Wie ist das denn eigentlich mit durch Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen aufgezwungener Nichtnutzung des Autos und der daran hängenden Garantielaufzeit? Im konstruierten Fall von einem halben Jahr in der Werkstatt würde mir nicht einleuchten, waum ich das Auto dann mit um 6 Monate verringerter Garantiezeit wiedet abholen müsste... Bei ein paar Tagen ok, aber bei mehreren Monaten?
Etwas über ein Jahr EV6 und dann die Katastrophe
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Wie ist das denn eigentlich mit durch Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen aufgezwungener Nichtnutzung des Autos und der daran hängenden Garantielaufzeit? Im konstruierten Fall von einem halben Jahr in der Werkstatt würde mir nicht einleuchten, waum ich das Auto dann mit um 6 Monate verringerter Garantiezeit wiedet abholen müsste... Bei ein paar Tagen ok, aber bei mehreren Monaten?
Betriebsrisiko.
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Ernsthaft? Wenn mir theoretisch der Fernseher vom Saturn nach 3 Tagen kaputtgeht, und dann aus irgendwelchen Gründen 1 Jahr in der Werkstatt ist, habe ich anschließend keinen Tag mehr Garantie auf einen Artikel, den ich praktisch nie besessen und genutzt habe? (Übertrieben natürlich)
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Ernsthaft? Wenn mir theoretisch der Fernseher vom Saturn nach 3 Tagen kaputtgeht, und dann aus irgendwelchen Gründen 1 Jahr in der Werkstatt ist, habe ich anschließend keinen Tag mehr Garantie auf einen Artikel, den ich praktisch nie besessen und genutzt habe? (Übertrieben natürlich)
Das Betriebsrisiko gilt für Autos, nicht für Fernseher. Ich kenn mich da aber nicht genug aus... Wenn dein Auto solange in der Werkstatt ist hat man sicher irgendwelche anrechte auf Schadenersatz. Beim Unfall bspw. Leihwagen bzw. Ausfallentschädigung.
Aber ja, ich glaube im Straßenverkehr kannst Du auch Pech haben und sowas wird unter Betriebsrisiko oder wie das heißt, eingestuft.
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Ernsthaft? Wenn mir theoretisch der Fernseher vom Saturn nach 3 Tagen kaputtgeht, und dann aus irgendwelchen Gründen 1 Jahr in der Werkstatt ist, habe ich anschließend keinen Tag mehr Garantie auf einen Artikel, den ich praktisch nie besessen und genutzt habe? (Übertrieben natürlich)
Gewährleistung ist immer 2 Jahre und ist gesetzlich geregelt.
Garantie ist etwas was dir ein Hersteller on Top verspricht, aber zu seinen eigenen Bedingungen. Damit ja Garantie wäre in deinem Bsp und auch beim Auto ggf weg.
Die Gewährleistung aber bleibt und zudem gibt es noch eine gesetzliche Gewährleistung auf die Reparaturen und zwar auf jede einzelne.
Und genauso ist es im Endeffekt bei KIA. Gesetz sagt du hast eigentlich nur 2 Jahre um beim Kia was zu bemängeln. KIA selbst verspricht dir ja 7 Jahre aber nur wenn du super pünktlich deinen Service machen lässt usw.
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Genauer gesagt, gilt die Gewährleistung für den Händler. Diese besagt, dass der Händler zwei Jahre lang gewährleisten muss, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufs keinen Mangel aufweist.
Dabei spielt allerdings auch noch die Beweisumkehrlast eine Rolle.
KIA muss also nur „gewährleisten“, wenn sie auch der Vertragspartner sind.
Im Normalfall wird das wohl eher der Händler sein.
Gewährleistung also Händler, Garantie Hersteller.
Wenn sich da nichts in den letzten Jahren geändert hat.
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Sag ich bei meiner Freundin auch, wenn sie grössere Probleme macht, kommt sie weg
Sie sitzt grad gegenüber und weiss zum Glück nicht was ich grad geschrieben habe
Warte mal ab, wenn Du deine Freundin zu Ehefrau upgradest, dann ist das mit "dann kommt Sie weg" nicht mehr ganz so einfach, bzw. die "KommtWegKosten" steigen enorm, mit eventuellen Nachosten
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Warte mal ab, wenn Du deine Freundin zu Ehefrau upgradest, dann ist das mit "dann kommt Sie weg" nicht mehr ganz so einfach, bzw. die "KommtWegKosten" steigen enorm, mit eventuellen Nachosten
Noch schlimmer ist das finale Upgrade, Kinder...
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Danke für die Warnungen, wir sind beide 2 Mal geschieden und werden eher kein Upgrade mehr benötigen
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Danke für die Warnungen, wir sind beide 2 Mal geschieden und werden eher kein Upgrade mehr benötigen
Auch noch Wiederholungstäter, da hilft auch kein Rehabilititionsprogramm mehr