Projekt: Zusatzeinkünfte sichern - Eröffnung eines öffentlichen Ladepunktes / THG Quote für die Wallbox

  • Update zum Thema:


    Ich habe dieses Schlupfloch gesucht und es wurde vor meiner Nase geschlossen. ^^

    Die Verantwortlichen haben tatsächlich sehr schnell gehandelt und die Hürden hochgelegt und klare Regularien vorgegeben - ohne die hier keine Anerkennung erfolgt.


    Voraussetzungen/Bedingungen:


    • Entsprechend dafür ausgelegte Wallbox (eichrechtskonform!) und eine dazu passende Softwarelösung - Anbindung 24/7/365 an ein Backend.
    • Darüberhinaus muss vor Ort adhoc-Laden möglich sein - mit Bezahlvorgang via Kredit-oder Kontokarte.
    • Die Wallbox muss verpflichtend bei der Bundesnetzagentur registriert sein.


    Bei einer Gewerbeanmeldung (nicht verpflichtend für PV-Betreiber, sehr wohl aber für Betreiber einer öffentlichen Ladestation!) kann man sich noch bis zum 31.12.2022 als Unternehmer den Zuschuss für eine Wallbox sichern (900 Euro pro Ladepunkt).


    Das habe ich genauso umgesetzt. Die Förderzusage kam innerhalb von 9 Tagen. Angehängt Förderzusage für 2 Wallboxen.


    Meine existierende Wallbox habe ich zeitgleich verkauft. Mit dem Verkaufserlös plus der Förderung ist die Neuanschaffung der eichrechtskonformen Wallbox gedeckt.

    Eine erste öffentliche Ladestation ist online (als Master).


    Was bedeutet das nun in der Konsequenz?


    Die bisher geladenen kW/h an den Wallboxen können für dieses Jahr für die THG eingereicht werden. (4000 kWh)

    Ähnlich einer Investition in eine PV-Anlage ergibt sich hier die Amortisation der Wallbox/des Gewerbes nach einigen Jahren und verkürzt sich erheblich mit weiter steigender THG-Quote.


    Wenn jemand noch keine Wallbox hat, aber eine PV-Anlage plant oder gar betreibt, ist das Projekt durchaus interessant und zu empfehlen :)


    Fragen/Anmerkungen/Kritik gern erwünscht.

  • Angeregt durch den Forenfreund koaschten bringe ich meinen Beitrag aus dem anderen Thread hier zur allgemeinen Information und Diskussion:


    Zielsetzung:

    • Merkantile Interessen - Zusatzeinnahmen generieren durch Vermarktung der THG-Quote für den an der Wallbox geladenen Strom
    • Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur unterstützen und fördern

    Ausgangsituation:

    • PV-Anlage (28,2 kWp nebst Speicher 26 KW) vorhanden, 2 Wallboxen vorhanden, 2 Starkstromanschlüsse vorhanden
    • im Wohnort (15000 Einwohner) nur ein (!) öffentlicher Ladepunkt!
    • 2 Parkplätze auf eigenem Grundstück vorhanden - unmittelbar und direkt von öffentlicher Straße aus anfahrbar
    • Parken direkt vor den beiden Wallboxen möglich


    Die Anmeldung des öffentlichen Ladepunktes erfolgt bei der Bundesnetzagentur und wird nach erfolgter Prüfung per Email bestätigt.


    Der Ladepunkt ist öffentlich sichtbar auch in unserer KIA Charge App und bei (fast) allen anderen Verzeichnissen/Apps).

    Die sehr übersichtliche und komfartable Steuerungssoftware reev läuft problemlos und bietet Vollzugriff und diverse Konfigurierungsmöglichkeiten.

    Eine eigene Homepage für den Ladepunkt ist eingerichtet.


    Was bedeutet das nun in der Konsequenz?


    Die bisher geladenen kW/h an den Wallboxen können für dieses Jahr für die THG komplett eingereicht werden. (bisher 4000 kWh)

    Ähnlich einer Investition in eine PV-Anlage ergibt sich hier die Amortisation der Wallbox/des Gewerbes nach einigen Jahren und verkürzt sich erheblich mit weiter steigender THG-Quote.

    8 Mal editiert, zuletzt von EW B () aus folgendem Grund: Fortlaufende Textergänzungen... / Danke an den Moderator fürs Zusammenlegen :-)

  • EW B

    Hat den Titel des Themas von „Projekt: Zusatzeinkünfte sichern - Eröffnung eines öffentlichen Ladepunktes / THG Quote für Wallbox-Strom verkaufen“ zu „Projekt: Zusatzeinkünfte sichern - Eröffnung eines öffentlichen Ladepunktes / THG Quote für die Wallbox“ geändert.
  • Bin grade mit meinem Schmuckstück beim Felgenwechsel. Daher beantworte ich einige Fragen gleich, den Rest später.

    • Der Elektriker meines Vertrauens hat Zugriff und darf die Anlage steuern. Derzeit liefert sie 22KW, ungedrosselt. Er kann stufenlos einstellen von ca. 4 bis 22 KW.
    • solares Überschussladen ist nicht mehr möglich (nicht schlimm - Netzbezug ist kein Verbrechen. 😉)
    • Der E3DC Akku wird zuerst ausgelutscht, parallel Netzbezug, sofern nötig.

    2 Mal editiert, zuletzt von EW B ()

  • Der Verlust des Solargeführten Ladens ist natürlich Schade. Wäre ja schon Sinnvoll wenn man weiter zwischen 4 und 11kW regeln könnte. So für das grüne Gewissen. ;)

    Ja, ich habe den Smiley gesehen.... ;)

    In Sachen "Wieviel Netzbezug wird das wohl werden?:


    Die PV ist recht großzügig dimensioniert und fast optimal ausgerichtet (Süd / -12 Azimut)

    Status der Autarkie für das Jahres 2022 bei einem Verbrauch von gut 9000 kWh bis heute sind 93% - > siehe Anhang

    Wenn das weniger wird, kein Thema. (wird sehr gut vergütet - plus gutem Bezugsvertrag beim Versorger) ;)


    Zu den Vergütungen und Gebühren werde ich noch einen Beitrag nachholen.

  • Die e3dc Dinger sind scheinbar auch gut effizient, nur 2.7% Wandelverluste beim ein/ausspeisen der Batterie?


    Einen hab ich noch, hast du einen "umsonst laden" rfid chip für die Wallbox oder wie regelst du das?