Aber selbst wenn nicht, umso besser. Wenn sie es reparieren können sollen sie es tun. Ist am Ende evtl kürzer als neu zu bestellen.
Heute u.U. nicht mehr, da man auf einige sofort verfügbare neue EV6 zurückgreifen kann.
Aber selbst wenn nicht, umso besser. Wenn sie es reparieren können sollen sie es tun. Ist am Ende evtl kürzer als neu zu bestellen.
Heute u.U. nicht mehr, da man auf einige sofort verfügbare neue EV6 zurückgreifen kann.
Kleines Update: habe heute den aktuellen Verlauf der Händlergebote auf das beschädigte Auto erfahren. Momentan noch bei 19 k€.
Das Gutachten dürfte nächste Woche kommen.
unser EV6 Steht noch in IT . .
Frontscheibe Heckscheibe Glasdach Motorhaube Dach Hecklappe . lichtleiste hinten türen seite Innen die sitze konnte man fast auswringen In den Cupholdern stand das wasser ca 2 bis 3 cm . Einschläge bis die den lack weggesprengt haben , heckrolle hin , Subwoofer stand unter wasser ebenso hinten egal welche abdeckung du aufgemacht hast . Das Auto wird demnächst nacht At gebracht da wir endlich seit ende Woche zu hause sind und wir es regensicher verpackt haben ein Geruchsnote der Extraklasse über die Tage entwickleltt durch die enorme Feuctigkeit im Inneraum . Ganz feine Glassplitter n im ganzen auto verteilt
Poste mal ein paar Bilder Mal sehen was bei uns rauskommt wenn der Gutachter dran war . Wir hoffen reparabel
Und als Info für die Östereicher hier , Die haltefrist beträgt ja 4 jahre . Das heist das dann die Behörde entscheidete im Einzelfall ob die Förderung dann aliqout zur tatsächlichen Haltedauer zurückbezahlt werden muß. Das gleiche gilt bei eueren THG quotenanbieter
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Wir hoffen reparabel
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Hallo Nexus,
auch bei deinem Fahrzeug kommen einem die Tränen ... erst lange warten und dann so etwas ...
Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass du mit einem reparierten Fahrzeug bei dieser Schadenslage glücklich werden würdest. Allein die Auswirkungen der Feuchtigkeit werden dich bis zum Ende immer wieder an den Schaden erinnern. Man bekommt heute zwar vieles hin, aber das dürfte eher ein Fall für den Teileverwerter werden...
Alles Gute
Frank
der Feuchtigkeit werden dich bis zum Ende immer wieder an den Schaden erinnern. Man bekommt heute zwar vieles hin, aber das dürfte eher ein Fall für den Teileverwerter werden...
Alles Gute
Frank
Hi Winnewup,
danke Wir haben es befürchtet das die Feuchtigkiet der Elektronik und dem Intereur wohl zu sehr zugesetzt haben könnten . werde dann weiter berichten wie es weitergegangen ist . Leider sind wir ( ich ) zum warten verdonnert bis das Fahrzeug in A steht und der Gutachter ran war und die Versicherung sich meldet
Ich war heute auf der A61 in Richtung Köln unterwegs. Neben einem Transporter mit neuen EV6 sichtete ich auch einen Transporter mit hagelgeschädigten Autos, allesamt mit niederländischen Kennzeichen (der Transporter selbst war aus Litauen). Auf diesem Transporter war auch ein EV6 Basis mit beschädigter Windschutzscheibe, aber sonst scheinbar nicht so stark in Mitleidenschaft gezogen.
Kleines Update: habe heute den aktuellen Verlauf der Händlergebote auf das beschädigte Auto erfahren. Momentan noch bei 19 k€.
Das Gutachten dürfte nächste Woche kommen.
Heute ist das Gutachten mit dem Restwert gekommen und zugleich das Regulierungsangebot der Versicherung.
Der Restwert ist knapp über 20 k€.
Die Reparaturkosten liegen über 43 k€ brutto und somit höher als 80% vom Neupreis. Nach meinem Verständnis formaler Totalschaden mit Neupreisentschädigung.
Die im Gutachten herangezogenen Stundensätze lagen 40-90% unter der hiesigen Werkstatt...
Das Angebot der Versicherung mit weniger als 50% der Entschädigungssumme war schon irgendwie nicht wirklich ernst zu nehmen, der Widerspruch mit Begründung und Belegen ist schon unterwegs.
Dann fand sich noch eine lustige Sache darin: Vom Netto-Wiederbeschaffungswert wird Brutto-Restwert abgezogen. Sollte man einen Ersatzwagen beim Händler mit MwSt. kaufen, würde die Versicherung prüfen, ob die MwSt. nachträglich ersetzt wird. Beim Privatkauf aber ausdrücklich nicht. Als ob die Privatverkäufer die von denen mal bezahlte MwSt. erlassen würden.
Mein Rechtsempfinden ist hier ganz anders.
Puh das ist ja echt kompliziert. Für den Kunden ist es doch im Endeffekt egal, solange er beim Händler sagen kann "Hol mal die Bestellung vom letzten mal aus dem Computer und bestell noch mal" und die Versicherung muss bezahlen? Oder verliert man jetzt auch noch Geld, weil die Versicherung gar nicht den vollen Wiederbeschaffungswert bezahlt? Ich bin verwirrt.
Vom Netto-Wiederbeschaffungswert wird Brutto-Restwert abgezogen.
Ich kenn dieses brutto netto nur in diesem Zusammenhang: Bei einem Schaden ohne Reparatur wird netto nach Gutachten abgerechnet, da ja keine MwSt auf Teile und Arbeitslohn anfällt. Aber in Deinem Fall wahrscheinlich alles komplizierter...ich würde mir bei solchen Summen einen Anwalt nehmen. Wünsch Dir viel Erfolg...leide mit Dir
Noch denke ich an meine Schadensminderungspflicht und noch ist die Kommunikation zwischen Versicherung und mir im vernünftigen Rahmen. Daher kommt ein Anwalt momentan nicht in Betracht.
Und mit Zahlen jonglieren kann ich auch