Hallo zusammen,
nachdem das Thema in diversen Threads bereits mehrfach hochkam, will ich hier einmal in einem Extra-Thread zusammenfassen, was Sache ist.
Die Problematik:
Wenn man den EV6 mit dem P7-"Design"-Paket erwirbt, dann steht NUR und ausschließlich diese 20Zoll-Rad-Reifenkombination in den COC- und den Fahrzeugpapieren (Schein und Brief):
D.h. es sind erstmal keine anderen Rad-Reifenkombinationen auf dem Wagen erlaubt (auch nicht, obwohl andere baugleiche Autos ohne P7-Paket mit 19-Zoll Rädern ausgeliefert werden). Zur Info: Europäische Autohersteller machen es eher so, dass in die COC-Papiere alle Auslieferungs-Rad-Reifenkombis eingetragen werden - Kia macht das, warum auch immer, anders!
Ich wollte nun aber keine 255er-20-Zoll-Schlappen im Winter fahren: Die Temperaturen zehren schon genug an der Reichweite, da brauche ich nicht noch die breiten Reifen...
Entschieden habe ich mich für Winterkompletträder in 19 Zoll von Dezent:
Dezent AO dark 7,5x19 5x114,3 ET54,5 MB67,1 Black/polished mit Continental 235/55 R19 105V WinterContact TS 870 P XL FR <-- Diese Rad-Reifenkombination enspricht in Ausmaßen, Einpresstiefe etc. exakt den originalen 19-Zöllern, welche beim EV6 ohne P7 Paket mit ausgeliefert werden.
Rein theoretisch ist bei diesen Felgen eine ABE ("allgemeine Betriebserlaubnis") für den EV6 dabei:
Eine der zu erfüllenden Auflagen (Nr. 765) aus dieser ABE lautet aber:
ZitatDie Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
D.h. da in den COC-Papieren (siehe oben) die einzige (und damit auch "kleinste") Radgröße die 20-Zoll-Räder sind, gilt diese ABE nicht für meinen Wagen. Kurzum: Ich darf mit diesen Felgen eigentlich nicht fahren!
Solche oder ähnliche Formulierungen finden sich in vielen (allen?) ABE's für den EV6: Generell tun sich die Felgenhersteller scheinbar schwer damit, dass Kia in die COC Papiere nur die eine "Auslieferungs-Radgröße" einträgt.
Nun gibt es ja aber auch noch eine Herstellerfreigabe für den EV6 seitens Kia, diese "erweitert" die COC-Papiere quasi:
Reifenfreigabe EV6.pdf <-- Achtung: Ich glaube die Fahrzeuge neuer als MJ23 haben eine andere EG Typgenehmigung (endet vermutlich mit "04"), in dem Fall beim Kia Support via Mail nach der neuesten Version fragen!
Darin heißt es:
ZitatDas Fahrzeug ist unter Vorlage dieser Bescheinigung zwecks Änderungsabnahme umgehend einem
amtlich anerkannten Sachverständigen einer Prüf- bzw. Überwachungsorganisation vorzuführen, wenn
die Rad- / Reifenkombination nicht Bestandteil der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) des
Fahrzeugs ist.
Meine Interpretation: Ich darf zwar 19-Zoll-Felgen drauf machen, welche den Original-Dimensionen (Breite, Einpresstiefe) entsprechen, muss damit aber zuvor zum TÜV- oder Dekra-Prüfer!
Und um sicher zu sein, dass ein Polizeibeamter bei einer Kontrolle eines Tages nicht doch was an meinem Wagen findet (vielleicht auch wegen einigen bösen Erfahrungen in der Vergangenheit ), bin ich dann heute tatsächlich bei einer Tüv-Prüfstelle vorgefahren.
Mit dem Prüfer bin ich dann die drei Dokumente (COC, ABE und Herstellerfreigabe) durchgegangen und das Ergebnis war, dass tatsächlich eine Abnahme erfolgen muss. Das hat er über eine "Abnahme Ein- oder Anbau § 19 (3) StVZO" gemacht:
Damit darf ich nun offiziell und (Polizeikontrollen-) sicher meine 19-Zoll-Räder im Winter fahren und das obwohl mein Auto ab Werk mit den 20-Zöllern ausgestattet ist: Ich muss lediglich diesen Wisch im Handschufach bei den Fahrzeugpapieren haben.
Und damit ist nun auch die Frage geklärt, ob eine Abnahme in so einem Fall, und trotz ABE, nötig ist oder nicht.
Der Aufwand mit Termin lag bei ca. 30 Minuten, die Kosten für die Abnahme waren 51€. Das ist ein Schnäppchen, wenn ich mir überlege, wie viel mehr die Winterreifen in 20-Zoll mit 255er-Schlappen gekostet und an Energie verbraucht hätten
Da ich bisher keine zuverlässige Antwort zu diesem Thema in diesem Forum gefunden habe, hoffe ich, das hilft dem einen oder anderen...
(Wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Polizei oder Versicherung das jemals herausfindet, dass die Zubehörfelgen nicht passen, kann jeder für sich selber entscheiden )
P.S.: Das gleiche Problem besteht übrigens andersrum genauso: Hat man einen EV6 ohne P7, dann stehen (höchstwahrscheinlich) nur die 19-Zöller in den Fahrzeugpapieren. Selbst wenn so jemand also die originalen 20-Zöller kauft, darf er sie (theoretisch) nicht fahren. Auch hier wäre das durch eine Abnahme änderbar.
P.P.S.: Nur der Vollstädnigkeit halber: Gilt alles nur für die NICHT-GT Versionen, also bis zu 325PS!
Nachträgliche Ergänzung:
Scheinbar gibt es mehrere Felgen bzw. Felgenhersteller, die das Thema "eleganter" gelöst haben: Bei den folgenden Felgen ist - nach aktuellem Kentnissstand und nach eigener Interpretation - keine zusätzliche Eintragung nötig, sondern man muss nur die ABE mitführen: