Und noch etwas für die Nachbarn im Norden
https://m.facebook.com/rechtsa…9302/?type=3&locale=ms_MY
Schon nur das antippen der Bremslichter ist eine Nötigung
Lies den Text doch bitte noch mal. Ein kurzes aufleuchten lassen der Bremsdichter zählt nicht als Nötigung. Ich denke mal du hast es einfach beim überfliegen des Textes übersehen, dass dort steht, dass es keine Nötigung ist.
Ich deaktiviere gerne mal den Tempomaten durch antippen der Bremse und somit leuchtet auch das bremslicht kurz auf. Auch dies. stellt keine Nötigung dar.