Somit sollte mein 100 V Reifen offiziell möglich sein, jetzt richtig gedacht und gerechnet
Ja, schrieb ich ja bereits.
Und ja, es *ist* so einfach, zumindest in deinem Falle...
Somit sollte mein 100 V Reifen offiziell möglich sein, jetzt richtig gedacht und gerechnet
Ja, schrieb ich ja bereits.
Und ja, es *ist* so einfach, zumindest in deinem Falle...
Ja, schrieb ich ja bereits.
Und ja, es *ist* so einfach, zumindest in deinem Falle...
Ja, sorry für die anfängliche Skepsis und doppelte Frage. Ich versuche nur auf Nummer sicher zu gehen. Danke für die erneute Bestätigung
100% Sicherheit hast du, wenn du mit deinen recherchierten Daten zu deinem amtlich anerkannten Sachverständigen gehst, der dir die Abnahme machen muss, und das mit ihm im Vorfeld durchsprichst.
Sollte in deinem Fall eine 2-5 Minuten Sache sein.
100% Sicherheit hast du, wenn du mit deinen recherchierten Daten zu deinem amtlich anerkannten Sachverständigen gehst, der dir die Abnahme machen muss, und das mit ihm im Vorfeld durchsprichst.
Sollte in deinem Fall eine 2-5 Minuten Sache sein.
Wenn ich das richtig gesehen und gelesen habe ist die Kombination aus Felge und Reifen eintragungsfrei mit ABE
Ihm ging es ja um eine andere Bereifung als in der ABE angegeben.
Es gibt in der ABE halt noch den Satz:
ZitatAlles anzeigenWird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Da ich nichts von der Freistellungspflicht sonst in der ABE finde, denke ich, dass ich die neue Reifengröße noch eintragen lassen muss...
Ihm ging es ja um eine andere Bereifung als in der ABE angegeben.
Die Bereifung ist in der ABE drin.
Es gibt in der ABE halt noch den Satz:
Da ich nichts von der Freistellungspflicht sonst in der ABE finde, denke ich, dass ich die neue Reifengröße noch eintragen lassen muss...
Also ich kenne das eigentlich das wenn die Rad/Reifenkombi drin steht das dann keine Eintragung notwendig ist.
Ich werde mal zu einem Sachverständigen gehen und wahrscheinlich lasse ich sie dann auch eintragen.
Wenn ich es richtig verstanden, ist dies auch von Vorteil, wenn man damit mal ins Ausland wie z.B. nach Österreich fährt...
Mittlerweile sind Felgen und Reifen dran und gefallen mir sehr
Ich war auch mal bei einem Prüfer, der meinte eine Eintragung ist nicht notwendig laut ABE wegen:
ZitatFür die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
Dass die ABE "offiziell" nur in Deutschland gültig ist, das mag so sein, aber er hat da von noch keinen Problemen gehört und würde das ignorieren. Falls man wirklich mal angehalten wird, schaut keiner auf die Räder (wenn sie nicht offensichtlich überstehen). Da jetzt noch keine Fahrt ins Ausland geplant ist, habe ich dann auch erstmal auf eine Eintragung verzichtet und es ist richtig, bis jetzt hat noch nie jemand nach den Rädern irgendwo mal geschaut (in den letzten 20 Jahren), aber es waren bisher auch immer Hersteller Alus drauf.
Gibt es da Erfahrungen von anderen Usern mit Nicht-Serien-Rädern
Mittlerweile sind Felgen und Reifen dran und gefallen mir sehr
Ohne Beweise kannst Du uns was vom toten Gaul erzählen