Wenn ich unverbindliches Lieferdatum März 2023 habe, gilt dann der 6wöchige Verzug ab dem 01.03. oder 31.03.? Kann zu dem Thema leider bisher keine eindeutige Auskunft finden.
Das ist tatsächlich etwas schwammig formuliert (wir unterstellen da jetzt mal keine Absicht), aber bei solch einem langen Zeitraum von 12 Monaten kann man "März" schon als "ab 1.3." ansehen.
Falls du vor hast zurückzutreten würde ich die Frist einfach mal ab 1.3. setzen und sehen was passiert.