Kia EV6 Forum Bestellung und Wartesaal - Bestellen Lieferzeit 2021 / 2022 / 2023 / 2024 - Auslieferung des Elektro Kia

  • Verzugschaden einfordern geht IMMER, egal ob verbindlicher oder unverbindlicher LT.

    Der Händler muss nur wirksam im Verzug sein, die Vorraussetzungen dafür sind eben je nach Liefertermin unterschiedlich.


    Bei mir aber so oder so Spezialfall.

    Die Bimsbirne hat gedacht, er kommt um einen Verzug herum, indem er gar keinen Liefertermin in den Vertrag einträgt.

    Keine Ahnung wer ihm das so geraten hat, im Zweifel (wenn es hart auf hart kommen sollte, im Moment steigt der Frustlevel aber gewaltig) ist er deswegen jetzt seit über 1 Jahr im Verzug und schrammt damit hart an einer Grenze wo das MY dann im Endeffekt ein paar Tausender günstiger wird als der EV6.

    EV6 GT Line, Long Range, Snow White Pearl

  • Ja klar,

    Einfordern geht natürlich immer.

    Aber ohne verbindlichen Liefertermin wird man halt nicht wirklich was bekommen. Ist natürlich ,wie immer ,von der konkreten Situation abhängig.


    Aber dann storniere doch einfach und hol dir nen Tesla. Mit einem Rechtsstreit ist meist niemandem geholfen. Meine Meinung .

    EV6 RWD 77kWh p1 WP AHK Snow White Hey Oh,

    abgeholt Mitte Juni, 2023 8o !


  • Das ist eine Fehlinformation.

    Ob verbindlich oder unverbindlicher Liefertermin ändert nichts daran, ob und wieviel Verzugschaden eingefordert werden kann.


    Der Unterschied liegt rein darin, dass man bei unverbindlichem Liefertermin selber aktiv werden muss (und es dann gewisse Fristen einzuhalten gilt), damit der Händler rechtswirksam in Verzug gerät, beim verbindlichen Liefertermin passiert das automatisch.

    Was dann letztlich als Verzugschaden anerkannt oder nicht ist davon auf jeden Fall nicht abhängig. Das ist relativ klar geregelt, bei entfallener oder gekürzter Umweltprämie wird es in jedem Fall schwierig.


    In meinem speziellen Fall wird es vermutlich auf keinen Rechtstreit herauslaufen (kann ich auch gut drauf verzichten), der Händler ist derartig bescheuert (ja anders kann man es nicht ausdrücken), dass ihm jeder Dorfjurist raten wird, sich im Fall der Fälle gütlich zu einigen.

    EV6 GT Line, Long Range, Snow White Pearl

  • Mich würde auch nur ein einziger Fall eines EV6 Bestellers interessieren, der, egal mit welcher Bestellhistorie auch immer, auch nur einen einzigen Cent irgendeiner Form von Verzugsschaden, Schadenersatz oder sonstwas bekommen hat.

    Für diesen muss dem Vertragspartner, also dem Händler, bei dem man bestellt hat, Fahrlässigkeit, Eigenverschulden oder Vorsatz bei der Verschleppung der Bestellung nachgewiesen werden, und das ist bei der Situation "Kunde bestellt beim Händler, Händler bestellt bei Kia Deutschland, Kia Deutschland bestellt in Korea" für den Endkunden praktisch unmöglich. Wenn der Händler das Auto im normalen Zeitrahmen bei Kia D bestellt hat, ist er selbst raus und das war's.

  • Mich würde auch nur ein einziger Fall eines EV6 Bestellers interessieren, der, egal mit welcher Bestellhistorie auch immer, auch nur einen einzigen Cent irgendeiner Form von Verzugsschaden, Schadenersatz oder sonstwas bekommen hat.

    Für diesen muss dem Vertragspartner, also dem Händler, bei dem man bestellt hat, Fahrlässigkeit, Eigenverschulden oder Vorsatz bei der Verschleppung der Bestellung nachgewiesen werden, und das ist bei der Situation "Kunde bestellt beim Händler, Händler bestellt bei Kia Deutschland, Kia Deutschland bestellt in Korea" für den Endkunden praktisch unmöglich. Wenn der Händler das Auto im normalen Zeitrahmen bei Kia D bestellt hat, ist er selbst raus und das war's.

    Hat es denn überhaupt hier schon jemand ernsthaft versucht? Habe im eigenen Umfeld eher erfahren, dass die Chancen für solche Ansprüche eigentlich gut sind. Diese Ansprüche werden auch nicht gegen Kia direkt geltend gemacht, sondern lediglich ggü. des Händlers bzw. beim Leasing ggü. des Leasinggebers. Dieser muss dann auch nachweisen, ob und inwieweit tatsächlich "höhere Gewalt" Anwendung findet. Schadensersatzansprüche in jeglicher Form müssen dann aber sicherlich gerichtlich durchgesetzt werden, was auf jeden Fall immer eine Hürde darstellt.

    Bestellt am 20.01.2022 über MeinAuto

    Bestellung des Händlers bei Kia: 02.03.2022

    EV6 Basis 58kWh, Air & Comfort-Paket (P1+P2), RWD, Auroraschwarz Metallic

    Unverbindliche Lieferung: März 2023 unbekannt September 2023


  • Ich verstehe die unterschiedlichen Transportzeiten ab Liefertermin wirklich nicht. Meiner wurde lt. GSW am 30.12.2022 gebaut und Ablieferung beim Händler steht aktuell wohl auf KW 17. Da ich bisher immer die VIN eingeben konnte gehe ich davon aus, dass er noch nicht verzollt ist.

