Auf verbotenen Wegen bin ich darüber gestolpert warum es so wichtig ist ein IMSys zu bekommen und nicht nur eine mME zu haben und da einen Tibber Pulse dran zu betreiben für variable Preise.
Tibber macht das als "eigenen Spaß" um früh in den Markt zu kommen. Jeder Tibber Kunde mit Pulse wird gegenüber Tibber variabel abgerechnet. Allerdings muss Tibber für jeden mME+Pulse Kunden nach SLP (Standard Last Profil) einkaufen, zahlt somit massiv drauf wenn man im Sommer bei Mittags Sonne PV Strom oder im Winter nachts den Windstrom lädt, weil Tibber die Daten aus dem Pulse nicht als zertifizierten Zähler weiter verrechnen darf. Heißt man ballert 50kWh zu günstigen Börsenpreisen ins Auto, aber Tibber zahlt nach SLP halt anteilig den Preis in den Morgen und Abendstungen wo es immer etwas teurer ist. Das kann man aktuell nur quer-finanzieren.
Nun gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Ein IMSys ist nicht wirklich teuer... allerdings gibt es vom grundzuständigen Messsstellenbetreiber erst ab 2025 die Verpflichtung uns eins einzubauen, wenn man es haben will. Es gibt ja jetzt schon die 6000kWh Regel im Schnitt über drei Jahre... aber ab 2025 gilt das neue Messstellenbetriebs-Gesetz (MsbG) und das sagt aus, der Grundzuständige Messstellenbetreiber muss euch gegen eine Pauschale von 30€ ein IMSys einbauen. und das darf im Jahr dann auch nur 20€ kosten bis zu einem jährlichen Verbrauch von 10.000kWh und 50€ bis 20.000 kWh.
Alles anzeigenWie hoch sind die Kosten?
Es sind gesetzlich sogenannte jährliche Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb vorgeschrieben, die der grundzuständige Messstellenbetreiber zwingend einhalten muss.
Diese sind jedoch je nach der Art der neuen Messeinrichtung unterschiedlich hoch!
Moderne Messeinrichtung: Einbau und Betrieb
Maximal 20 Euro/Jahr darf Ihnen der Messstellenbetreiber unabhängig vom Jahresverbrauch für eine moderne Messeinrichtung in Rechnung stellen.
Preisobergrenzen
Pro Jahr in EuroVerbraucherinnen und Verbraucher
Jahresverbrauch in kWhErzeuger Installierte Leistung
in kW20 Verbrauchsunabhängig Leistungsabhängig
Intelligentes Messsystem (Pflichteinbau)
Preisobergrenzen
Pro Jahr in EuroVerbraucherinnen und Verbraucher
Jahresverbrauch in kWhErzeuger
In kWNach altem MsbG
In Euro20 > 6.000 - 10.0000 < 7 - 15 100 50 Steuerbare Verbrauchseinrichtungen - 100 50 > 10.000 - 20.000 > 15 -30 130 90 > 20.000 - 50.000 - 170 120 > 50.000 - 100.000 > 30 - 100 200 Angemessen > 100.000 > 100 -
Fallen Sie in die Pflichteinbau-Kategorie (z. B. über 6.000 kWh Jahresverbrauch), müssen Sie nach den Regelungen des neuen MsbG mit Kosten von 20 Euro/Jahr rechnen.
Hinweis
Die Preisobergrenzen wurden durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung für Verbraucherinnen und Verbraucher gesenkt. Den Differenzbetrag zur ursprünglichen Preisobergrenze trägt nun der Netzbetreiber. Ab 2024 gelten die niedrigeren Preisobergrenzen.Entscheidet der grundzuständige Messstellenbetreiber, über den Pflichteinbau hinaus auch bei niedrigeren Jahresverbrauchsgruppen intelligente Messsysteme einzusetzen (optionaler Einbau), liegen die Kosten bei 20 Euro pro Jahr.
Die Kosten für den Einbau und den Betrieb aller Messeinrichtungen trägt die verbrauchende Person bzw. der Anlagenbetreiber.
Sonderfall
Informationen zu den Kosten, wenn Sie auf eigenen Wunsch ein intelligentes Messsystem einbauen lassen wollen, finden Sie hier.
Und zum Thema IMSys Einbau:
Kann ich freiwillig ein intelligentes Messsystem einbauen lassen?
Ja. Sie können ab 2025 den Einbau eines intelligenten Messsystems vom grundzuständigen Messstellenbetreiber auf eigene Kosten gegen ein Entgelt in Höhe von nicht mehr als einmalig 30 Euro verlangen. Das einmalige Entgelt gilt unabhängig von der Einbaugruppe des MsbG. Die allgemeinen Preisobergrenzen bleiben davon unberührt (§ 30 MsbG).
Sie können auch versuchen, einen Drittanbieter zu finden, der Sie mit einem intelligenten Messsystem ausstattet und dies für Sie betreibt. Achten Sie darauf, dass der Drittanbieter über ein gültiges BSI Zertifikat für seine Aufgabe als Smart-Meter-Gateway-Administrator verfügt.