Möchte mich ganz kurz einmischen: kann das sein, dass ihr aneinander vorbeiredet? Icehac spricht von Eigenverbrauchsbesteuerung und Martin von Einkommensteuer. Ist damit das gleiche gemeint?
In der von Martin eingefügten Grafik ist doch zu lesen: "Bis Ende 2020 waren Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp von der EEG-Umlage befreit. Seit 01.01.2021 ist der Eigenverbrauch von Solaranlagen bis zu einer Anlagengröße von 30 kWp von der Zahlung einer Umlage befreit.
Mit der Abschaffung der EEG-Umlage ab dem 01.07.2022 entfiel auch die Zahlung der verminderten EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch für Solarstromanlagen mit einer Anlagengröße von mehr als 30 kWp." (Zitat Ende)
Somit ist der Eigenverbrauch, so wie ich das sehe, doch gebührenfrei, anders wird es sein, wenn ich Strom verkaufe, das hat Martin wahrscheinlich gemeint.