Bei mir stand glaube ich 12.11. In der Mail
Talk: Ladestationen öffentlich - Ladekarte für Kia EV6 - Ladeinfrastruktur - Ladepunkte für Elektroautos.
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Einlösbar bis 30.12.2024, zur Gültigkeit des durch das Einlösen gutgeschriebenen Guthaben steht nichts dabei.
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So habe mir gerade die Mail nochmal rausgesucht, die war vom 15.10. und der Gutschein aktivier und einlösbar bis 12.11. mag sein das es mit dem START2024 anders war, aber der hat bei mir auch nicht funktioniert.
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Moin, ich hab jetzt das erste Mal bei ENBW geladen - mit dem Gutschein der dann ja abgezogen werden soll. Bucht ENBW kurz nach dem Laden ab oder erst am Monatsende? Dann könnte ich hier berichten ob es mit dem Gutschein geklappt hat.
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ich habe am Samstag geladen....in der Ladehistory steht der gesamte Betrag drin...ohne Abzug und die Rechnung wird es Monatsende geben.
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So ist es.
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Zumindest der bis zum 12.11. gültige Gutschein wurde bei mir direkt abgezogen, geladen hatte ich ca.. 35kWh und etwa 5€ bezahlt, wie das mit dem START2024 aussehen wird weiß ich natürlich noch nicht mangels Platz im Akku.
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BTW: wenn bei einem Gutschein nichts dabei steht, ist er drei Jahre gültig.
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Oha, ziemlich allgemein die Aussage
Wenn Du einen Gutschein kaufst (!) ist die Aussage schon mal für den Kübel, der darf zeitlich nämlich gar nicht begrenzt werden...
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Oha, ziemlich allgemein die Aussage
Wenn Du einen Gutschein kaufst (!) ist die Aussage schon mal für den Kübel, der darf zeitlich nämlich gar nicht begrenzt werden...
Das ist nicht richtig.
Ich zitiere mal die Verbraucherzentrale: "Auch wenn auf einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, können Sie ihn nicht unbegrenzt einlösen. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Anschließend muss der Anbieter weder den Gutschein einlösen noch den darauf vermerkten Geldwert – abzüglich seines entgangenen Gewinns – erstatten"
Oder den Paragraphen: § 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Das bedeutet, dass ein Gutschein mindestens 3 Jahre lang eingelöst werden kann, aber auch eine längere Gültigkeit möglich ist. Dabei beginnt die Frist immer am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.Wobei die längere Frist dann drauf stehen muss!