Immer daran denken, wer im Sommer oder Winter mit der falschen Bereifung einen Unfall baut, trägt die Konsequenzen. Da ist mal ganz schnell das eigene Häuschen weg. Was die meisten nämlich nicht bedenken ist die Tatsache, dass die Haftpflicht sich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beim Versicherungsnehmer schadlos halten kann.
Sorry, das ist in diesem Kontext leider kompletter Bullshit. Bei Verletzung von "Obliegenheitspflichten" liegt die Höchstgrenze für einen Regress bei 5.000 Euro. Lediglich bei mit einem Pkw begangenen Verbrechen etc. kann diese Höchstgrenze fallen...