Dienstwagen mit Ladekarte - aber wie zuhause abrechnen?

  • Ironspike

    ChargeControl ist doch das Solarladen und nicht die Wallbox? Der Banner war irritierend... wenn man über den Mennekes Konfigurator geht, kann man entweder Solar Überschussladen und Manuelle Dienstwagenabrechnung mit der ChargeControll Wallbox machen oder EichrechtsKonform mit Backend mit der Professional. Wäre also zu klären ob dein Arbeitgeber wert legt auf den Eichrechtskonformen Zähler in der Wallbox. Und egal wofür man sich entscheidet, ich finde 1400-2200€ für ne Wallbox schon happig.


    AMTRON® Wallboxen

    Das wäre die Liste der Eichrechts-konformen Wallboxen.

  • Eine Frage aus Arbeitgebersicht ist allerdings noch offen: Wenn der Arbeitnehmer gemäß seiner Wallbox die genauen kWh abrechnet muss das geeicht sein, damit der Arbeitgeber beim abrechnen keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt bekommt?

    Mal die Antwort eines Praktikers: Das BMF-Schreiben gibt hier keine Anforderung raus. Dann gilt wie so oft im Steuerrecht: Plausibel muss das sein, dann kann keiner das Gegenteil beweisen.


    Bei der Frage zu den Stromkosten: Man wird bei einem Dienstfahrzeug zum Beispiel durch regelmäßige Wartungen - aber ggf. auch durch eigene Aufzeichnungen - die Laufleistung belegen können. Kommt man so auf z.B. 1.000km im Monat, dann lassen sich Stromkosten von 500 kWh kaum begründen. Wer kloppt schon so um die Ecke, dass er 50 kWh je 100km verbraucht?? Je nach Gegend und Jahreszeit - oder der Info-Anzeige im Auto - dürften so 16 bis 20 kWh je 100km realistisch sein. Also alles zwischen 160 und 200 kWh im Monat "passt". Bei Dritten über eine Ladekarte 100 kWh geladen, bleiben 60 bis 100 kWh für den "Strom zuhause genascht".


    Was ich damit nett umschreiben möchte: Lest die Daten aus der Wallbox aus, dokumentiert das regelmäßig und dann berechnet die kWh den Arbeitgeber. Und ob das nun auf eine eichrechtskonforme Wallbox zurückgeht oder nicht wird nur den pingeligsten Erbsenzähler interessieren. Und dem würde ich dann die Dokumentation und die fehlende Anforderung in dem BMF-Schreiben vor den Latz knallen mit den freundlichen Worten "das können wir gerne in der Rechtsbehelfsstelle oder beim Finanzgericht klären". Den Weg gehen dann in der Regel keine mit, denn dafür geht es einfach um zu wenig Kohle. Nehmen wir den Rahmen aus dem Beispiel oben: 40kWh im Monat. Wenn der Arbeitgeber hier 20 kWh im Monat mit 0,40 EUR/kWh (vereinfacht Strompreisbremsenpreis) erstattet hat, geht es um EUR 8 im Monat und EUR 96 im Jahr. Klassischer Prüfungszeitraum 3 Jahre für eine normale Betriebsprüfung (bei der Lohnthemen normal nicht zur Sprache kommen, dafür gibt es die Lohnsteueraußenprüfung, die gerne noch seltener zu Besuch kommt), wir reden für den Einzelfall also über EUR 288. Steuerbetrag bei einem Steuersatz von 25% wären dann EUR 72, pauschaliert bei Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber mit 30% wären wir bei rund EUR 86. Selbst bei 10 Mitarbeitern, bei denen das so läuft hätte ich damals für diesen Betrag keine Prüfungsfeststellung geschrieben und mich mit so schwachen Argumenten auf eine Diskussion mit dem Steuerberater des Arbeitgebers eingelassen.


    Etwas salopp formuliert: Bleibt plausibel und macht Euch die Mühe mit einer Dokumentation, dann interessiert es nicht die Bohne, ob die Wallbox eichrechtskonform ist oder nicht!


    Und selbst wenn ein wirklich akribisch arbeitender Staatsdiener über Studien oder Gutachten nachweisen kann, dass Wallbox XYZ regelmäßig 5% zu hohe Werte ausweist und daher immer "zu viel" vom Arbeitgeber erstattet wird, dann darf denklogisch nur für den "Mehrbetrag" steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegen... was das "Steuerpotential" oder das Risiko aus diesem Thema noch mal relativiert. Der Fall des akribischen Staatsdieners ist zwar nicht ausgeschlossen (kleiner Disclaimer, ist halt Berufskrankheit ;) ), aber dürfte in der Eintrittswahrscheinlichkeit zu vernachlässigen sein.


    Für die Frage, welchen kWh-Preis man den zugrunde legt: Auch hier gilt im Zweifel der plausible Vortrag. PV erbringt 50% des gesamten Stromverbrauches über das Jahr (als Eigenverbrauch, nicht der eingespeiste Anteil), dann könnte die Erstattung des Arbeitgebers zu 50% vom Einkaufspreis des Stromversorgers und zu den anderen 50% von den "Gestehungskosten des selbst erzeugten Stroms" bestimmt werden. Wie kommt man auf die Gestehungskosten? Anschaffungskosten der PV-Anlage, ggf. nebst Speicher etc. in Relation zu den prognostizierten Stromerzeugungen setzen. 20, 30 Jahre Kalkulationszeitraum mit zurück gehenden Leistungen der PV-Module (findet man normal immer bei den Garantiebedingungen, daran würde ich mich orientieren) und schwupp hat man die "erwartete Gesamtstromproduktion über die Lebenszeit". Bei mir kam ich mal - bei einer 9,38 kWp-Anlage und einer Prognose von 8.656 kWh - auf eine Produktion von insgesamt 202.950 kWh bei 25 Jahren Laufzeit. Aus den reinen Anschaffungskosten kam ich auf Selbstkosten von 5,66 Eurocent. Wollte bewusst Zinsen und sonstigen laufenden Kosten nicht mit einbeziehen, obwohl es betriebswirtschaftlich da Gründe für gibt.


    Sorry, kann nicht kurz... Hoffe es hilft trotzdem noch mal.

    Bestellt 23.10.21, geliefert 25.05.2022: GT-Line 77,4kWh RWD P5-7 WP Sitzpolster Bright Yachtblau Met.

    Erstes E wie Elektro, daneben noch MB E 300d aus 2010

  • koaschten weil es einen Unterschied macht zwischen dem "was hätte ich daran verdienen können" und den ermittelten Kosten. Die Einspeisevergütung ist etwas "willkürlich festgesetztes", deren Höhe nach meiner Erinnerung ja nach dem Datum der Inbetriebnahme abhängt. Also nichts, aber auch gar nichts zu tun hat mit den "dem Arbeitnehmer entstandenen Kosten". Und davon spricht das BMF-Schreiben.

    Bestellt 23.10.21, geliefert 25.05.2022: GT-Line 77,4kWh RWD P5-7 WP Sitzpolster Bright Yachtblau Met.

    Erstes E wie Elektro, daneben noch MB E 300d aus 2010