Kia EV6 Forum Bestellung und Wartesaal - Bestellen Lieferzeit 2021 / 2022 / 2023 / 2024 - Auslieferung des Elektro Kia

  • @EW B: Das mit den Werten der Hochlaufkurve beim VEB ist so eine Sache...als MA eines Zulieferers der Truppe kenne ich noch die ursprünglichen Planungen...und vor allem: die 500.000 beinhalten China und USA...

    Die Lieferzeiten bspw. für den Enyak liegen ebenfalls bei >18 Monate und dafür gibt es KEINEN pauschalen Bafa-Ausgleich, sondern immer nur individuelle Vereinbarungen.


    Darüber hinaus mal an alle, die sich hier so lauthals darüber beschweren, dass eine eingeplante Förderung eines Dritten (und nichts anderes ist die BAFA-Förderung) gesenkt wird, oder gar ganz ausfallen könnte: Habt ihr Euch mal Gedanken darüber gemacht, dass das allen so gegangen ist, die ein Haus über die KFW fördern wollten und dort fiel von heute auf morgen die Förderung weg? Wie ist es denen ergangen, die eine Heizung austauschen wollten und auf die Förderung gesetzt haben? Oder die Förderung der Wallboxen über die KFW?

    Meint hier etwa jemand, dass mein Elektriker die 900 € Förderung übernommen und meine Rechnung um den Betrag gesenkt hätte, nur weil die Wallboxen eine längere Lieferzeit hatten? Wohl kaum
    Das jetzt an der Stelle dem Lieferanten ankreiden zu wollen - wohl die völlig falsche Adresse!


    Nicht der Hersteller ist schuld daran, dass die Förderung gesenkt wird, sondern derjenige, der die Regeln für die Förderung macht.

  • Habt ihr Euch mal Gedanken darüber gemacht, dass das allen so gegangen ist, die ein Haus über die KFW fördern wollten und dort fiel von heute auf morgen die Förderung weg? Wie ist es denen ergangen, die eine Heizung austauschen wollten und auf die Förderung gesetzt haben? Oder die Förderung der Wallboxen über die KFW?

    Meint hier etwa jemand, dass mein Elektriker die 900 € Förderung übernommen und meine Rechnung um den Betrag gesenkt hätte, nur weil die Wallboxen eine längere Lieferzeit hatten? Wohl kaum
    Das jetzt an der Stelle dem Lieferanten ankreiden zu wollen - wohl die völlig falsche Adresse!


    Nicht der Hersteller ist schuld daran, dass die Förderung gesenkt wird, sondern derjenige, der die Regeln für die Förderung macht.

    Jetzt verdrehst Du aber schon ganz gehörig die Fakten.

    Bei Haus-/Wallboxförderungen stellst Du erst den Antrag und wartest auf seine Genehmigung. Ist er erst genehmigt, ist das Geld für Dich reserviert und Du kannst anfangen zu bauen.


    Beim E-Auto ist es nicht so. Und daher bleibe ich bei den Fakten, dass mir die Förderung gekürzt/gestrichen wird, u.a. weil Kia nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit geliefert hat. Punkt.

    Da kann ich als Kunde garnichts dafür.

    Nr. 2: EV6 in 12/21 bestellt: GT-Line in weiß, AWD, Voll+GD+Bright. 18 Monate ohne Status => storniert. Plötzlich FIN... Abgeholt in 09/23. AHK Selbsteinbau.

    Nr.1: EV6 in 05/22 als Neuwagen zur Wartezeitüberbrückung gekauft: GT-Line in weiß, RWD, Voll + GD, AHK Selbsteinbau.




  • Jetzt verdrehst Du aber schon ganz gehörig die Fakten.

    Bei Haus-/Wallboxförderungen stellst Du erst den Antrag und wartest auf seine Genehmigung. Ist er erst genehmigt, ist das Geld für Dich reserviert und Du kannst anfangen zu bauen.


    Beim E-Auto ist es nicht so. Und daher bleibe ich bei den Fakten, dass mir die Förderung gekürzt/gestrichen wird, u.a. weil Kia nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit geliefert hat. Punkt.

