In der Theorie geb ich Dir recht - in der Praxis, vor allem wie gesagt im normalen Fahrbetrieb allerdings ist die Frage ob solche Effekte überhaupt messbar wären - Irrelevant sind sie allemal
Ja, sie sind meß- und fühlbar.
In der Theorie geb ich Dir recht - in der Praxis, vor allem wie gesagt im normalen Fahrbetrieb allerdings ist die Frage ob solche Effekte überhaupt messbar wären - Irrelevant sind sie allemal
Ja, sie sind meß- und fühlbar.
Ja, sie sind meß- und fühlbar.
Wie gesagt - im kompetitiven Bereich gebe ich Dir völlig recht - aber im normalen Straßenverkehr macht eine z.B. 2 Kilo leichtere Felge bei nem Fahrzeug mit 2,x Tonnen Gewicht keinen relevanten Unterschied!
https://reifenpresse.de/2009/1…3-sparen-ca-15-kilogramm/ (ja der Artikel ist von reifenpresse und ja er ist älter... ändert aber an den Zahlen nichts.)
In der Theorie bringen 2.5kg pro Rad weniger ca. 1.2g/km CO2 Einsparung bei einem Verbrenner.
Hallo, wollte nür Bescheit geben, der Preiss vom KIA EV6 GT ist in Frankreich um 5 300€ gestiegen. Von 67 690€ auf 72 990€.
Also auf meinem I30N sind die Sommerfelgen pro Stück knapp über 5kg leichter als die Serienfelgen im Winter ca. 14kg. Gerade das Ansprechverhalten ist viel direkter mit den leichteren Felgen... da kann man gut nicken
Ob man das bei einem so potenten E-Fahrzeug merkt, bezweifle ich (eher im messbaren Bereich), da das Ansprechverhalten eh brutal ist.
Die Serienräder vom GT sehen schon sehr schwer aus... könnte man gut durch die Felgen des Ioniq 5 N tauschen. Auf den aktuellen Bildern scheinen das auch Leichtbaufelgen zu sein, wie sie es jetzt beim I30N Facelift auch gemacht haben. Da sind jetzt die Serienfelgen auch ca. 4kg leichter, als beim Vorfacelift.
Muss eigentlich der Händler in D eine „Bestellannahmebestätigung“ senden, oder reicht es wenn er das vom Käufer gezeichnete Angebot gegenzeichnet?
Bin mir nicht sicher wie die rechtliche Konstellation ist und will verstehen, ob der Händler irgendwann sagen kann, ne ich verkaufe nur zu nem höheren Preis, weil war ja nur ein Angebot, aber du hast ja keine Annahmebestätigung erhalten.
Als ich meinen letzten Neuwagen vor über 20 Jahren gekauft hatte war es eher so, dass die Händler froh waren wenn man kaufen wollte, heute bin ich nicht mehr so sicher…
Muss eigentlich der Händler in D eine „Bestellannahmebestätigung“ senden, oder reicht es wenn er das vom Käufer gezeichnete Angebot gegenzeichnet?
Wenn Du eine vom Verkäufer ebenfalls unterzeichnetes Vertragsexemplar hast reicht dass. Dir Formale Grundvoraussetzung eines Kaufvertrages ist dass einer ein Angebot zum kaufen oder verkaufen abgibt und der andere das annimmt. Einer weiteren Bestätigung bedarf es dann nicht mehr es sei denn es wurde entsprechendes im Vertrag vereinbart.
Alles anzeigenHallo, wollte nür Bescheit geben, der Preiss vom KIA EV6 GT ist in Frankreich um 5 300€ gestiegen. Von 67 690€ auf 72 990€.
Vielen Dank dafür.
Ich bin dann guter Dinge, das wenn 1. Die Umweltprämie in 2023 bleibt, diese dann 2. bei besagtem 65.000€ liegen soll und 3. mit etwas Verhandlungsgeschickt unten der o.g. Summe bleibt.
Alles natürlich nur wenn sich der Preis bei uns ins Deutschland ähnlich entwickelt.
das ist halt mal einfach so geil... so völlig ohne Getöse. Und selbst Eco Mode würde ich mir im Alltag antun...