Update zum Thema:
Ich habe dieses Schlupfloch gesucht und es wurde vor meiner Nase geschlossen.
Die Verantwortlichen haben tatsächlich sehr schnell gehandelt und die Hürden hochgelegt und klare Regularien vorgegeben - ohne die hier keine Anerkennung erfolgt.
Voraussetzungen/Bedingungen:
- Entsprechend dafür ausgelegte Wallbox (eichrechtskonform!) und eine dazu passende Softwarelösung - Anbindung 24/7/365 an ein Backend.
- Darüberhinaus muss vor Ort adhoc-Laden möglich sein - mit Bezahlvorgang via Kredit-oder Kontokarte.
- Die Wallbox muss verpflichtend bei der Bundesnetzagentur registriert sein.
Bei einer Gewerbeanmeldung (nicht verpflichtend für PV-Betreiber, sehr wohl aber für Betreiber einer öffentlichen Ladestation!) kann man sich noch bis zum 31.12.2022 als Unternehmer den Zuschuss für eine Wallbox sichern (900 Euro pro Ladepunkt).
Das habe ich genauso umgesetzt. Die Förderzusage kam innerhalb von 9 Tagen. Angehängt Förderzusage für 2 Wallboxen.
Meine existierende Wallbox habe ich zeitgleich verkauft. Mit dem Verkaufserlös plus der Förderung ist die Neuanschaffung der eichrechtskonformen Wallbox gedeckt.
Eine erste öffentliche Ladestation ist online (als Master).
Was bedeutet das nun in der Konsequenz?
Die bisher geladenen kW/h an den Wallboxen können für dieses Jahr für die THG eingereicht werden. (4000 kWh)
Ähnlich einer Investition in eine PV-Anlage ergibt sich hier die Amortisation der Wallbox/des Gewerbes nach einigen Jahren und verkürzt sich erheblich mit weiter steigender THG-Quote.
Wenn jemand noch keine Wallbox hat, aber eine PV-Anlage plant oder gar betreibt, ist das Projekt durchaus interessant und zu empfehlen
Fragen/Anmerkungen/Kritik gern erwünscht.