Wegen Werkstattbindung wurde mein Hagelschaden auch von einer (NICHT KIA)-Werkstatt gerichtet und die Sensoren dann in der KIA-Werkstatt kalibriert - OHNE GARANTIEVERLUST.
Aber zum Thema
Details zu den "gültigen Garantiebedingungen" sind leider nicht verlinkt. Aber damit sollte doch auch bewiesen sein, dass die Garantie nicht verfällt, wenn der Pannendienst die BatterieSchraube löst und eine Batterie einbaut die er gerade so mit hat.
Wenn DU oder wer Anderes die "gültigen Garantiebedingungen" heraus findet, bitte teilen. Ich frag auch mal beim Werkstatttermin nach.