Hamburg bspw. schreit weiterhin:
Gemäß den „Technischen Anschlussbedingungen“ muss jede Ladeeinrichtung (Ladesäulen, Wallboxen) mit einer Leistung über 3,6 kW beim Verteilnetzbetreiber Stromnetz Hamburg GmbH angemeldet werden.
Hamburg bspw. schreit weiterhin:
Gemäß den „Technischen Anschlussbedingungen“ muss jede Ladeeinrichtung (Ladesäulen, Wallboxen) mit einer Leistung über 3,6 kW beim Verteilnetzbetreiber Stromnetz Hamburg GmbH angemeldet werden.
Die Anmeldung ist aber etwas anderes als eine Genehmigung bekommen zu müssen. Und die braucht man nur über 11kW.
Anmelden muss man alle, aber nur für 22 kW braucht man noch eine Genehmigung vom Netzbetreiber.
Wie ist das denn wenn man die Wallbox wechseln will (meine kann nichts als zuverlässig laden, nichts mit WLAN oder App) - muss man das dem Netzbetreiber mitteilen?
Ja, aber, das ist halt nur der "formlose" Prozess.
Ok, danke
Der Netzbetreiber will eben wissen, mit wieviel Leistung seine Kabel und Trafos maximal belastet werden könnten. Theoretisch könnten alle Einwohner in einem Dorf/ Stadt gleichzeitig den Herd und Backofen und zusätzlich alle angeschlossenen Wallboxen in Betrieb haben. Da könnte der Querschnitt der Zuleitung zum Dorf/ Stadt nicht mehr ausreichen. Bei der Anzeige der Wallbox beim Netzbetreiber müssen auch technische Daten übermittelt werden. Daher muss bei einem Tausch der Wallbox auch eine Aktualisierung der Daten erfolgen.
Ich habe eine Wallbox con cFos cFos eMobility GmbH - Online Shop (cfos-emobility.de).
Die hat einen riesigen Funktionsumfang, ist aber doch relativ günstig. Für mich war aufgrund Dienstwagen der MID-zertifizierte Zähler notwendig.
Der Netzbetreiber will eben wissen, mit wieviel Leistung seine Kabel und Trafos maximal belastet werden könnten. Theoretisch könnten alle Einwohner in einem Dorf/ Stadt gleichzeitig den Herd und Backofen und zusätzlich alle angeschlossenen Wallboxen in Betrieb haben. Da könnte der Querschnitt der Zuleitung zum Dorf/ Stadt nicht mehr ausreichen. Bei der Anzeige der Wallbox beim Netzbetreiber müssen auch technische Daten übermittelt werden. Daher muss bei einem Tausch der Wallbox auch eine Aktualisierung der Daten erfolgen.
Wenn die Leistung der WB gleich bleibt, wüsste ich nicht, warum beim Tausch der bereits gemeldeten WB der Netzbetreiber informiert werden müsste.
Ich lasse mich aber gerne belehren, falls ich falsch liege.
Der Netzbetreiber will eben wissen, mit wieviel Leistung seine Kabel und Trafos maximal belastet werden könnten. Theoretisch könnten alle Einwohner in einem Dorf/ Stadt gleichzeitig den Herd und Backofen und zusätzlich alle angeschlossenen Wallboxen in Betrieb haben. Da könnte der Querschnitt der Zuleitung zum Dorf/ Stadt nicht mehr ausreichen. Bei der Anzeige der Wallbox beim Netzbetreiber müssen auch technische Daten übermittelt werden. Daher muss bei einem Tausch der Wallbox auch eine Aktualisierung der Daten erfolgen.
Das kommt auf den Netzbetreiber an.
Meiner interessiert(e) sich nur für die Anschlussleistung. Hierbei musste ich für das Upgrade von 11 kW auf 22 kW einen finanziellen Obolus für den Netzausbau an den Netzbetreiber überweisen.
Mein Netzbetreiber möchte gern die Daten der wallbox. Wenn ich dann eine andere anbaue, ändern sich die Daten. Wird wahrscheinlich nie jemand nachfragen und rauskommen zum kontrollieren.