Dienstwagen mit Ladekarte - aber wie zuhause abrechnen?

  • Wenn die Firma Dir die Auslagen (in diesem Fall die Stromkosten) ersetzt, dann darft Du natürlich nur die tatsächlichen Kosten weiter geben.

    "Bereichern" ist nicht.

    Nr. 2: EV6 in 12/21 bestellt: GT-Line in weiß, AWD, Voll+GD+Bright. 18 Monate ohne Status => storniert. Plötzlich FIN... Abgeholt in 09/23. AHK Selbsteinbau.

    Nr.1: EV6 in 05/22 als Neuwagen zur Wartezeitüberbrückung gekauft: GT-Line in weiß, RWD, Voll + GD, AHK Selbsteinbau.




  • Habe auch nicht vor kich zu bereichern. Aber wenn ich einen Stromtarif mit „0,40 €/ KW“ habe, muss ich das doch so abrechnen können.


    Mein Vorteil wäre dann, dass ich eben auch mit der PV meinen Strom erzeugen kann.

    EV6 Gravity Blue 168 KW, RWD, 77,8 KW, P1, P2, Wärmepumpe.


    Bestellt 20.12.2022

    Voraussichtliche Lieferung: Zweite Hälfte Dezember 2023

    Lieferung: 05.10.2023 — 11.000 Km gefahren seit Lieferung

  • ... den du dann aber nur mit der entgangenen Einspeise-Vergütung berechnen dürftest und nicht mit dem Preis für den nicht genutzten Netzstrom. ;)

    .. und wenn es regnet und meine PV nichts einspeisen kann, und ich die 0,40 € / KW selbst zahle um den Firmenwagen zu laden?


    Wie handhabt ihr das praktisch?

    EV6 Gravity Blue 168 KW, RWD, 77,8 KW, P1, P2, Wärmepumpe.


    Bestellt 20.12.2022

    Voraussichtliche Lieferung: Zweite Hälfte Dezember 2023

    Lieferung: 05.10.2023 — 11.000 Km gefahren seit Lieferung

  • Ironspike , dürfen wir davon ausgehen, dass Du in DE lebst und arbeitest? Dann mal als Tipp: Erfreue Google mal mit der Suche nach dem BMF-Schreiben vom 29. September 2020. Auch wenn das nicht ganz so einfach zu lesen ist - und spätestens Dein Arbeitgeber bzw. dessen Steuerberater kommt damit klar- möchte ich Dich auf den folgenden Grundsatz aufmerksam machen:


    "Bei privaten Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitnehmers stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten steuerpflichtigen Arbeitslohn dar (vgl. Rdnr. 19). Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden (sog. Dienstwagen), stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nummer 50 EStG dar."


    Also, wenn Du den genauen Stromverbrauch bemessen kannst, aus Deinem Tarif die "selbst getragenen Stromkosten" ermitteln kannst und Dein Arbeitgeber Dir den Betrag erstattet, unterliegt das keiner Besteuerung. Das Gute daran ist aus Sicht der Realität: Die Wallbox wird in den allermeisten Fällen so auszulesen sein, dass sie Dir nur den Stromverbrauch angibt und nicht, aus welcher Quelle der Strom gerade kam. Daher sollte in der Regel diese Frage auch nicht problematisiert werden.


    Allerdings gibt es auch eine weitere Regelung zur Vereinfachung:

    "Es bestehen keine Bedenken, für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2030 zur Vereinfachung des Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Dienstwagens (nur Pkw) nach § 3 Nummer 50 EStG und zur Anrechnung von selbst getragenen Seite 6 individuellen Kosten des Arbeitnehmers für Ladestrom auf den Nutzungswert folgende monatlichen Pauschalen typisierend zugrunde zu legen:

    a) mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

    30 Euro für Elektrofahrzeuge im Sinne der Rdnr. 6 und

    15 Euro für Hybridelektrofahrzeuge im Sinne der Rdnr. 8

    b) ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

    70 Euro für Elektrofahrzeuge im Sinne der Rdnr. 6 und

    35 Euro für Hybridelektrofahrzeuge im Sinne der Rdnr. 8."


    Eine vom Arbeitgeber überlassene Ladekarte wird als "Lademöglichkeit beim Arbeitgeber" gewertet, also kann Dir vom Arbeitgeber EUR 30,00 jeden Monat steuerfrei und ohne Nachweis zusätzlich zum normalem Arbeitslohn ausgezahlt werden.


    Und auch wenn ich im Steuerrecht zuhause bin, habe ich den Blick lieber auf die wirtschaftlichen Zusammenhänge: Wenn mir mein Arbeitgeber etwas zu meinen Stromkosten dazu gibt, dann ist das gut. Erstattet er mir genau meine Ausgaben, dann bin ich "nicht belastet". Vergütet er meine kWh mit einem Betrag über meinen Kosten, muss ich das zwar versteuern, fahre aber immer noch besser als wenn er mir nur meine Kosten erstattet.