    EV6 77kwh Basis mit Air-Paket und WP

    Gravity-Blue + Hellgrau „Charcoal“ Interieur

    Bestellt 04/22, unverb. Liefertermin 09/23

    Aktueller Status: Fahrzeug übernommen am 30.05.2023

  • Hat es denn überhaupt hier schon jemand ernsthaft versucht?

    Es hat hier und auch in den anderen mir bekannten Foren noch niemand versucht, weil es eben nicht von Erfolg gekrönt sein wird.

    Die Ausschlusskriterien für weitergehende Haftung wie Schadenersatz des Händlers stehen ja schon klipp und klar im Kaufvertrag.


    Habe im eigenen Umfeld eher erfahren, dass die Chancen für solche Ansprüche eigentlich gut sind. Diese Ansprüche werden auch nicht gegen Kia direkt geltend gemacht, sondern lediglich ggü. des Händlers bzw. beim Leasing ggü. des Leasinggebers. Dieser muss dann auch nachweisen, ob und inwieweit tatsächlich "höhere Gewalt" Anwendung findet. Schadensersatzansprüche in jeglicher Form müssen dann aber sicherlich gerichtlich durchgesetzt werden, was auf jeden Fall immer eine Hürde darstellt.


    Eben genau das nicht. Gegenüber dem Händler kannst du im Normalfall (wobei auch eine 36-monatige Lieferverzögerung nichts an dem "Normalfall" ändern würde) überhaupt nichts geltend machen. Denn das einzige, was er machen kann, ist Deine Bestellung bei Kia D auszulösen und immer wieder versuchen, Lieferung zu erwirken bzw. Stati an Dich weiterzugeben. Wenn Kia D / Kia Korea die Karre nicht liefert, ist das nicht in der Fahrlässigkeit oder dem Vorsatz Deines Händler begründet und somit niemals ein Auslöser für Schadenersatz o.ä.

    Kein Anwalt wird so eine Klage auf Schadenersatz vertreten, weil die Rechtslage und die AGB im Kaufvertrag eindeutig sind.


    THEORETISCH könnte aber natürlich die bestellende Stelle, z.B. Kia D gegenüber Kia Korea Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn z.B. nachweislich identische Bestellungen früherer Konfigurationen später gebaut und ausgeliefert werden als andere, die deutlich kürzer warten. Denn dann könnte (!) man auf Fahrlässigkeit plädieren, weil das Werk vielleicht die Reihenfolge der Bestellungen ignoriert und mögliche Lieferungen an lange wartende, und dadurch Schaden erleidende Besteller "grundlos" verschleppt.

    DANN wiederum müsste Kia D einen bei sich (und nicht beim Endkunden!) entstandenen Schaden durch Produktions- und Lieferverzug nachweisen. Das wäre dann z.B. bei sich ändernden Listenpreisen, die nicht an den Endkunden weitergegeben werden, iiirgendwie denkbar, aber total konfus und jeder praktischen Durchführbarket entbehrend.

    Aber egal wie und was: Da bist du als Endkunde außen vor, weil Du mit Kia D in keinerlei Vertragsverhältnis stehst. Und, wir erinnern uns: Der Vertragspartner der Endkunden, z.B. Kia Müller in Dadelhofen, hat keinen Einfluss und ist nicht schuld am Lieferverzug.


    Ergo: Niemand wird Schadenersatz vom seinem Händler bekommen, weil das Auto nicht geliefert wird. Kostenloser Rücktritt vom KV ist das einzige, was geht.

  • 12 Monate haben sich hier als Grenze etabliert

    Das wäre ja quasi beruhigend 12 Monate Grenze!! 😃

    Bei mir sind es am 21.3. exakt 16 Monate gewesen!!!

    Am "16. Monatsjubiläum" war ich dann noch mal beim Händler, aber nach wie vor können die überhaupt nichts sagen.. ;(

    Ich bin dann relativ ernüchtert wieder aus dem Gebäude raus und habe beschlossen nicht mehr großartig nachzufragen und einfach auf das zu warten was kommt.. :/ :whistling:

  • Das ist traurig und ich bin auch schon bei 16 Monaten angekommen.

    Nr. 2: EV6 in 12/21 bestellt: GT-Line in weiß, AWD, Voll+GD+Bright. 18 Monate ohne Status => storniert. Plötzlich FIN... Abgeholt in 09/23. AHK Selbsteinbau.

    Nr.1: EV6 in 05/22 als Neuwagen zur Wartezeitüberbrückung gekauft: GT-Line in weiß, RWD, Voll + GD, AHK Selbsteinbau.




  • Mit dem heutigen Tag trete ich dem leider nicht so exklusiven Club der noFortune 500 bei.

    Aufgrund meines Alters hat Kia mir eine Kälteschlafkammer im Vault 111 angeboten, damit ich die Auslieferung noch erleben kann.

    Ich melde mich dann also nach dem Erwachen im Jahr 2182 wieder.

    EV6 Gravity Blau + Charcoal Grau / 77,4 RWD / P1-P4 + WP (bestellt 11/21, Liefertermin: irgendwann in ferner Zukunft)

    17.05.23 Umstieg auf EV6 Runway Red / 77,4 AWD / P1, P2 zeitnah verfügbar

    Übergabe am 16.06.