Was mich an dem Thema neben dem Unglück selbst sehr interessiert: Wie sieht es eigentlich mit der Haftungsfrage aus?
Vermutlich wird der Überführungsfahrer nicht haften, da er vermutlich nichts falsch gemacht und im Auftrag des Eigentümers gehandelt hat.
Der geschädigte Eigentümer hat zwei Möglichkeiten:
- Schadensregulierung durch die Teilkasko
- Inanspruchnahme von Kia-Garantie
Ich persönlich würde erstens den Fall an das KBA melden und von Kia einen Ersatz einfordern. Warum sollte meine Versicherung blechen?