Mal ne andere Frage: ist ja schön und gut wenn ich ein PKW über Liste verkaufen kann. Aber was sagt denn das Finanzamt dazu . Meines Wissens gibt es bestimmte Freibeträge die man als „Gewinn“ haben darf (glaube 600Euro). Innerhalb des ersten Jahres ist es glaube sowieso etwas heikel . Privatverkauf hin oder her. Gibt es hier einen Profi, der das beantworten kann?
Rücktritt von der EV 6 GT Bestellung
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Das mit dem Verkauf über Listenpreis stimmt sicherlich nicht für normale EV6 (kein GT).
Andrei, ich stimme Dir voll und ganz zu.
Diese Internetlügen enden genau dort, wo es darum geht, das Portmonaie aufzumachen.
Du weißt aus unserem Schriftwechsel, wieviel ich für meinen EV6 bekomme.
Ich habe vorgestern den Testballon gestartet (einfach mal so...) und das Auto bei Ebay-Kleinanzeigen reingesetzt.
Parallel dazu bekommt man - gewissermaßen gratis - das Auto auch auf Mobile.de eingesetzt.
Die Resonanz auf das derzeit ja ach so toll gefragte Auto hält sich in allerengsten Grenzen - um nicht zu sagen: NULL Interesse, NULL Zuschrift.
Und nein, mir soll keiner sagen, der aufgerufene Preis sei zu hoch. Denn den habe ich (8 mal eben so) um mehr als 5000 Euro gesenkt.
Wir sind aktuell genau in der Kaufzurückhaltung, die der Stefan von Nextmove (und viele andere) vorhergesagt haben.
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Gerade gestern gesehen GT in Weiß, GD usw. Preis UVP so bei 72 t€
Hauspreis 86t€ im Geschäft vor mir direkt zum Verkauf. 🫢 aber OTp
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Mal ne andere Frage: ist ja schön und gut wenn ich ein PKW über Liste verkaufen kann. Aber was sagt denn das Finanzamt dazu . Meines Wissens gibt es bestimmte Freibeträge die man als „Gewinn“ haben darf (glaube 600Euro). Innerhalb des ersten Jahres ist es glaube sowieso etwas heikel . Privatverkauf hin oder her. Gibt es hier einen Profi, der das beantworten kann?
Die sagen nix dazu. Erst wenn Du das gewerblich machst, oder halt mehrere in gewissem Zeitraum. Also einer ist null interessant fürs Finanzamt.
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Wir sind aktuell genau in der Kaufzurückhaltung, die der Stefan von Nextmove (und viele andere) vorhergesagt haben.
Ich denke auch, dass unter den gerade ungünstigen Umständen, ein Verkauf eines "normalen hochpreisigen" BEVs schwierig sein kann. Die meisten halten sich, einfach aufgrund der derzeitigen Lage, mit großen Investitionen zurück.
Ich selbst stehe mittlerweile vor der Entscheidung was ich mit meinem GT mache (wenn er den irgendwann mal kommt). Wäre da nicht mein Sohn, der mal die 585PS erleben will, würde ich wahrscheinlich auch auf ein bequemeres Auto mit Massagesitzen und co ausweichen. Die Alternativen, leider durch die gestiegenen Kosten für Strom, würden dabei sogar im Verbrennerbereich liegen. Ja, umwelttechnisch nicht schön, aber wenn ich mir anschaue was gerade auf dieser Welt, unserer einzigen Welt, los ist, kommt es da auch nicht mehr drauf an 😪
Es wird aber wohl darauf hinauslaufen ihn ein Jahr zu fahren und dann hoffentlich ohne große Verluste umzusteigen. Außer das Feuer entflammt und ich gebe ihn nie wieder her 😁
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Es wird aber wohl darauf hinauslaufen ihn ein Jahr zu fahren und dann hoffentlich ohne große Verluste umzusteigen. Außer das Feuer entflammt und ich gebe ihn nie wieder her 😁
Breiti,
das Auto ist einfach umwerfend gut. Gelungen. Fahrleistungen und Fahreindruck überzeugen auf ganzer Linie. Soweit so gut.
Jetzt kommts: Wirtschaftlich ist ein wichtiger Puffer entfallen. Die Prämie in der Höhe von 2022. Das sind die ersten wichtigen Euronen, die dir beim Weiterverkauf fehlen werden.
Darüber hinaus ist die Zielgruppe nochmal kleiner als beim "normalen" EV6.
