KIA Connect App bei Tageszulassung lt. Händler nicht aktivieren?

  • Gar nichts, die Konsequenzen hätte alleine er zu tragen, hieße, wenn es ganz dumm läuft, Bafa-Rückzahlung (unwahrscheinlich) und Ärger mit Kia-Deutschland. Wenn Du nicht einen ganz attraktiven Preis bekommen hast wäre mir das persönlich sch...egal.

    Naja, bei gut 20.000 € Nachlass auf den Listenpreis ist die Bafa sicher mit eingepreist gewesen … :D

  • Mhhh... nix? :D

    Selbst wenn Kia dahinterkommen sollte, dann könntest du noch immer ein Mitarbeiter des Autohauses, Familienangehöriger eines Mitarbeiters oder auch schlichtweg ein Probefahrtinteressent sein.

    Da würde ich schon nochmal nachfassen, also nochmal mit dem Händler sprechen warum im Detail du die Connect App nicht nutzen sollst.

    Guter Punkt, das mache ich einfach nochmal. Danke für eure Tipps!

  • Allerdings muss man auch berücksichtigen, daß die Listenpreisstabilität bei Kia wirklich bemerkenswert ist 8o


    Die schleppen den Preis schon eineinhalb Jahre durch, hab ich noch nirgendwo gesehen. ;)

  • also, zugelassen noch auf den Händler wg. der Bafa-Förderung. Bezahlt, Kaufvertrag unterschrieben und versichert schon vom Arbeitgeber. Es ist für mich halt nicht nachvollziehbar, dass der Händler Stress mit KIA bekommen sollte, weil er seine Tageszulassung vor Ablauf der Bafa-Frist verkauft hat … ? … ich meine, dafür sind Tageszulassungen ja gemacht, oder?

    Mit Kia könnte der Händler nur dann Schwierigkeiten bekommen, wenn Kia bei der internen Prüfung feststellen sollte, dass der Halter nicht die Person mit der App ist.

    Das war mal wichtig, als Kia angeblich versucht hat, bei der Knappheit von EV6 die Händler an Scheinbestellungen zu hindern. Nur gibt es keine Knappheit mehr, daher sollte der Verkäufer chillen.

    Und das BAFA interessiert die Kia-App überhaupt nicht. Solange das Auto auf den Händler >12 Monate angemeldet bleibt, ist für das BAFA alles gut.

    Nr. 2: EV6 in 12/21 bestellt: GT-Line in weiß, AWD, Voll+GD+Bright. 18 Monate ohne Status => storniert. Plötzlich FIN... Abgeholt in 09/23. AHK Selbsteinbau.

    Nr.1: EV6 in 05/22 als Neuwagen zur Wartezeitüberbrückung gekauft: GT-Line in weiß, RWD, Voll + GD, AHK Selbsteinbau.




    Einmal editiert, zuletzt von Andrei ()

  • Mittlerweile vermute ich, daß nach dem Bafa-Ende auch kaum noch kontrolliert oder gar zurück

    gefordert wird :/

  • Ich darf Deine Art der Nichtnutzung aber schon als "nicht maßgebend" annehmen? ;)


    Ich nutze die App ziemlich häufig:

    - …

    - bestimmt noch etwas vergessen

    - Fahrzeug verriegeln (Ist mein meist genutzte Funktion ) ;)

  • Also das mit der BaFa sehe ich schon als Problem. Natürlich profitieren Händler und Kunde davon, dass die BaFa-Förderung für dieses Fahrzeug gezahlt wurde (sofern der Fahrzeug Kaufpreis dementsprechend günstiger war). Aber im Endeffekt hast du ein Auto bezahlt, was dir aktuell nicht gehört, auch wenn du es fahren darfst. Solange der Händler im Fahrzeugschein steht ist es rechtlich sein Fahrzeug. Sollte beispielsweise der Händler in Insolvenz gehen, was wir jetzt mal alle nicht hoffen, könntest du ein Problem bekommen, da das Fahrzeug dann zur Insolvenzmasse gehören könnte.

    Der Kia-Connect App sollte das hingegen herzlich egal sein, es sei den es gab für die Vorführer besondere Händlerkonditionen seitens Kia, die ebenfalls mit einer Haltefrist verknüpft waren (?), dann könnte das für den Händler ein Problem mit Kia zur Folge haben.

    KIA EV6 - GT Line 77.4 kWh RWD mit AHK + P5 + P6 + P7 + WP in Auroraschwarz (metallic)

  • Das ist so nicht zutreffend, habe mich da extra vorher schlau gelesen um so eine Situation zu vermeiden.

    Du hast den Brief, du hast den Schein, du hast das Fahrzeug und, ganz wichtig, du hast den Kaufvertrag in welchem diese Vereinbarung schriftlich erfasst ist.

    Du kannst weiterhin die Zahlung des Kaufpreises nachweisen.


    Das Fahrzeug ist mein Eigentum, einzig die Zulassung läuft den vereinbarten Zeitraum noch auf den Händlernamen - selbst die Versicherung läuft ja bereits auf meinen Namen.



    Hier nochmal gleich der erste Google Treffer: https://www.markt.de/ratgeber/…rtrag-oder-fahrzeugbrief/


    Zitat

    Der Eigentümer des Fahrzeuges ist immer die Person, deren Namen im Kaufvertrag steht und dem das Fahrzeug samt Kaufvertrag und Urkunden übergeben wurde. Der Kaufvertrag ist also ausschlaggebend als Beweis, dass man Eigentümer dieses Fahrzeugs ist. Ob sich der Eigentümer danach auch in den Fahrzeugbrief eintragen lässt, ist nicht relevant. Der Kaufvertrag muss daher stets sicher verwahrt werden, wenn möglich mit Nachweis der Zahlung.

    Seit 10/2023 -> EV6 GT mit Glasdach in Yachtblau und AHK