Hallo!
Sitze gerade live vor dem Antragsgedöns und frage mich / Euch:
Ich muss ja in der Liste der förderfähigen Fahrzeuge den EV6 auswählen. Dieser steht dort in 2 Versionen drin. EV6 und EV6 Modelljahr 23.
Wir haben Ende 2021 den EV6 bestellt, dessen Listenpreis auf den Cent mit dem Preis des EV6 in der Bafa-Liste übereinstimmt.
Nun haben wir durch die lange Wartezeit aber ein MJ23 bekommen. Wie bekannt, ist das MJ ja in der VIN ersichtlich.
Meine Frge ist nun: Ist das ein Problem? Ich würde also eine VIN eines MJ23 im Antrag eintragen, aber die Förderung des EV6 (ohne "MJ23") stellen.
Andersrum wäre ja auch falsch, da der Nettopreis des EV6 MJ23 deutlich über dem liegt, was in meinem Kaufvertrag steht...
Da die sich ja die Absurdität rausnehmen, einmal falsch gestellte Anträge nie wieder zuzulassen (das müsste ich mal in meinem Beruf machen, lach!), will ich da natürlich jetzt keinen Bock schießen.
Also passt das so? eine Zuordnung des Modelljahres im Kaufvertrag ist meines Wissens ja nicht eindeutig möglich...
Danke!