Ich hatte NK ursprünglich mit in der Auflistung weil ich es auch als Land ohne Limit in Erinnerung hatte - kurzer Google Gegencheck ergab aber nur obige Auflistung.
Wenn selbst die mittlerweile zur Vernunft gekommen sind ist es wirklich krass.
Ich hatte NK ursprünglich mit in der Auflistung weil ich es auch als Land ohne Limit in Erinnerung hatte - kurzer Google Gegencheck ergab aber nur obige Auflistung.
Wenn selbst die mittlerweile zur Vernunft gekommen sind ist es wirklich krass.
Bitte(!) an dieser Stelle keine Tempolimitdiskussion.
Da bist du bei den GT Treibern eindeutig an der falschen Stelle.
Da bist du bei den GT Treibern eindeutig an der falschen Stelle.
Stimmt, 267 war und ist eine schöne Anzeige auf dem Tacho.
Und alle die nur 120 fahren: Gegenwind - oder Sturm - und schon hat man das gleiche Problem
Nochmal ein Update weil ich extra darauf geachtet habe: bis 220km/h habe ich keine Probleme mit meinen Wischern (Scheibe ist mit wasserabweisender Versiegelung behandelt).
Ab 220 hat der Wischer dann nicht mehr ausreichend Anpressdruck und wischt nicht mehr sauber (hier bringt evtl. schon ein Blatt mit Spoiler etwas).
Der Wischermotor ist stark genug, den hat das nicht gestört und er ist auch nicht spürbar langsamer geworden.
Allerdings ist dieses Tempo bei regennasser Straße auch "grenzwertig" hoch...
Ich sehe eigentlich nur 2 Fälle, in denen die Wischer nicht ausreichen:
- "Flüsterasphalt" (A7 bei Göttingen bspw.) auf welchem man tatsächlich auch bei strömendem Regen mit vMax dahinschüsseln kann -> hier hilft dann Scheibenversiegelung
- schmerzbefreite Fahrer, die bei stehendem Wasser auf der Fahrbahn 220+ fahren
Ja, die Kiste hat Allrad - aber Physik gilt auch für den GT.
Ich für meinen Teil kann jedenfalls sagen, dass die Wischer ausreichend sind - zumindest in Verbindung mit einer Scheibenversiegelung.
Wobei meine Versieglung auch schon wieder 2 Monate her ist.
Laut Kraftfahrbundesamt gibt es hier nicht zu bemängeln.
Begründung:
In der Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 der KOMMISSION vom 31. März 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments werden u.a. im Anhang 4 die Anforderungen an Wischanlage eines Fahrzeugs beschrieben. Unter Punkt 2.1.13. heißt es: Wird die Windschutzscheiben-Wischanlage einer relativen Windgeschwindigkeit ausgesetzt, die 80 % der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, jedoch nicht mehr als 160 km/h entspricht, muss die mit seiner höchsten Wischfrequenz betriebene Wischanlage weiter mit dem gleichen Wirkungsgrad und unter den gleichen Bedingungen wie in Nummer 2.1.2 (das Scheibenwischerfeld deckt mindestens 98 % des Sichtbereichs A ab) beschrieben funktionieren.
Somit erfüllt ein Fahrzeug diese Einzelvorschrift, wenn die Wischanlage bis zu einer Geschwindigkeit von 160km/h den definierten Anforderungen genügt. Diese und viele weiteren Anforderungen sind nötig um eine Gesamtbetriebserlaubnis zu erhalten.
Des Weiteren ist die Einhaltung der einschlägigen verhaltens-steuernden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) hier § 3 (1) über die anzupassende Geschwindigkeit zu berücksichtigen:
1. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.
2. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Damit wird klargestellt, dass sich alle Verkehrsteilnehmer mit ihrer Fahrweise auf unvorhersehbare Situationen einzustellen haben, um ggf. auch bei technischen Defekten an Fahrzeugen eine unmittelbare Gefahrenlage zu vermeiden.
Sollte es infolge eines (vermeintlichen) Mangels dennoch zu Gefährdungssituationen kommen, so gingen diese nicht von dem Fahrzeug selbst aus, sondern von Verkehrsteilnehmern, die die elementaren Verhaltensregeln der StVO verletzten. Der Schutz vor sich regelwidrig verhaltenen Verkehrsteilnehmern ist jedoch nicht Zweck des Marktüberwachungsrechts, welches ausschließlich zum Schutz vor unabwendbaren Gefahren gedacht ist (z. B. Totalausfall des gesamten Bremssystems, Totalausfall der Lenkung u. ä.).
Das war zu erwarten, wie vorher in diesem Thread erwähnt war es dasselbe beim Hyundai i40.
Hi,
Ich dachte schon ich bin der einzige dem das passiert…ist sogar schon bei 180 der Fall und ja ich fahre morgen um 5 Uhr auf der leeren Bahn auch im leichten Regen mal 200. wollte schon zu Kia und das prüfen lassen!
Was soll das bringen mit dem KBA!
Danke.
VG Alex
Bist du dann derjenige der morgens um 5 nach 5 in deinem zertrümmerten EV6 unbeleuchtet auf der Autobahn sitzt, in den dann ein anderer Autofahrer reinfährt, weil er das so nicht erwartet hat?
Jedes Wort wäre hier zu viel…daher.
VG und schöne Weihnachten.
Alex