    Da kann ich als Kunde garnichts dafür.

    Wenn es eine vereinbarte Lieferzeit gibt und diese im Vetrag steht kann man ja mal bei einem Anwalt nachfragen. Dann könnte es Chancen auf einen Ausgleich geben. Sicher bin ich mir aber auch da nicht.

    Wenn keine Lieferzeit drin steht:

    Pech gehabt. Ganz einfach. Ein Recht auf die Förderung gab es nie. Genauso wenn der Topf auf einmal leer ist, ist er leer. Ganz egal ob das Auto dann schon vor einem Jahr gekommen wäre.

    Kia könnte sich hier freundlicher verhalten, müssen sie rechtlich aber nicht.


    Man kann natürlich vom Vertrag zurücktreten und nie wieder einen Kia kaufen. Das ist nachvollziehbar, juckt Kia aber vmtl. auch nicht.

    Kia EV6 AWD GT-Line | Vollausstattung ohne Schiebedach | Auroraschwarz metallic | Bestellt am 11.11.21 - Abholung 01.04.22

  • @Andrei: Ich darf/muss Dich korrigieren. Es reichte bei den meisten Maßnahmen aus, dass man den Antrag gestellt hat - eine Bescheiderteilung war nicht erforderlich. Und wenn Du einen Antrag stellst, für den Du nach 12-15 Wochen einen Bescheid erhältst und dann den Auftrag vergeben willst, dann kannst Du auch das vortrefflich vergessen, da die Angebotsgültigkeit i.d.R. nur 4 Wochen beträgt.


    Und DU hast eine vereinbarte Lieferzeit? Wenn Du die schriftlich hast, dann klage doch Dein Fahrzeug bzw. den Schaden ein...jeder Rechtsanwalt sollte sich freuen.


    Und ja, man kann vortrefflich über die "Nicht"-Kommunikation diverser Hersteller streiten oder sie auch abgrundtief beschimpfen - aber wem hilfts? Dich kostet es nur Nerven, macht Dich griesgrämig und lässt Dich um viele Jahre altern...sei viel entspannter, dann hast Du viel mehr von Deinem BEV, wenn es dann geliefert wird!

  • Warum nicht einfach seitens der Regierung mal pro-Aktiv werden und allen Bestellern bis 31.12.2021 die 6.000€ sicher zusagen. Das geht mit einem Nachweis der Bestellung. Dann ist das Thema endlich mal klar und es ist einfach zu regeln und umgesetzt.


    Vor allem profitieren dann die ganzen Bafa-Karussell-Fahrer nicht mehr (Grüße gehen raus an Nextmove für diesen Begriff).

  • @schwelggi: Die Idee mit der BaFa-Zusage auf Basis der Bestelldaten ist schon vor einigen Monaten mal aufgekommen, als es um die Neuregelung/Fortführung der zu dem Zeitpunkt eigentlich zunächst "für tot" erklärten Förderung ging. Da gab es aber mal wieder die üblichen Argumente, dass eine Bestellung beim Händler ja auch fingiert oder gar gefälscht werden könne und nur der staatlich kontrollierte Zulassungszeitpunkt einen wirklich verlässlichen Punkt ausmache...kann man auch wieder vortrefflich drüber streiten, denn was habe ich als Staat von meinen Händlern für ein Bild, wenn ich praktisch jedem damit unterstelle zu betrügen?

  • Ganz ehrlich ist doch die Anschaffung des förderfähigen Gutes Ausschlag gebend. Ob man das am Bestellzeitpunkt oder Auslieferungszeitpunkt fest macht ist doch im Endeffekt egal. Kann man meinetwegen auch sagen Beantragen mit Bestellung, Auszahlen mit Anmeldung.


    Wir sind in Deutschland Opfer unser eigenen schlecht digitalisierten Bürokratie...


    Könnte so einfach sein:

    1) Antrag stellen mit Bestell Nachweis

    2) Zusage und Förderbescheid

    3) Update mit Zulassungsbescheinigung

    4) Auszahlung Prämie