Eine interessante Fragestellung.
Vielleicht hatte der andere Händler bereits seine internen Bestellkontingente ausgereizt und wollte dich durch den Preis elegant abwimmeln? Das soll in der Baubranche oder im Handwerk gar nicht so unüblich sein. Gehlt der Kunde dann trotzdem auf den unattraktiven Preis ein, hat man wenigstens einen satten Risikozuschlag. Aber wie das dann mit sonstigen vertraglichen Gestaltungen wie z.B. deinen kostenfreien Wartungen wäre, würde mich auch interessieren. Dieser Vertrag besteht ja nur zwischen Kunden und Händler. Ebenso wie z.B. unser individueller Gesamtrabatt in den der Händleranteil der BAFA zum Stand 2021 includiert ist. Das würde doch ein anderer Händler jetzt auch nicht mehr so übernehmen, schätze ich?
Auch anders herum: Unser Nachbar war jahrelang Verkäufer im Flagshipstore einer deutschen Premiummarke (jetzt "Luxory"). Der hat seine Provisionen immer erst dann ausgezahlt bekommen, wenn das Fahrzeug tatsächlich an den Kunden ausgeliefert worden ist. Scheint in der Branche üblich zu sein, obwohl der Verkäufer ja am Produktions- und Lieferprozess genau gar nichts beschleunigen kann. Zumindest im Bereich der Niederlassungen von Automarken. Der war immer der Blöde, wenn die Produktion mal was wieder nicht so in den Prozess gebracht hat, wie es das interne Programm vorher ausgespuckt hatte. Zum Glück für ihn hat er rechtzeitig den Absprung geschafft, ehe es mit den Lieferschwierigkeiten richtig übel wurde.
Der Verkäufer des KIA-Händlers, der mit uns den Vertrag gemacht hat, ist mittlerweile auch nicht mehr im Unternehmen. Wir werden nun vom "Verkaufsleiter" höchstpersönlich betreut. Wer bekommt denn da nun die Provision, äh 16 Monate nach Vertragsabschluss und nach Weggang des eigentlichen Provisionsberechtigten? Bekommt der noch Arbeitslohn aus einem ehemaligen Arbeitsverhältnis hinterher? Wir könnten ja zwischenzeitlich auch noch abgesprungen sein.