Als Anlassgeber für diesen Thread möchte ich auch meinen Senf dazu geben:
Ich bin Mieter in einer Wohnanlage (ursprünglich in den späten 1960er Jahren errichtet) mit einer dreistelligen Zahl an Mietern und habe einen Garagenplatz in einer Tiefgarage, die unter einer Grünanlage liegt. Vermieter ist ein institutioneller Anleger.
Wie koaschten und KIA-Newby sehr richtig angemerkt haben, dürfte die Einrichtung der nötigen Infrastruktur für eine Wallbox dort sehr aufwendig sein. Wegen der offenen Zugänglichkeit meines Standplatzes käme auch keine normale Wallbox infrage: Die müsste absperrbar sein.
Würde der Vermieter einen eigenen Standplatz für eine durch mehrere Mieter nutzbarte Wallbox vorsehen, dann müsste er ein spezielles Abrechnungssystem für mehrere Nutzer vorhalten, bei dem dann auch die Kosten für die entgangene Standplatzmiete auf die verschiedenen Nutzer umgelegt werden müssten. Das erscheint mir zum heutigen Zeitpunkt als unrealistisch, da es in meiner Tiefgarage außer mir höchstens einen weiteren BEV-Fahrer gibt. Außerdem kann der Vermieter argumentieren, dass es vor meinem Haus bereits öffentliche AC-Ladesäulen gibt, auch wenn die wegen räuberischer kWh-Preise nach Auslaufen des günstigen ESB-Tarifs nicht wirklich attraktiv sind.