Also, ich habe jetzt mal beim BAFA angerufen. Die Auskunft dort ist eindeutig. Entscheidend ist der Ausweis auf der Rechnung. Steht dort der Nettolistenpreis des Basismodells nebst Paket ist das maßgeblich und es gibt die volle Förderung. Erfolgt der Ausweis als einheitlicher Gesamtpreis, sprich das Fahrzeug wird in der Rechnung als eigenständiges Modell behandelt, so ist diese Darstellung für die Förderung maßgeblich.
Konsequenz für mich: Ganz gleich ob Lieferung in 2022 oder 2023, ich werde auf den getrennten Ausweis bestehen, so wie es auch der Darstellung in meiner verbindlichen Bestellung entspricht.
Hui, danke fürs Nachbohren! Das ändert die Lage ja wieder erheblich!