Grauzone ist ein dehnbarer Begriff.
Ich hatte in meinen bisherigen Fahrzeugen seit Jahren eine Dashcam. Mir gefällt diese Lösung und ich werde sie mir vermutlich bestellen, aber die Grundsatzfrage ist damit nicht beantwortet.
Wozu wollen wir eine Dashcam?
- um eine Verkehrssituation zu dokumentieren
Warum wollen wir diese dokumentieren?
- Damit wir diese Bilder, resp. Videos als Beweismaterial vorlegen können
Können diese denn als Beweismittel verwendet werden?
- Nein, es gab vor ca. 2 Jahren diesbezüglich einen Richterspruch in der Schweiz, Video und Bildmaterial kann nicht verwendet werden, auf öffentlichen Grund darf nicht gefilmt werden, Persönlichkeitsrechte, etc. Ebenso dürfen private Überwachungskamera nicht öffentlichem Grund filmen. Dann sind noch wie erwähnt die Persönlichkeitsrechte ein Thema.
Vor dem Wechsel der Rechtsprechung war in der Schweiz Grauzone. Ich hab einmal eine Situation erlebt, die mehr als grenzwertig war, mich hat ein Autofahrer rechts überholt und hat links rüber gezogen und mich dann auf der Autobahn abgebremst, er hat sich vor mich gesetzt und ist ohne ersichtlichen Grund nahezu zum Stillstand gekommen. Naiv wie ich war, habe ich das Videomaterial auf einen Stick gespeichert und habe es einem Polizisten gezeigt und ihm um seine fachliche Meinung zur Situation gefragt. Mir gegenüber hat der Polizist damals gesagt, ich könne zwar den anderen Fahrer aufgrund seiner Fahrweise anklagen, wenn ich eine Anzeige gegen den anderen Fahrer einreiche und die Polizei den Fall begutachten würde, dann wäre eine Anzeige gegen den Fahrer wahrscheinlich, aber auch ich wäre dann mit einer Anzeige (diesmal von der Polizei gegen mich) aufgrund meiner Reaktion und meinen Äusserungen im Video konfrontiert. Fazit: Mich bedankt, Stick zurück bekommen und gut war...