Photovoltaikanlage als Lademöglichkeit

  • icehac Martin-SH

    Möchte mich ganz kurz einmischen: kann das sein, dass ihr aneinander vorbeiredet? Icehac spricht von Eigenverbrauchsbesteuerung und Martin von Einkommensteuer. Ist damit das gleiche gemeint?

    In der von Martin eingefügten Grafik ist doch zu lesen: "Bis Ende 2020 waren Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp von der EEG-Umlage befreit. Seit 01.01.2021 ist der Eigenverbrauch von Solaranlagen bis zu einer Anlagengröße von 30 kWp von der Zahlung einer Umlage befreit.

    Mit der Abschaffung der EEG-Umlage ab dem 01.07.2022 entfiel auch die Zahlung der verminderten EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch für Solarstromanlagen mit einer Anlagengröße von mehr als 30 kWp." (Zitat Ende)

    Somit ist der Eigenverbrauch, so wie ich das sehe, doch gebührenfrei, anders wird es sein, wenn ich Strom verkaufe, das hat Martin wahrscheinlich gemeint.

    Walter, seit 10/21 KIA EV6 GT-Line Long Range, RWD, Premium, Runwayred

  • Ich beschäftige mich auch gerade mit PV und habe einen Vertrag für 10 kWhP unterschrieben.

    Ich frage mich nur immer wieder, wieso hier bei den Beispielrechnungen nie genannt wird, dass der Eigenverbrauch in Deutschland versteuert werden muss, wenn man dem FA keine Liebhaberei nachweisen kann.

    Damit sieht die Geschichte, trotz der Einspeisevergütung, ja dann nicht ganz so positiv aus, wie oft berichtet ....

    Hallo,

    das kommt darauf an, für welche Regelung man sich entscheidet. Wenn man sich für die KU (Kleinunternehmerregelung) entscheidet, ist der Eigenverbrauch steuerfrei. (Man kann aber dann nicht die Mwst. der Anschaffungskosten zurück verlangen.


    LG Werner

    Bestellt: März 2022, EV6 Basis, gravity blue, 77,4kWh, AWD, P1, P2, P3, P4, P6, P7, WP (Übergabe am 17.01.23)

  • Nein, wir reden nicht aneinander vorbei.

    Eigenverbrauch kann mit Einkommensteuer und Umsatzsteuer besteuert werden.

    Eine Eigenverbrauchssteuer gibt es vom Namen her nicht.


    Mit dem Eigenverbrauch entnimmst du etwas aus dem Geschäftsvermögen und das muss dann besteuert werden.

    Zum einen zahlt man Einkommensteuer auf den Verkauf und Einkommensteuer auf Eigenverbrauch ab 10 KWp Generatorgröße.

    Unter 10 KWp ist man von der Einkommensteuer befreit seit Ende 2021.

    Umsatzsteuer fällt Mitte des Jahres eine weitere Größengrenze. Wenn man sich für das Steuermodell mit Umsatzsteuer entschieden hat.

    Bestellt: 17.12.2021, kein Vorläufer, 🇩🇪

    Fahrzeuge: KIA EV6 GT-line, 77.4 kWh, RWD, P5, P6, WP, Runway red / Renault Twingo Electric

    PV: 17,94 KWp O/W/S und 5,12 KWh Speicher

    Ladeinfrastruktur: 2 x myenergi Zappi mit Lastmanagement

    Einmal editiert, zuletzt von Martin-SH ()

  • Und wenn ich ein Schweinebauer bin, der gerade sich vom frisch geschlachteten Schwein ein Schnitzel schneidet, das muss ich dann auch versteuern, ist ja auch ein Eigenverbrauch.

    Sorry, diese Steuerpolitik ist für mich in keinster Weise nachvollziehbar. Bin wieder einmal froh, in AT beheimatet zu sein, wo ich den um mein investiertes Geld gewonnen Strom selbst verbrauchen kann, ohne irgendwelche Steuern zu bezahlen.

    Muss ich in der Praxis dann einen geeichten Stromzähler kaufen und installieren, der von irgendwem in meinem Haus abgelesen wird, und dafür zahle ich Steuern? Wirklich fern jeder Logik!

    Wenn ich in DE eine PV installieren würde, würde ein Steuerberater das beste Geschäft machen und frisst einem die letzten Haare vom Kopf. :evil:

    Walter, seit 10/21 KIA EV6 GT-Line Long Range, RWD, Premium, Runwayred

  • Wem sagst du das. 🙄

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  • Ich beschäftige mich auch gerade mit PV und habe einen Vertrag für 10 kWhP unterschrieben.

