Diesen Beitrag müsste man "Anpinnen" können, dann würden (vielleicht/hoffentlich) nicht immer wieder die gleichen Fragen durchgekaut werden müssen...
Kia EV6 GT 585PS * Preis Bestellungen und Infos
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Es gibt genau zwei Fälle
- Basis mit GT Paket bis Ende Januar 2022
dann Bestellstop
- ab August 2022 GT Sondermodell.
Die Bafa Liste deckt alles ab, MJ2022 Basis mit GT Paket, MJ2023 mit GT Paket und GT Sondermodell.
Ich weiß gar nicht was hier darüber noch diskutiert wird?
Prinzipiell hast du recht und ich sehe das auch als "richtig" an.
Es geht (einigen) einzig um die Frage, was das "Modelljahr" für eine Auswirkung hat. Da der GT gar nicht anders produziert wurde, auch wenn wir auf dem Papier einen "EV6 Basis" heranziehen, so bekommen wir ein "MJ23"... steht das irgendwo? Preislich passt es eh schon mal gar nicht, da der Preis des Basismodells für uns Frühbesteller eh ein anderer war. Wonach geht die Bafa?
"Unser Basispreis" steht nach wie vor in der Bafa-Liste exakt so drin wie zumindest auf meinem Kaufvertrag: Pos. 548 • 37.806,72€ netto - und damit hat es sich für mich - und hoffentlich/sicherlich auch für die Bafa.
Wenn die da "Produktverbesserungen" einfließen lassen dürfte das in meinen Augen keine Auswirkung haben... -
Ja und nicht mehr wird verlangt, das Basis Model und der Netto Preis auf der Liste muss mit deiner Rechnung übereinstimmen. MJ22 und MJ23 haben unterschiedliche Netto Preise, aufgrund der Preiserhöhung die passiert ist. Das GT Model steht separat drin, weil es ab August separat geführt wurde bei Kia. Ist doch wirklich alles Glas klar?
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Ja und nicht mehr wird verlangt, das Basis Model und der Netto Preis auf der Liste muss mit deiner Rechnung übereinstimmen. MJ22 und MJ23 haben unterschiedliche Netto Preise, aufgrund der Preiserhöhung die passiert ist. Das GT Model steht separat drin, weil es ab August separat geführt wurde bei Kia. Ist doch wirklich alles Glas klar?
Wie schon gesagt, ich sehe das ganz genauso.
Andere Foristen schürten mit diversen Argumentationen von Modelljahr über VIN-Abgleich der Bafa mit der Zulassungsbehörde, dass es darauf hinauslaufen könnte, dass man keine/weniger Förderung bekommt.
Auch da hatte ich schon gesagt, dass ich da keine Befürchtung habe, wenn alles exakt so, ohne was zu mauscheln, angegeben und gemacht wird, wie es mein Kaufvertrag und meine Auftragsbestätigung enthält und ich dann auch so auf der Rechnung wünsche... -
Wenn ich einen Basis EV6 bestellt habe, warum sollte die BAFA ihn dann als GT einstufen?
Weil es nicht darauf ankommt was Du bestellt hast sondern darauf was Du geliefert bekommst.
Wenn der GT ne MY22 VIN hat dann wird er wahrscheinlich auch in den Zulassungsdokumenten die Typgenehmigung haben nach welcher das Fahrzeug als "normaler" EV6 klassifiziert ist und halt das nette Extra GT Ausstattung hat.
Bei MY23 VIN wird dies dann vermutlich nicht der Fall sein.
Oder einfach gesagt: wenn die Karre die passenden Fahrzeugdokumente (Rechnung/Bestellung ist KEIN Fahrzeugdokument) hat dann hat man Glück, wenn nicht dann nicht.Licht ins dunkel wird erst kommen wenn die ersten GT-Besteller in D ihre Fahrzeugpapiere haben.
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Wenn deine aus meiner Sicht unzutreffende Einschätzung für den GT Mj. 23 richtig wäre, hätte das fördertechnisch für die Altbesteller eine fatale Konsequenz. Dann würde in der eingereichten Rechnung ein Nettolistenpreis ausgewiesen, der sich so in der BAFA-Liste nicht wiederfindet mit der Folge, dass es überhaupt keine Förderung geben würde.
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Diese Diskussion erinnert mich an die der elektrischen Sitze. Wie wir wissen, reagiert der KIA Kundenservice schnell.
Statt Kaffesatzlesen aus Glaskugeln wäre dort anfragen zielführender.
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Weil es nicht darauf ankommt was Du bestellt hast sondern darauf was Du geliefert bekommst.
Ich verstehe deine Argumentation, aber weißt du das, oder denkst du das?
Ich finde nämlich nicht das es Sinn macht. Selbst wenn mir KIA einen Aventador, anstelle eines EV6 liefert, müsste die BAFA meiner Meinung nach die 6K auszahlen, denn ich habe ein Fahrzeug bestellt was nunmal mit 6K Fördersumme deklariert ist.
Sollte die BAFA damit ein Problem haben,sollte das nicht das Problem der Kunden sein, sondern wenn überhaupt müsste die BAFA sich dann KIA verknüpfen.
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***2. Seite übersehen*** gelöscht
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Wenn deine aus meiner Sicht unzutreffende Einschätzung für den GT Mj. 23 richtig wäre, hätte das fördertechnisch für die Altbesteller eine fatale Konsequenz. Dann würde in der eingereichten Rechnung ein Nettolistenpreis ausgewiesen, der sich so in der BAFA-Liste nicht wiederfindet mit der Folge, dass es überhaupt keine Förderung geben würde.
Nö. Laut BAFA Regeln muss der Nettobetrag unter dem festgelegten Betrag sein UND das Fahrzeug muss in der Liste aufgeführt werden.
Es heißt nicht, dass der Nettopreis auf den Cent genau mit der Liste übereinstimmen muss.