Na klar gibt es das. Und auch so kann man für evtl etwas in der Kaffeekasse jederzeit seine Scheinwerfer einstellen lassen. Das dauert ja nun nicht wirklich lange und wenn man nicht beim 8 Uhr andrang da steht wird man auch sicher nicht weg geschickt.
Und nein, es muss auch kein Vertragspartner machen. Diese Schraube kann jedes Kind drehen und ein Lichtprüfgerät wird auch jede Werkstatt da haben.
Jetzt wundere ich mich nicht mehr, dass so viele mit falsch eingestelltem Licht fahren, wenn man es lieber an die Gartenmauer malt.
Wenn man weiß, was man tut, ist eine Ausrichtung des Abblendlichtes mit Hilfe eines Laserstrahls an der "Gartenmauer" um einiges genauer, als mit einem Lichteinstellgerät, wo der Kollege nur quckt, ob er mit der Lichtkante unterhalb der Grenze (aber nicht um wieviel!) bleibt.
Wie gesagt, die 1%-Regel sagt ja, dass auf die Entfernung von 10 m die Lichtkante um 10 cm niedriger sein muss, als die Höhe des Scheinwerfers am Auto. Oder 5 cm auf 5 m.
Beim Lichteinstellgerät kommen diverse Toleranzen noch hinzu, weil das Licht mehrfach innerhalb der Prismen "gefaltet" werden muss.
Das alles habe ich nicht beim Laserstrahl, bzw. sind die Toleranzen da recht gering.
Bei meinen beiden EV6 habe ich im Auslieferungszustand ca. 1,3-1,5% gemessen....