110 mm mehr geht Legal nicht.
Mehr nicht, aber weniger.
Der angegebene Mindestabstand von 110mm zu festen Teilen wird im Merkblatt 751 des TÜV-Verbands erwähnt, ist aber lediglich eine Empfehlung, keine Pflicht. Das dient dem Prüfer nur als „Richtwert“. Es macht ja einen großen Unterschied wo sich der tiefste Punkt am Fahrzeug befindet. Ist der eher im Bereich der Achsen ist es weitaus weniger kritisch als wenn der Punkt mitten zwischen den Achsen liegt.
P.S.
KW ist meiner Meinung nach immer erste Wahl und immer das Geld wert. Hab ich bei meinen letzten Autos auch immer eingebaut