    Letzter Tipp: Erfasse und dokumentiere auch dann die von Dir getragenen Stromkosten, wenn Dein Arbeitgeber Dir gar nichts dazu geben möchte. Mit den von Dir getragenen Kosten kannst Du in Deiner Einkommensteuererklärung den Geldwerten Vorteil aus der Nutzung des Dienstwagens mindern... und damit sparst Du dann ggf. ein wenig Steuern.


    Nun viel Erfolg beim Gespräch mit dem Arbeitgeber und viel mehr Freude bei der Fahrt mit dem EV6 :)

    Bestellt 23.10.21, geliefert 25.05.2022: GT-Line 77,4kWh RWD P5-7 WP Sitzpolster Bright Yachtblau Met.

    Erstes E wie Elektro, daneben noch MB E 300d aus 2010

  • Da wäre der Weg eine Zählerkaskade, wie es für die THG Quote bei Ladesäulen gemacht wird.


    Hausanschluss - Zähler 1 - Wallbox - Zähler 2 - Haus - (Erzeugerzähler -) PV


    Damit könnte man über die Bezugs/Einspeisezähler genau feststellen wieviel PV Strom durch die Wallbox ins Auto läuft. Einspeise-Differenz zwischen Zähler 1 und 2 ist PV Anteil und Bezugs-Differenz zwischen 1 und 2 ist dann der Netz-Anteil.

  • Danke für deine tollen und informativen Beitrag.


    Mein AG ist völlig entspannt, und meine Wallbox wird genau sagen können, was in den Wagen geflossen ist. Der erwartet schon den Verbrauch von mir in Rechnung gestellt zu bekommen. Mir war nur nicht klar, was ich da als Satz pro KW nehmen kann.


    Ich will nicht als Stromerzeuger auftreten und diesen Gewinn usw. versteuern müssen. Einfch ist hier die Wahl.

    EV6 Gravity Blue 168 KW, RWD, 77,8 KW, P1, P2, Wärmepumpe.


    Bestellt 20.12.2022

    Voraussichtliche Lieferung: Zweite Hälfte Dezember 2023

    Lieferung: 05.10.2023 — 11.000 Km gefahren seit Lieferung

  • @OHuHH Vielen Dank für die steuerliche Aufklärung, dann werde ich mich wohl über die Pauschale abrechnen ;)


    Eine Frage aus Arbeitgebersicht ist allerdings noch offen: Wenn der Arbeitnehmer gemäß seiner Wallbox die genauen kWh abrechnet muss das geeicht sein, damit der Arbeitgeber beim abrechnen keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt bekommt?

    GT Line AWD, 239kW, 77,4 kWh Batterie, P5, P6, Glasdach, Wärmepumpe, Yachtblau, bestellt am 02.08.22
    gebaut: 16.06.23, FIN nicht mehr abfragbar 06.08.23, Liefertermin ca. KW 33, Übernahme 25.08.2023

  • wwwmarc in DE/AT brauchst du dafür meines Wissens eine ME zertifizierte Wallbox, in CH reicht MID zertifiziert.


    Das bedeutet MID- und ME-zertifizierte Wallbox
    Wer die anfallenden Stromkosten einer Ladestation verrechnen will, braucht eine mess- und eichrechtskonforme Wallbox.
    www.keba.com

    Zitat

    Der EU-Standard: Measuring Instruments Directive (MID)

    Die Measuring Instruments Directive (MID) ist eine EU-Richtlinie, die die Anforderungen für Messgeräte spezifiziert. Mit der Einführung dieser Messgeräterichtlinie wurde die Eichung in staatlich anerkannten Prüfstellen durch Konformitätserklärungen des Herstellers ersetzt. Die Eichgültigkeitsdauer orientiert sich aber weiterhin an nationalen Regelungen. Nur MID-zertifizierte Energiezähler (und damit auch MID-konforme Wallboxen) können auch für die Abrechnung von Energiekosten eingesetzt werden. Dies gilt europaweit – nur nicht in Deutschland und Österreich, wo strengere Anforderungen erfüllt sein müssen.


    Der deutsche Standard: Mess- und Eichrecht (ME)

    Das sogenannte Mess- und Eichrecht (ME) ist die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie MID. Anders als bei Wallboxen mit ungeeichten oder MID-zertifizierten Zählern müssen bei mess- und eichrechtskonformen Geräten die Informationen zu den einzelnen Ladesitzungen in der Ladestation selbst und über einen langen Zeitraum gespeichert werden. Weil dafür eine komplexere Hardware benötigt wird, sind ME-Wallboxen in der Regel etwas teurer als Wallboxen mit MID-Stromzähler.

  • koaschten :


    Das wird meine Wallbox:


    AMTRON® Charge Control
    Komfortable Wallbox mit vielen Extras – Solarladen ✓ Dienstwagenabrechnung ✓ RFID Zugangsschutz ✓ Stromzähler ✓ 11kW Ladeleistung ► Hier informieren!
    www.mennekes.de


    Ich kann ichts zu ME oder MID finden…?

    EV6 Gravity Blue 168 KW, RWD, 77,8 KW, P1, P2, Wärmepumpe.


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    Voraussichtliche Lieferung: Zweite Hälfte Dezember 2023

    Lieferung: 05.10.2023 — 11.000 Km gefahren seit Lieferung