Achtung, das könnte in dieser Form bei der Rechnung Probleme mit der Bafa geben. Der Herstelleranteil muss möglicherweise gesondert ausgewiesen sein:
"Gemäß Nr. 5.1 Abs. 3 der o. g. Förderrichtlinie müssen der Listenpreis des Basismodells, Sonderausstattungen und Preisnachlässe gesondert in der Rechnung aufgestellt und jeweils mit einer Wertangabe versehen sein. Ohne eine getrennte Aufstellung dieser Positionen kann nicht nachvollzogen werden, ob der Herstelleranteil am Umweltbonus durch Ihre Händlerin bzw. Ihren Händler weitergegeben wurde."