Bei einem Parkrempler und anschließender Fahrerflucht ist ein Zugriff auf solche Daten ganz sicher nicht der richtige Weg. Dem Missbrauch sind sonst Tür und Tor geöffnet. Und genau deshalb braucht es den Beschluss. Nehmen wir mal Magdeburg. Natürlich ist hier der Zugriff von Interesse auch der Sicherheit für alle. Aber nicht weil man irgendwo anbumst. Das ist individuell maximal ärgerlich aber kein Grund die Privatsphäre so massiv zu verletzen.
Wir durften in diesem Jahr einen Schaden von 3000,- am Auto meiner Frau bezahlen: auf dem Parkplatz vor dem Krankenhaus die Fahrertür eingedrückt und der Verursacher ist abgehauen.
Keine Videoüberwachung auf dem Parkplatz...
Erzähle bitte mir nicht, dass es irgendwelche "höhere" Interessen gibt, die so ein kriminelles Verhalten billigend in Kauf nehmen!