Fragen und Erfahrungen rund um MeinAuto.de Bestellungen

  • Ich hab zwar kein auslaufendes Leasing, stehe aber auch schon etwas länger ohne Fahrzeug da. Grund ist eigentlich, dass bei der nächsten Inspektion ein paar größere Sachen angefallen wären die ich nicht mehr bereit war zu zahlen.


    Übrigens, alle die MC im Mai in Verzug setzen können anschließen die Mehrkosten (sei es eine höhere Rate bei Verlängerung des bestehenden Leasing oder ein Ersatzfahrzeug über Autoabo usw.) gegenüber dem Händler / MC geltend machen.

    Ich werde da auch nachfragen, ob man mir für die Zeit ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt.

  • Übrigens, alle die MC im Mai in Verzug setzen können anschließen die Mehrkosten (sei es eine höhere Rate bei Verlängerung des bestehenden Leasing oder ein Ersatzfahrzeug über Autoabo usw.) gegenüber dem Händler / MC geltend machen.

    Da bin ich etwas weniger optimistisch: Dafür musst du MC erstmal (leichte oder grobe) Fahrlässigkeit nachweisen… Ich hätte jetzt keine gute Idee, wie man das anstellen sollte :/

    Seit 08.07.2023: EV6 AWD in SWP: GT-Line, WP, P5, P6, P7 als sofort-verfügbaren gekauft

  • ...Übrigens, alle die MC im Mai in Verzug setzen können anschließen die Mehrkosten (sei es eine höhere Rate bei Verlängerung des bestehenden Leasing oder ein Ersatzfahrzeug über Autoabo usw.) gegenüber dem Händler / MC geltend machen.

    Ich werde da auch nachfragen, ob man mir für die Zeit ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt.

    Da wird mit Sicherheit die Unterstützung eines Rechtsanwalts von Nöten sein

    EV6 77,4 RWD snow white pearl WP P1 P2 P3 bestellt am 20.04.22

    Unverbindlicher Liefertermin April 23, Juni 23, September 23

    Geliefert Oktober 23

  • Ich muss gar nichts nachweisen. die Umstände (Chipmangel usw.) waren bereits bei Bestellung bekannt. Entsprechend lang wurde auch der Lieferzeitraum durch den konzerneigenen Händler gewählt. Höhere Gewalt liegt hier ebenfalls nicht vor. Zusätzlich bekommt er ja sogar noch eine Frist von 6 Wochen über den Termin hinaus, plus Nachfrist von mind. 2 Wochen.


    Wenn man dementsprechend seine Planung auf diesen Liefertermin ausrichtet erleidet man einen Schaden in Form von Mehrkosten, welche vom Händler zu ersetzen sind.

    Ich sehe da die Gesetzeslage eindeutig auf Verbraucherseite.

  • Ich persönlich sehe es auch so, dass aus dem Verzug resultierende Mehrkosten eventuell geltend gemacht werden könnten. Eine rechtzeitige Rechtsberatung ist hier trotzdem sinnvoll und wichtig. Sowohl zur Einschätzung der konkreten Lage, der formellen Richtigkeit wegen und zur Durchsetzung.

    MA Deal 0422 Kia EV6 Glacier Metallic 7,4kW mit P1, P2, P3

    Bestellt: 20.04.22

    Ursprüngliche Lieferung: September 23

    Neuer Termin: November 22

    Fahrzeugbrief: 29.11.22

    Geliefert: Ende Dezember 2022

  • Immerhin bekommt man derzeit schnell nichtssagende Antworten auf Rückfragen:


    vielen Dank für Ihre Anfrage!

    Leider haben wir noch keine neuen Informationen für Sie,


    unser neuster Stand ist auch, dass sich der unverbindliche Liefertermin auf „unbekannt“ verschiebt.


    Da uns noch keine FIN übermittelt wurde lässt sich der Produktionsstand bisher leider nicht nennen.


    Wir können gerne einmal beim Händler für Sie anfragen ob da schon etwas bekannt ist,


    allerdings sind diese Daten nicht zwingend aussagekräftig weshalb sie normalerweise auch nicht herausgegeben werden.


    Aktuell erfragen wir regelmäßig den Bereitstellungstermin und warten da noch auf eine Rückmeldung des Händlers.


    Sobald wir eine bekommen, werden wir Sie umgehend kontaktieren!




    Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu!

    Bestellt am 24.01.2022

    EV6 Basis 58kWh, Air & Comfort-Paket, RWD, Schwarz

    Unverbindliche Lieferung: 03/23 09/23

    Lieferung: 10/23 - nach 623 Tagen.

  • Ich muss gar nichts nachweisen. die Umstände (Chipmangel usw.) waren bereits bei Bestellung bekannt. Entsprechend lang wurde auch der Lieferzeitraum durch den konzerneigenen Händler gewählt.

