Hallo,
nachdem ich in der BDA (MY24, Seiten 5-10, 11, 12) mittlerweile zur Diebstahlwarnanlge vorgedrungen bin, habe ich dazu noch einige Fragen. Wenn ich die BDA richtig verstehe, gibt es zwei Arten von DWA, einmal den ausstattungsabhängigen Ultraschalleinbruchsschutz (UIP) und die "normale".
- Ich vermute mal, dass ich mit der GT-Line beide Syteme im EV6 habe - habe aber keine Bestätigung dazu in der BDA gefunden.
- Ich aktiviere die (beiden) DWA immer beim Verschließen der Türen.
- Wenn ich auf einem Parkplatz stehe, im Auto sitze und aus Sicherheitsgründen das Fahrzeug verriegel müsste ich mindestens die UIP deaktivieren weil sie sonst auslösen würde.
- S. 5-11: ...wenn der UIP aktiviert ist. Hier der Punkt 5: Die Motorhaube ist geschlossen. Was bedeutet das für das Auslösen der DWA?
- Wenn der EV6 Schiff fährt, also auf einer Fähre steht oder dort wo etwas wackelt sollte es reichen die UIP (sofern vorhanden) über das Menü zu deaktivieren, die "normale" könnte aktiv bleiben.
- Da in der Waschanlage (wenn der Fahrer an Bord bleibt) der EV6 ja in "N" steht braucht man hier die DWA nicht deaktivieren.
Stimmen meine Gedanken in dieser Form?
Danke im Voraus