Ich möchte eine Wallbox kaufen, weiß aber nicht welche

  • Mein Netzbetreiber möchte gern die Daten der wallbox. Wenn ich dann eine andere anbaue, ändern sich die Daten.


    Welche rechtliche Grundlage liegt dem Wunsch des Netzbetreibers zugrunde?


    Zitat

    Wird wahrscheinlich nie jemand nachfragen und rauskommen zum kontrollieren.

    Davon ist auszugehen.

    Nr. 2: EV6 in 12/21 bestellt: GT-Line in weiß, AWD, Voll+GD+Bright. 18 Monate ohne Status => storniert. Plötzlich FIN... Abgeholt in 09/23. AHK Selbsteinbau.

    Nr.1: EV6 in 05/22 als Neuwagen zur Wartezeitüberbrückung gekauft: GT-Line in weiß, RWD, Voll + GD, AHK Selbsteinbau.




  • Naja, zum Beispiel die Anmeldung als regelbare Verbrauchseinrichtung? Dann hat der Versorgungs-Netzbetreiber (VNB) schon ein Anrecht zu erfahren wie die Wallbox nach §14a EnWG geregelt werden könnte. Wenn er denn aktiv regeln wollen würde. Anspruch auf die Vergütung, auch wenn der VNB nicht aktiv regelt, hast du ab Anmeldung.

  • Meine beiden Heidelberg-WB sind mit Sicherheit nicht durch den Netzbetreiber regelbar, da sie nicht mit Internet verbunden sind und ich keinen Smart-Meter als Stromzähler habe.

    Angemeldet sind sie aber.

    Nr. 2: EV6 in 12/21 bestellt: GT-Line in weiß, AWD, Voll+GD+Bright. 18 Monate ohne Status => storniert. Plötzlich FIN... Abgeholt in 09/23. AHK Selbsteinbau.

    Nr.1: EV6 in 05/22 als Neuwagen zur Wartezeitüberbrückung gekauft: GT-Line in weiß, RWD, Voll + GD, AHK Selbsteinbau.




  • Meine beiden Heidelberg-WB sind mit Sicherheit nicht durch den Netzbetreiber regelbar, da sie nicht mit Internet verbunden sind und ich keinen Smart-Meter als Stromzähler habe.

    Angemeldet sind sie aber.

    Die Regelung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ist erst zum 01.01.2024 in Kraft getreten...wenn Deine vorher installiert wurden, dann hast Du Bestandsschutz.

    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem...


    GT-Line AWD, moonscape, P5, P6, P7, GD, WP, AHK, Tür-/Heckprojektoren...725 Tage von Bestellung bis Auslieferung

    MOD: [S] Borbet BY 21" / [W] Borbet Y 19", Eibach ProKit 40/30, Eibach ProSpacer 15/18, Barracuda Racing Bolts, FitcamX, ...

  • Meine beiden Heidelberg-WB sind mit Sicherheit nicht durch den Netzbetreiber regelbar, da sie nicht mit Internet verbunden sind und ich keinen Smart-Meter als Stromzähler habe.

    Angemeldet sind sie aber.


    Ich habe das jetzt nachgeholt.

    Angemeldet hatte ich die mobile WB zwar ganz unformell via eMail und schon vor geraumer Zeit - als Reaktion kam dann, dass mein Elektiker die Anmeldung über deren Portal vornehmen soll (bei ner mobilen 11kW Wallbox??) :rolleyes:


    Aber auch jetzt bekleckert sich das Bayernwerk da nicht mit Ruhm. Das Anmeldeformular geht ohne Upload eines optionalen(!) Bauplans und Grundrisses nicht weiter (ja, ernsthaft).

    Wie unnötig verkompliziert und nicht zielführend darf die Anmeldung sein?
    Bayernwerk: "Ja!" X/

    Seit 10/2023 -> EV6 GT mit Glasdach in Yachtblau und AHK

  • Die Regelung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ist erst zum 01.01.2024 in Kraft getreten...wenn Deine vorher installiert wurden, dann hast Du Bestandsschutz.