    Hmm, da bin ich mir nicht so sicher: Z.B. ein gewisser Krieg in der Ukraine war zum Zeitpunkt deiner Bestellung nicht „bekannt“ und dieser hatte definitiv die ein oder andere (indirekte) Auswirkung auf Lieferungen und Lieferketten… Auch der lange Covid-Lockdown in China letztes Jahr war so nicht vorherzusehen.


    Bitte auch nicht Händler und MC durcheinanderbringen. Meinem Rechtsverständnis nach kannst du Mehrkosten nur gegenüber deinem Vertragspartner geltend machen. Und wenn MC die Bestellung damals zeitnah beim Händler eingereicht hat (wovon ich mal ausgehe), wird es schon schwierig auf Fahrlässigkeit zu plädieren - aber wie gesagt: Das ist nur mein Rechtsverständnis, ich mag da auch total daneben liegen.


    Unbefriedigend ist es in jedem Fall X/

    Seit 08.07.2023: EV6 AWD in SWP: GT-Line, WP, P5, P6, P7 als sofort-verfügbaren gekauft

  • Habe heute bereits mit MC und dem Händler Kontakt gehabt. Schieben sich meines Erachtens gegenseitig den schwarzen Peter zu, was die Änderung des UVLT auf "unbekannt" angeht. Der Begriff "externe Faktoren" konnte oder wollte man auch nicht weiter begründen. Seitens MC wurde ich jedenfalls dringend gebeten sie ab Mitte Mai in Verzug zu setzen. Erst dann kann MC wiederum den Händler in Verzug setzen. Es gelte für alle Januarbesteller also weiterhin März 2023 als UVLT bzgl. der Ansprüche. Bin mir aktuell noch nicht sicher, inwieweit Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Je nachdem, wen man fragt, bekommt man ganz unterschiedliche Aussagen. Werde mich in naher Zukunft zu dem Thema mit einem befreundeten Rechtsanwalt zusammensetzen und das fundiert abklären.

    Bestellt am 20.01.2022 über MeinAuto

    Bestellung des Händlers bei Kia: 02.03.2022

    EV6 Basis 58kWh, Air & Comfort-Paket (P1+P2), RWD, Auroraschwarz Metallic

    Unverbindliche Lieferung: März 2023 unbekannt September 2023

  • Hmm, da bin ich mir nicht so sicher: Z.B. ein gewisser Krieg in der Ukraine war zum Zeitpunkt deiner Bestellung nicht „bekannt“ und dieser hatte definitiv die ein oder andere (indirekte) Auswirkung auf Lieferungen und Lieferketten… Auch der lange Covid-Lockdown in China letztes Jahr war so nicht vorherzusehen.


    Bitte auch nicht Händler und MC durcheinanderbringen. Meinem Rechtsverständnis nach kannst du Mehrkosten nur gegenüber deinem Vertragspartner geltend machen. Und wenn MC die Bestellung damals zeitnah beim Händler eingereicht hat (wovon ich mal ausgehe), wird es schon schwierig auf Fahrlässigkeit zu plädieren - aber wie gesagt: Das ist nur mein Rechtsverständnis, ich mag da auch total daneben liegen.


    Unbefriedigend ist es in jedem Fall X/

    Ja das ist wie bei allem was mit Rechtsstreitigkeiten zutun hat, es ist Auslegungssache. Trotzdem halte ich es durchaus für möglich Kosten geltend zu machen. Mit Rechtsschutzversicherung definitiv ein Versuch wert.

    Habe heute bereits mit MC und dem Händler Kontakt gehabt. Schieben sich meines Erachtens gegenseitig den schwarzen Peter zu, was die Änderung des UVLT auf "unbekannt" angeht. Der Begriff "externe Faktoren" konnte oder wollte man auch nicht weiter begründen. Seitens MC wurde ich jedenfalls dringend gebeten sie ab Mitte Mai in Verzug zu setzen. Erst dann kann MC wiederum den Händler in Verzug setzen. Es gelte für alle Januarbesteller also weiterhin März 2023 als UVLT bzgl. der Ansprüche. Bin mir aktuell noch nicht sicher, inwieweit Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Je nachdem, wen man fragt, bekommt man ganz unterschiedliche Aussagen. Werde mich in naher Zukunft zu dem Thema mit einem befreundeten Rechtsanwalt zusammensetzen und das fundiert abklären.

    Genau die Aussage habe ich auch bekommen, Verzugsetzung ab Mitte Mai und dann leiten sie es an den Händler weiter.


    Mir juckt es trotzdem schon in den Fingern den Händler direkt mal zu kontaktieren, was er mir für Optionen anbietet. Möchte am liebsten so bald wie möglich aus dem Vertrag raus und da weder Produktionsdatum noch sonst was bekannt ist, ist abzusehen das es in den nächsten Wochen nix wird.
    So muss ich jetzt unnötig die Zeit absitzen und das bringt doch keiner Seite etwas.