Alles anzeigenNicht falsch verstehen, ich bin der Meinung Kia macht da Exkrement und hat das zu korrigieren.
Mal sehe, was ich mit meiner geliebte Rasierklinge anstellen kann.
aus 5.2.22.2.
Deceleration by automatically commanded braking and/or regenerative braking
< 1.3 m/s2 May generate the signal
> 1.3 m/s2 Shall generate the signal
Once generated the signal shall be kept a long as a deceleration demand persists.
und dann
5.2.22.4
The signal shall not be generated when retardation is solely produced by the natural braking effect of the engine, air-/rolling resistance and/or road slope.
Haben wir Reku0 und gehen vom Gas passiert ....... nichts. Entspricht der von Dir zitierten xx.4 . Alles OK.
Haben wir Reku2, gehen vom Gas und initiieren damit eine Verzögerung, Kia macht die Bremslichter nach xx.2 an. Alles OK.
Kia interpretiert dann aber die Passage in xx.2 "Once generated the signal shall be kept a long as a deceleration demand persists." offensichtlich anders als wir.
Wir schalten nach kurzer Aktivierung der Bremslichter durch Reku2 auf Reku0 zurück, meinen, die Verzögerung aus xx.2 beendet zu haben, und erwarten in Kombination von xx.2 (Verzögerungsanforderung existiert nicht mehr) und xx.4 (freies Rollen), daß die Lichter aus gehen. (Ich sogar, selbst wenn ich mich bergauf ausrollen lassen würde, was ja effektiv einer Verzögerung entspräche)
Kia meint offensichtlich erst ein Gas geben oder aktivieren des Tempomates beendet den Verzögerungsanforderung und läßt somit die Bremslichter an, bis Gas gegeben wird.
Es geht also eher um den Interpretationsspielraum bei "Wann wird ausgemacht?" bzw. "Wann ist die Verzögerungsanforderung beendet?", denn "Wann dürfen sie angehen?".
VG Der Romanschreibende Wippenfetischist.
Und auch nochmal zum Schluß:
Kia muß das korrigieren. Punkt.
OT: Übrigens "shall" heißt übersetzt "soll", also sollen die Bremslichter bei einer (automatischen/rekuperativen) Verzögerung >1,3 m/s² an gehen, müssen aber nicht.
So, die Wartung ist behoben und nun geht auch die deutsche Version bei mir wieder und dort steht wortwörtlich:
ZitatAlles anzeigenBei elektrischen Bremssystemen mit Energierückgewinnungseinrichtung im Sinne von Absatz 2.17 dieser
Regelung, die beim Loslassen des Gaspedals eine verzögernde Kraft erzeugen, muss die Auslösung des
oben genannten Signals folgenden Vorgaben entsprechen:
Fahrzeugverzögerung Signalauslösung
≤ 0,7 m/s2 Das Signal darf nicht ausgelöst werden.
> 0,7 m/s2 und ≤ 1,3 m/s2 Das Signal kann ausgelöst werden.
> 1,3 m/s2 Das Signal muss ausgelöst werden.
Das Signal muss in jedem Fall spätestens dann abgeschaltet werden, wenn die Verzögerung 0,7 m/s2 unterschreitet (8).