Genau, es geht dann um die Zeit danach.
Deinem Wunsch kann ich verstehen.
Aber meiner bescheidenen Meinung nach wird das nicht passieren und auch rechtlich wirst du ziemlich sicher keinen Erfolg haben.
Keiner hat sich gezwungen das Fahrzeug zu kaufen. Und Unwissenheit bezüglich der vorhandenen oder nicht vorhandenen Diebstahlverhinderungsvorrichtungen hättest du vor Unterschrift des Kaufvertrages mit dem Händler abklären können und dementsprechend dann nicht deine Unterschrift unter den Vertrag einfach nicht setzen müssen. 🤷