Wenn sich vom Gesetzgeber und den Vergütungspreisen nichts tut, macht V2G in Deutschland für den Anlagenbetreiber keinen monitären Sinn.
* Vorzeitige Alterung des Akkus durch mehr (Ent)Ladezyklen -> eher kaputt ohne Entschädigung oder Teilfinanzierung durch die Stromabnehmer oder Netzbetreiber.
* Wallbox teurer als eine "Normale"