    Ich frage mich nur immer wieder, wieso hier bei den Beispielrechnungen nie genannt wird, dass der Eigenverbrauch in Deutschland versteuert werden muss, wenn man dem FA keine Liebhaberei nachweisen kann.

    Damit sieht die Geschichte, trotz der Einspeisevergütung, ja dann nicht ganz so positiv aus, wie oft berichtet ....

    Eine Liebhaberei bei heutingen Anlagenpreisen ist steuerlich fast immer schlecht (weil die Abschreibung/Sonderabschreibung ist normaleweise höher als das PV-Einkommen - ausser wenn man mit mit sehr hohen Strompreisen und Eigenverbrauch rechnet) - ich habe eher Angst, das meine 9,7Kwp Anlage mit Speicher (in Bau) als Liebhaberei eingestuft wird

    Bestellung 01.2022-Leiferung KW9 2023: Basis AWD, P1, P4, P6, WP, AHK Gravityblau

  • Ich blicke langsam nicht mehr durch. Habe 8,5kWp auf dem Dach, im Dez 20 in Betrieb genommen.

    Bisher habe ich jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben, und dort sowohl für den eingespeisten Strom ins öffentliche Netz, als auch für den selbstverbrauchten Strom Steuer abgeführt.


    Entfällt denn nun die Steuerabgabe für meinen selbstverbrauchten Strom ab 07/2022, oder nicht?


    Ich hatte much gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden, und dafür die für die Errichtung der PV gezahlte Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen.

    (D)

    Kia EV6, GT-Line, AWD, P5, P6, P7, WP, GD, AHK, Sitze Bright, Runway Red,

    bestellt: 14.07.2021, produziert: 20.07.2022, ausgeliefert: 14.10.2022, übernommen: 18.10.2022

  • Da ich kein Steuerberater bin, empfehle ich auf YouTube die Videos vom Steuerberater Stefan Mücke.

    Er erklärt alles ganz genau bezüglich der verschiedenen Steuermodelle bezüglich PV inklusive der aktuellen Änderungen.

    Da das ganze Thema sehr umfangreich sein kann und hier im schriftlichen nur ausartet...

    Oder eben einen Steuerberater Fragen, der sich damit auskennt.


    Die Videos sorgen aber schon für Klarheit. 😊 Und wenn nicht, dann doch lieber den Steuerberater ran lassen.

    Bestellt: 17.12.2021, kein Vorläufer, 🇩🇪

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    PV: 17,94 KWp O/W/S und 5,12 KWh Speicher

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  • ...

    Muss ich in der Praxis dann einen geeichten Stromzähler kaufen und installieren, der von irgendwem in meinem Haus abgelesen wird, und dafür zahle ich Steuern? Wirklich fern jeder Logik!

    Wenn ich in DE eine PV installieren würde, würde ein Steuerberater das beste Geschäft machen und frisst einem die letzten Haare vom Kopf. :evil:

    Nein, ist es nicht, schließlich hast Du ja vorher auch Steuern bekommen. Wenn Du eine PV Anlage betreibst, um Strom zu produzieren und zu verkaufen hast Du ein Unternehmen. Wenn Du als Privatperson aus diesem Unternehmen Leistungen oder sonstiges Betriebsvermögen entnimmst, musst Du das natürlich auch versteuern. Ansonsten würde ich als Privatperson ein Unternehmen gründen, sagen "Alles-Im-Und-Export", alles was ich als Privatperson brauche über das Unternehmen einkaufen und als Privatperson entnehmen, müsste keine Mehrwertsteuer zahlen und konnte die Unkosten auch noch steuerlich gelten machen. Kann so nicht funktionieren.


    Aber man kann seine PV Anlage ja auch als Null-Einspeiseanlage auslegen. Dann nutzt man halt nur seinen produzierten Strom und der überschüssige Strom wird nicht eingespeist und damit nicht vergütet. Da die Anlage dann kein Unternehmen ist, kann man den Strom nutzen ohne irgendwelche Abgaben zu tätigen. Aber man kann daher auch nicht die Umsatzsteuer auf die Anlage vom Finanzamt einbehalten.

    EV6 77,4 RWD snow white pearl WP P1; bestellt Anfang Februar 2022, Mitte Juni 2022 Fahrzeugübergabe