Gestern hab ich doch tatsächlich ein Schreiben bekommen mit dem Titel:
Begehung eines Verkehrsdeliktes in Österreich
Zahlungsaufforderung; Informationsschreiben gemäß EU-Richtlinie 2015/413/EU
Lustig ist, dass am Anfang von einem "gefährdenden Verkehrsdelikt" gesprochen wird, und später auf IG-L verwiesen wird mit dem Hinweis, dass (an der Stelleauf der A12 bei Vomp Richtung Osten) 100 km/h erlaubt sind, die ich um 19 km/h überschritten hätte.
Ich hab eine freundliche Email an die angegebene Email Adresse geschrieben und meine Zulassungsbescheinigung Teil I mitgeschickt, und siehe da, heute bekam ich eine Email von einer freundlichen Dame, die mir ein Schreiben per Post ankündigte, welches mir mitteilen soll, dass das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Verwaltungsstrafgesetz 1991 eingestellt wird.
Das heißt, dass das Verkehrsdelikt nur gefährdend gewesen wäre, wenn ich es mit einem Verbrenner begangen hätte...