Hallo zusammen,
Ich bin selbständig und habe für meine GmbH einen EV6 als Firmenwagen bestellt. Das war im April 2022. Im Verkaufsgespräch machte man mir Hoffnung, dass der Wagen noch vor dem 31.12.2022 kommen könnte, wollte das aber nicht garantieren. Seitdem bekomme ich von meinem Freundlichen bei jeder Anfrage sinngemäß die folgende Aussage:
"Sobald für den Wagen eine Fahrgestellnummer vergeben wurde, erscheint er in unserem System. Die Fahrgestellnummer wird am Ende der Produktion vergeben. Wir sehen den Wagen also erst im System, wenn er gebaut ist. Sobald das geschehen ist, informieren wir Sie. Danach dauert es noch ca. 2 Monate, bis das Fahrzeug bei uns ankommt. Leider haben wir keine Möglichkeit, Ihnen andere Informationen zu geben."
Gewerbebetreiber bekommen den Umweltbonus im Gegensatz zu Privatpersonen nur noch bis zum 31.08.2023. Danach verlieren sie den staatlichen Anteil des Umweltbonus (hier 3000€). Den Händleranteil bekomme ich aber noch, wenn ich das Fahrzeug übernehmen. D.h., wenn mein Auto nicht in den nächsten 6 Wochen gebaut wird, verliere ich 3000 €. Folgendes habe ich jetzt bei meinem Freundlichen angefragt:
1. Stronierung:
Ich habe gefragt, ob ich die Bestellung stornieren könne, um mir vor dem 31.08.2023 einen Tesla Modell Y zu kaufen, der ja bis dahin noch verfügbar ist. Ich hatte den Vertrag vorher nicht nochmal durchgelesen, aber der Verkäufer hat mich darauf hingewiesen, dass dann die vertraglich vorgesehen 15% Stornogebühren fällig werden würden. Das wären dann fast 9000 € Schaden.
2. Übertragung des Kaufvertrags:
Ich habe gefragt, ob ich den Kaufvertrag bei Mobile.de zur Übernahme anbieten könne, weil ein Privatkäufer den Umweltbonus ja auch weiterhin beantragen könne. Darauf wurde mir geantwortet, dass das nicht möglich sei, da es inzwischen ja 2 Preisanhebungen gegeben habe und man den Wagen nicht zum alten Preis an den neuen Kunden abgeben könne. Der Händler sei sogar verpflichtet, den Fahrzeugschein an Kia hochzuladen, damit geprüft werden kann, ob das Fahrzeug auch auf den im Kaufvertrag benannten Käufer zugelassen wurde. Ich kann den Wagen nicht mal selbst als Privatperson übernehmen.
3. Verkauf des Neuwagens:
Dann habe ich gefragt, ob ich den Wagen aus meiner Firma als Neuwagen an eine Privatperson verkaufen könne, damit diese dann den Umweltbonus beantragen kann. Darauf wurde mir geantwortet, dass Kia sich zur Zahlung des Händleranteils verpflichtet hat, unter der Voraussetzung, dass ich den Umweltbonus beantrage und das Fahrzeug nach Bafa-Regeln mindestens 1 Jahr zulasse. Wenn ich vorher den Wagen verkaufen würde, könne das Autohaus mir nicht garantieren, ob Kia nicht den Händleranteil von mir zurückverlangen würde, womit dann auch wieder die ganze Förderung weg ist.
Zum Schluss habe ich den Verkäufer ganz direkt gefragt , ob ich das so richtig verstehe, dass ich also absolut keine andere Möglichkeit habe, als den Verlust des staatlichen Anteils der Förderung nach dem 31.08.2023 hinzunehmen und das Fahrzeug trotzdem selbst fahren muss, wenn ich nicht noch größere finanzielle Einbußen hinnehmen will. Er sagte mir, dass das nach seinem Kenntnisstand genau so sei.
Das sind bis jetzt alles Aussagen des Autohauses und keine Aussagen von KIA. Die werde ich als nächstes direkt anschreiben. Versteht mich nicht falsch. Ich finde immer noch, dass das der EV6 ein super Auto ist und wenn ich ihn doch noch vor dem 31.08. bekommen sollte, werde ich ihn wohl fröhlich fahren und der ganze Ärger wird hoffentlich schnell vergessen sein. Aber im Moment bin ich vom Umgang mit mir als Kunde mehr als enttäuscht.