Sehr wesentlich wird in der Folge sein:
- Entwicklung der weiteren Preise hochwertiger Elektrofahrzeuge (Einige Insider sehen hier fallende Preise und massiven Mitbewerbsdruck)
- Entwicklung der Strompreise (fallende Preise sehen die Experten kurz bis mittelfristig nicht, sondern einen Seitwärtstrend)
- konjunkturelle und wirtschaftliche Einflüsse, die weiter preisbeeinflussend sein könnten
Was ich in Kurzform andeute ist: Du wirst nur mit leichtem Verlust aus der Nummer rauskommen, aber den Spaß, den ist es wohl wert (...)
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Die sagen nix dazu. Erst wenn Du das gewerblich machst, oder halt mehrere in gewissem Zeitraum. Also einer ist null interessant fürs Finanzamt.
Ist nicht richtig.
Läuft als privates Veräußerungsschäft nach § 23 EStG. Sobald du innerhalb von einem Jahr nach Erwerb oder vor Erwerb mit Gewinn verkaufst, musst du den Gewinn in deiner Steuererklärung angeben. Wenn nicht, ist's halt Steuerhinterziehung.
Steuerfrei bleibt es tatsächlich, wenn der Gewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte unter 600 Euro bleibt.
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Ist nicht richtig.
Läuft als privates Veräußerungsschäft nach § 23 EStG. Sobald du innerhalb von einem Jahr nach Erwerb oder vor Erwerb mit Gewinn verkaufst, musst du den Gewinn in deiner Steuererklärung angeben. Wenn nicht, ist's halt Steuerhinterziehung.
Steuerfrei bleibt es tatsächlich, wenn der Gewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte unter 600 Euro bleibt.
Dinge des täglichen Gebrauchs sind davon ausgenommen, so unter anderem auch ein Privatwagen. Aber da gibt es amüsanter Weise tatsächlich unterschiedliche Meinungen zu.
Ich würde aber abseits davon jedoch sagen das beim Verkauf eines (!!) PKW niemals jemand das in irgendeiner Art nachvollziehen kann oder das der Versteuerung zuführen würde.
Edit: scheint sich seit 2019 eventuell verändert zu haben das private PKW doch drunter fallen.
Da hat halt jemand geklagt weil er Veräußerungsverluste geltend machen wollte was dann möglich gemacht wurde. Dumm gelaufen würde ich sagen
Aber in der Praxis imo dennoch sehr unwahrscheinlich das es irgendwie aufgegriffen wird.
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Dinge des täglichen Gebrauchs sind davon ausgenommen, so unter anderem auch ein Privatwagen. Aber da gibt es amüsanter Weise tatsächlich unterschiedliche Meinungen zu.
Ich würde aber abseits davon jedoch sagen das beim Verkauf eines (!!) PKW niemals jemand das in irgendeiner Art nachvollziehen kann oder das der Versteuerung zuführen würde.
Ein PKW ist kein Ding des täglichen Gebrauchs im Sinne des Gesetzes, es sei denn, du kannst Dir damit die Zähne putzen oder das Metall essen .
Ob die Finanzverwaltung einen entsprechenden (Einzel-)Verkauf nachvollziehen kann (will), lassen wir mal dahin gestellt - das hatte ich auch nicht geschrieben.
Die Rechtsfolge - Steuerhinterziehung - ist jedoch unstreitig. Ob man das riskieren möchte/kann, muss jeder für sich selbst entscheiden.
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Ein PKW ist kein Ding des täglichen Gebrauchs im Sinne des Gesetzes, es sei denn, du kannst Dir damit die Zähne putzen oder das Metall essen .
Ob die Finanzverwaltung einen entsprechenden (Einzel-)Verkauf nachvollziehen kann (will), lassen wir mal dahin gestellt - das hatte ich auch nicht geschrieben.
Die Rechtsfolge - Steuerhinterziehung - ist jedoch unstreitig. Ob man das riskieren möchte/kann, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Ja doch, ist er imo.
Es gibt halt dazu unterschiedliche Auffassungen
Frotscher/Geurts, EStG § 23 Private Veräußerungsgeschäfte / 2.3.3 Rechtslage ab Vz 2011 | ...Rz. 52d Der Gesetzgeber geht zwischenzeitlich davon aus, dass Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs zur privaten Nutzung, nicht zur gewinnbringenden…www.haufe.de