    Jepp, den Bestandschutz habe ich.

    Da ich aber "käuflich" bin, kann ich mir vorstellen, den Bestandschutz gegen Reduzierung der Netzentgelte einzutauschen. :saint:

    Bei 3 E-Autos im Haushalt könnte es sich lohnen und eine tatsächliche netzorientierte Steuerung kann ich mir nicht vorstellen.

    Die Anfrage bei Heidelberg, ob die WB das kann, läuft bereits

    Nr. 2: EV6 in 12/21 bestellt: GT-Line in weiß, AWD, Voll+GD+Bright. 18 Monate ohne Status => storniert. Plötzlich FIN... Abgeholt in 09/23. AHK Selbsteinbau.

    Nr.1: EV6 in 05/22 als Neuwagen zur Wartezeitüberbrückung gekauft: GT-Line in weiß, RWD, Voll + GD, AHK Selbsteinbau.




  • Anschließen ist kein Problem, da ich Elektriker bin. Ich müsste die Box nur beim Netzbetreiber anmelden. Ich glaube, ich werde mir die von Heidelberg mal anschauen. Die gibt es bei ebay reichlich im Angebot. Danke für die Antworten.

    Hey du ELEKTRIKER...?

    Bis 11kW musst du NIX anmelden...!

    Es sei denne, DU willst so ne Kiste wie ICH habe anwenden - und die ist ebenso mit 22 kW zu betreiben, was in der Box dann umgeklemmt werden muss...

    Dass dann die Zuleitung/Kabel wie auch die Absicherung entsprechend konfiguriert sein muss, sollte dir als FACHMANN NICHT unbekannt sein... 8o :D 20240403_123505.jpg  20240403_123556.jpg20240722_143800.jpg

  • KNOBIdeCOOL ich finde deinen Enthusiasmus gut, ein etwas sachlicherer Posting Stil führt aber zu besserem Verständnis und Übersicht.


    Ladeeinrichtungen über 4,2kW sollten eigentlich immer noch angemeldet werden (müssen) auch um vom neuen EnWG §14a zu profitieren, über 11kW sind Ladeeinrichtungen vom Netzbetreiber zu genehmigen. Und wenn sie mit 22kW angemeldet und konfiguriert ist, dann hat die elektrische Fachkraft hoffentlich korrekt die 20A Schieflast Begrenzung eingestellt, nicht dass du einphasig mit mehr als 4,6kW lädst. ;)

  • KNOBIdeCOOL ich finde deinen Enthusiasmus gut, ein etwas sachlicherer Posting Stil führt aber zu besserem Verständnis und Übersicht.


    Ladeeinrichtungen über 4,2kW sollten eigentlich immer noch angemeldet werden (müssen) auch um vom neuen EnWG §14a zu profitieren, über 11kW sind Ladeeinrichtungen vom Netzbetreiber zu genehmigen. Und wenn sie mit 22kW angemeldet und konfiguriert ist, dann hat die elektrische Fachkraft hoffentlich korrekt die 20A Schieflast Begrenzung eingestellt, nicht dass du einphasig mit mehr als 4,6kW lädst. ;)

    Danke dir für deine Hinweise...

    Aber keine Sorge, meine WB ist mit 11 kW durch meinen FACH-Elektriker vor Ort entsprechend angeschlossen wie abgesichert worden, so dass mir bei 11 kW 3-phasig NIX abfackelt...

    Zudem - die gesamte Hausinstallation ist mit dem Standard Mitte der 90-er Jahre komplett erneuert worden.

    Und beim Netzbetreiber sind 11 kW NICHT genehmigungspflichtig...! Die WB wurde hier jedoch durch den ausführenden Elektriker beim Netzbetreiber angemeldet... Was ich zuvor NICHT so deutlich formuliert hatte.

    Damit sollten alle Klarheiten beseitigt worden sein... :P :!: