Photovoltaikanlage als Lademöglichkeit

  • Kleinunternehmer sind nicht MwSt-Ausweispflichtig. (Soweit ich das sehe aber förderfähig bei der Wallbox für Unternehmen)

    Gebe gerne auch zu, mich im deutschen Steuerwesen nicht gut auszukennen, komme ja aus AT. Aber, widerspricht sich das in sich selbst: ich hole mir die Vorsteuer, bin aber nicht steuerpflichtig? Bei uns wird ein Steuerguthaben nur selten ausbezahlt, sondern nur vorgetragen.

    Walter, seit 10/21 KIA EV6 GT-Line Long Range, RWD, Premium, Runwayred

  • Ich habe nie gesagt das ICH Kleinunternehmen angemeldet habe. Als Kleinunternehmer kann man natürlich keine MwSt-Rückerstattung durchführen. Also "normale" angemeldet Gewerbe schon, muss dann aber natürlich auch die MwSt für die Einspeisung abführen und eine entsprechende anfängliche monatliche Steuermeldung machen. Nach dem ersten Jahr wird es dann normal auf eine jährliche Meldung umgestellt.

    Aber das geht jetzt alles am Thema vorbei. Mit ging es um die KfW-Förderung 441, diese ist soweit ich das richtig sehe auch für Kleingewerbe möglich.

    KIA EV6 GT - Yachtblau - Glasdach - Bestelldatum: 16.03.2022 - Lagerbestellung des Händlers: 11/2021 - unverbindliches Lieferdatum 11/2022

    Übernahme 23.12.2022

  • Nagelt mich nicht fachlich drauf fest, aber wenn ich meine Steuerfrau richtig verstanden habe, bin ich steuerpflichtig (Umsatz-, Ertragssteuer), sobald ich die PV-Anlage betreibe. Als Kleinunternehmer kann ich mich teilweise davon befreien lassen. Ist nun die Leistungsfähigkeit der PV-Anlage maßgebend, oder die tatsächlich eingespeiste Leistung, die vergütet wird? Mit anderen Worten zahle ich für Strom, den ich selber produziere und verbrauche (idealerweise zu 100%), trotzdem Steuern? Und was passiert, wenn ich vergesse, mich anzumelden? Wie gesagt, macht die Steuerfrau für mich...


    Walter So tief wie du stecke ich nicht in der Thematik Strom / Elektrizität. Deshalb gehe ich soweit, die Easee als halbwegs intelligent zu bezeichnet, jedenfalls für meine Verhältnisse ;) Ich bin Apple-User, ich schalte Geräte ein, dann funktionieren sie, dann schalte ich sie wieder aus. Was in der Zwischenzeit in dem Gerät passiert, ist mir egal. In dem Beitrag von Martin-SH bin ich auch am Punkt Messewandler mental ausgestiegen...

    EV6 RWD, 77,4kW/h, GT-Line, P5, WP, Yachtblau & Lada Niva

  • Nagelt mich nicht fachlich drauf fest, aber wenn ich meine Steuerfrau richtig verstanden habe, bin ich steuerpflichtig (Umsatz-, Ertragssteuer), sobald ich die PV-Anlage betreibe. Als Kleinunternehmer kann ich mich teilweise davon befreien lassen. Ist nun die Leistungsfähigkeit der PV-Anlage maßgebend, oder die tatsächlich eingespeiste Leistung, die vergütet wird? Mit anderen Worten zahle ich für Strom, den ich selber produziere und verbrauche (idealerweise zu 100%), trotzdem Steuern? Und was passiert, wenn ich vergesse, mich anzumelden? Wie gesagt, macht die Steuerfrau für mich...


    Walter So tief wie du stecke ich nicht in der Thematik Strom / Elektrizität. Deshalb gehe ich soweit, die Easee als halbwegs intelligent zu bezeichnet, jedenfalls für meine Verhältnisse ;) Ich bin Apple-User, ich schalte Geräte ein, dann funktionieren sie, dann schalte ich sie wieder aus. Was in der Zwischenzeit in dem Gerät passiert, ist mir egal. In dem Beitrag von Martin-SH bin ich auch am Punkt Messewandler mental ausgestiegen...

    5 Sekunden Suche ergaben:

    Photovoltaik unter 10kWp Einkommensteuer 2021 | DZ-4

    oder

    Einkommensteuer-Befreiung für kleine PV-Anlagen bis 10 kW (energie-experten.org)


    unter 10 kWp kann man sich "freikaufen" (befreien lassen), über 10 kW sollte man einen Antrag auf "Liebhaberei" stellen, damit kann man sich auch befreien lassen...

  • Wie gesagt, das dürfte das falsche Forum dafür sein, und ich bin auch kein Steuerfachmann. Aber Umsatzsteuerpflichtig bist du nur mit einem "großen" Gewerbe. Als Kleinunternehmer bis du von der Umsatzsteuer befreit. Und diese Regelung wiederum ist an den Umsatz gekoppelt und nicht an die Größe der PV-Anlage. Einkommenssteuer, falls man den wirklich Gewinn macht, müsste man auch hier abführen (und auch alle verbundenen Pflichten damit). Wobei es im Fall der PV in Deutschland seit letztes Jahr eine Sonderregelung für Anlagen unter 10 kWp gibt. Wenn man die Gewerbeanmeldung vergisst, wird es vermutlich schwierig mit der EEG-Anmeldung, wobei ich das nicht gesichert weiß, weil nie damit beschäftigt.

    Ich denke aber, das sollte genug sein bzgl. Steuern hier im Thread.

    KIA EV6 GT - Yachtblau - Glasdach - Bestelldatum: 16.03.2022 - Lagerbestellung des Händlers: 11/2021 - unverbindliches Lieferdatum 11/2022

    Übernahme 23.12.2022

  • Und deine "kleine" 5 kWp Anlage hast du als Gewerbe angemeldet, da du dir ja die Vorsteuer rückerstatten hast lassen? Mit Kleinunternehmen-Regelung funktioniert das ja nicht....

    EV 6 GT Line - Yachtblau - RWD - P5, P6, P7, WP - Abholung April 22 :)

  • Nagelt mich nicht fachlich drauf fest, aber wenn ich meine Steuerfrau richtig verstanden habe, bin ich steuerpflichtig (Umsatz-, Ertragssteuer), sobald ich die PV-Anlage betreibe. Als Kleinunternehmer kann ich mich teilweise davon befreien lassen. Ist nun die Leistungsfähigkeit der PV-Anlage maßgebend, oder die tatsächlich eingespeiste Leistung, die vergütet wird? Mit anderen Worten zahle ich für Strom, den ich selber produziere und verbrauche (idealerweise zu 100%), trotzdem Steuern? Und was passiert, wenn ich vergesse, mich anzumelden? Wie gesagt, macht die Steuerfrau für mich...


    Walter So tief wie du stecke ich nicht in der Thematik Strom / Elektrizität. Deshalb gehe ich soweit, die Easee als halbwegs intelligent zu bezeichnet, jedenfalls für meine Verhältnisse ;) Ich bin Apple-User, ich schalte Geräte ein, dann funktionieren sie, dann schalte ich sie wieder aus. Was in der Zwischenzeit in dem Gerät passiert, ist mir egal. In dem Beitrag von Martin-SH bin ich auch am Punkt Messewandler mental ausgestiegen...

    Auf das Thema Steuern möchte ich nicht näher eingehen, das ist bei uns in AT völlig befreit, da hat es erst eine Änderung der Gesetzgebung gegeben. Die Easee als "halbwegs intelligent" zu bezeichnen bin ich dabei.

    Zum Stromwandler: die bei der Zappi mitgelieferten Stromwandler sind lt. Verkaufsunterlagen aufklappbar, werden so über die Zuleitung gestülpt und an der WB angeschlossen. Dieser Wandler erkennt die Flussrichtung und Höhe des Stromes. Fließt Strom in Richtung Haus wird Energie eingekauft, umgekehrt wird Energie ins Netz geliefert bzw. in dem Fall wird die Wallbox dann freigegeben, der Überschuss fließt ins Auto. Ich hoffe, dass ich das Prinzip einfach und halbwegs verständlich erklärt habe. Soll ja kein Fachartikel werden.

    Walter, seit 10/21 KIA EV6 GT-Line Long Range, RWD, Premium, Runwayred

  • Und deine "kleine" 5 kWp Anlage hast du als Gewerbe angemeldet, da du dir ja die Vorsteuer rückerstatten hast lassen? Mit Kleinunternehmen-Regelung funktioniert das ja nicht....

    korrekt, weil mit Speicher. und in 2 Jahren dann geht es in die Kleinunternehmer-Regelung.

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    Übernahme 23.12.2022

  • Jetzt habt ihr mich neugierig gemacht: in AT bis Jahresproduktion 25.000 kWh keine Anzeigepflicht am FA, Aufzeichnungspflicht entsteht erst dann. Sonst keinerlei Steuern, aber auch kein Vorsteuerabzug. Eigenverbrauch absolut steuerfrei.

    Walter, seit 10/21 KIA EV6 GT-Line Long Range, RWD, Premium, Runwayred