sieht das allerdings anders.


    Die ABE sticht in dem Fall, weil sie für EIN BESTIMMTES TEIL gilt.


    Das Dokument von KIA ist keine spezifische ABE sondern eine Allgemeine Typgenehmigung.


    Die ABE sagt: Diese spezielle Felge mit diesem speziellen Reifen ist auf diesem speziellen Fahrzeug ohne Eintragung zulässig, weil wir, der TÜV, diese spezielle Kombination auf diesem speziellen Fahrzeug geprüft haben. Aber nur z.B. mit dem Serienfahrwerk, nur ohne AHK, nur mit Allrad, usw... - weil wir eben nur das überprüft haben.


    Die Typgenehmigung sagt: Eine beliebige Felge in dieser Größe mit dieser Reifenkombi ist grundsätzlich zulässig. Da wir aber nicht eine spezielle Felge geprüft haben, sondern nur das Grundsätzliche musst Du zum TÜV und überprüfen lassen, ob die eine Felge die Du fahren willst auch wirklich funktioniert.

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  • Eigentlich ganz easy

    Sag mal wie haben wir alten Hasen das alles in der Vor-Internet-Ära gelernt ? Ich kann mich nicht mehr erinnern :/

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  • Mit anderen Worten: weichi wird keine 19 Zoll Felge finden, in deren ABE die Reifendimension dabei ist, die in seinem Fahrzeugschein steht.

    Er kommt also um eine Vorstellung bei der Zulassungsstelle, nicht herum.

    Es kommt auf den Inhalt der ABE an - was im Schein/Brief steht ist dann vollkommen unrelevant !


    Im Fahrzeugschein/Bief oder genauer gesagt in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II steht sowieso regulär nur noch eine Dimension drin, auch wenn man das Fahrzeug ab Werk mit verschiedenen Dimensionen ordern kann.


    Für die Gesamtübersicht der ab Werk verfügbaren/zugelassenen Dimensionen muss man in das COC-Papier schauen.

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  • CaptainCool bei der Zulassungsstelle muss er nichts vorstellen, nur bei einer zulässigen Abnahmestelle... TÜV, Dekra, GTÜ etc. ;)

    Und selbst da nicht wenn es entsprechend in der ABE steht... ob es sowas im Bereich Felgen aber heute überhaupt noch gibt kann ich nicht sagen.


    Obwohl halt doch... Ich habe für meinen CLA WInterräder von nem Dritanbieter in der gleichen Dimension wie die Sommerräder vom Hersteller und da muss ich nur die ABE mitführen und musste nicht zum TÜV.


    Früher gabs sowas auch mal bei Rad-/Reifenkombinationen welche ab Werk nicht vorgesehen waren. So hatte ich zB auf meinem Manta "wahnsinnig fette" 195er Schlappen montiert - die hatten auch ne ABE und ich musste nicht zum TÜV :D Wie gesagt... obs das auch heute noch gibt kann ich nicht sagen, zumindest ist mir dergleichen in den letzten Jahren nicht untergekommen.

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