Ich habe soeben mal Auskunftsverlagen gestellt, falls es jemand interessiert:
Wir nutzen das o.a. Fahrzeug VIN
hiermit erbitten wir von Ihnen gemäß Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO unentgeltliche und schriftliche
Auskunft,
ob Sie uns betreffende personenbezogene Daten (auch in/aus dem Kfz) verarbeiten (Definition des Begriffs „Verarbeitung“ siehe Art. 4 Nr. 2 DS-GVO).
Falls ja, schließe ich folgende Fragen an:
1. Welche uns betreffenden personenbezogenen Daten verarbeiten Sie?
2. Zu welchem Zweck (welchen Zwecken) verarbeiten Sie diese Daten?
3. Woher stammen diese uns betreffenden Daten?
4. Haben Sie diese Daten an Dritte übermittelt oder planen Sie, diese an Dritte zu übermitteln? Wenn ja, an wen, wann und zu welchem Zweck (welchen Zwecken)?
5. Wie lange werden Sie unsere Daten verarbeiten (Stichwort Datenlöschkonzept)?
6. Haben Sie hinsichtlich unserer Firma und Personen ein Profil angelegt? Falls ja, teilen Sie uns den Inhalt dieses Profils und die Art und Weise des Zustandekommens dieses Profils bitte mit.
7. Welchen aktuellen Scorewert übermitteln Sie hinsichtlich unserer Firma und Personen und welche genaue Bedeutung hat dieser Scorewert? An wen haben Sie diese Scorewert in den letzten 12 Monaten übermittelt? Welche einzelnen Daten liegen dieser Scorewertberechnung zugrunde? Woher haben Sie diese Daten?
8. Verarbeiten Sie die uns betreffenden Daten mithilfe einer weiteren automatisierten Entscheidungsfindung? Falls ja, erläutern Sie bitte mit aussagekräftigen Informationen die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen des bzw. der eingesetzten Verfahren.
Ihre schriftliche Stellungnahme per Briefpost erwarten wir unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats (Artikel 12 Abs. 3 DS-GVO) nach Eingang dieses Schreibens.