ZitatDie KK-Abrechnung kommt doch auch monatlich. Darf dann jede einzelne Abbuchung 50.-SFr nicht unterschreiten, oder die gesamte Rechnung?
Die einzelnen Buchungen auf meiner Firmenkreditkarte dürfen nicht unter 50.- CHF sein. Wobei das auch etwas im Ermessen der Person ist, welche die Steuerprüfung macht. Wenn ich übers Jahr verteilt, vereinzelt Buchungen unter 50 Franken habe, ist das ok. Dann gibt es höchstens einen mahnenden Finger. Die Idee dahinter ist ganz einfach: Anstatt 30 Belege für Kleinigkeiten (z.B. Parktickets, Einladung eines Kunden in einem Restaurant zum Kaffee, Autowaschen,...) zu haben, was einen administrativen Aufwand gibt, erhalte ich eine monatliche Pauschale steuerfrei. Aber dafür darf ich eben nichts unter 50 Franken abrechnen.
Konkret:
Angenommen, wir treffen uns, ich versuche dich als Kundin zu gewinnen und lade dich zu Kaffee und Kuchen in einem Restaurant ein, dann darf ich das nicht mit der Firmenkreditkarte bezahlen, da dies "Kleinstspesen" sind. Wenn es aber ein grösseres Projekt gibt, und ich dich zu einem richtigen Essen einlade, darf ich dies über die Firmenkreditkarte als Spesen abrechnen.
Gemäss meiner Tesla-App, habe ich die letzten Jahren teilweise bis zu 1700 kWh unterwegs geladen (bin jetzt selber gerade etwas darüber erschrocken). Bei einem angenommen Preis von 60 Rappen/kWh wären das rund 1000.- Franken im Jahr, die ich lieber über die Firma abrechne als privat bezahle.