Kia EV6 Forum Bestellung und Wartesaal - Bestellen Lieferzeit 2021 / 2022 / 2023 / 2024 - Auslieferung des Elektro Kia

  • Brutto mit Nettolistenpreis nicht verwechseln. Aktuell kriegt der EV6 die vollen 6000€ Förderung und zukünftig nur noch wahrscheinlich 4500€. Wobei die neuen Förderrichtlinien noch nicht offiziell sind und es dort auch Unstimmigkeiten gab ob es sich um Brutto/Nettopreise handelt und inklusive oder exklusive der Ausstattung und nicht nur wie bisher auf die Basisversion.

  • Da muss ich dich wiederum enttäuschen da ich diesbezüglich die Woche schon beim Anwalt war. Sobald der unverbindliche Liefertermin überschritten ist, kann man Verzugsschaden in höhe von 5% geltend machen, was bei den meisten ~2500€ sein dürfte. In meinen Kaufvertrag ist das gedeckelt auf die besagten 5% unter Klausel II.


    Ich bin aktuell ohne Auto unterwegs und werde mir ab dem ersten Tag nach Verzug ein Autoabo nehmen und das dem Händler in Rechnung stellen, sollte dieser nicht das bestreben haben mich Mobil zu halten - und danach sieht es aktuell nicht aus.

    Dann würde ich mal den Anwalt wechseln.

    Ein unverbindlicher Liefertermin ist, wie das Wort schon sagt, nicht bindend und dagegen kann auch somit schlecht geklagt werden.


    Vielleicht möchte auch der Anwalt einfach gut an dir verdienen.

    Aber könntest du vielleicht mal ein Foto von dieser besagten Klausel hier reinpacken?

    Bestellt: 17.12.2021, kein Vorläufer, 🇩🇪

    Fahrzeuge: KIA EV6 GT-line, 77.4 kWh, RWD, P5, P6, WP, Runway red / Renault Twingo Electric

    PV: 17,94 KWp O/W/S und 5,12 KWh Speicher

    Ladeinfrastruktur: 2 x myenergi Zappi mit Lastmanagement

  • Dein Denkfehler liegt darin das ursprünglich die Förderung je 3000 Hersteller und 3000 vom Staat war und dann 2020 der Anteil vom Staat auf 6000 erhöht also verdoppelt wurde - dieser wird jetzt schrittweise zurückgekürzt vorerst mal um 1500.


    Das müsste bedeuten solange das Förderprogramm läuft muss der Hersteller auch seinen Anteil wie ausgemacht beisteuern.

  • Dann würde ich mal den Anwalt wechseln.

    Ein unverbindlicher Liefertermin ist, wie das Wort schon sagt, nicht bindend und dagegen kann auch somit schlecht geklagt werden.


    Vielleicht möchte auch der Anwalt einfach gut an dir verdienen.

    Sicher - entschuldige wenn ich jemanden mit Jurastudium mehr vertraue als deiner Aussage aber die Aussage des Anwalts deckt sich auch mit den im Internet verfügbaren Informationen. Aber du darfst mir auch gerne eine Quelle für deine Aussage geben, dass Verzugsschaden nur geltend gemacht werden kann wenn ein verbindlicher Liefertermin genannt wurde.


    Der einzige Unterschied ist die Dauer um den Händler in Verzug setzen zu können.

  • Dann würde ich mal den Anwalt wechseln.

    Ein unverbindlicher Liefertermin ist, wie das Wort schon sagt, nicht bindend und dagegen kann auch somit schlecht geklagt werden.


    Vielleicht möchte auch der Anwalt einfach gut an dir verdienen.

    Aber könntest du vielleicht mal ein Foto von dieser besagten Klausel hier reinpacken?

    Ja als Hobby Anwalt ist man natürlich deutlich wissender als ein richtiger😊

    Auch unverbindliche Termine dürfen nicht wahllos überschritten werden. Nur bei höherer Gewalt ist es etwas anderes.

    EV6 moonscape matt, GT-line, RWD mit großer Batterie und WP

    Bestellt am 26.03.2022

    Vorläufer vom Händler von 12.01.2022

    Geplante Lieferung bei Bestellung war Q4/22. Bisher keine Informationen zu Produktion oder Lieferung

  • Dann würde ich mal den Anwalt wechseln.

    Ein unverbindlicher Liefertermin ist, wie das Wort schon sagt, nicht bindend und dagegen kann auch somit schlecht geklagt werden.


    Vielleicht möchte auch der Anwalt einfach gut an dir verdienen.

    Aber könntest du vielleicht mal ein Foto von dieser besagten Klausel hier reinpacken?

    Da viele Kia Händler die VDIK AGBs haben sind hier hier Microsoft Word - NWVB 12-2016 (vdik.de) zu finden. Das ist auch der Grund warum viele keine Preisanpassungsklausel haben, da diese dort auch nicht vorhanden sind.


    In dem Fall kann man unter IV. lesen:

    2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.


    Man kann natürlich die noch härtere Klausel auspacken das wäre dann:

    3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.


    Klausel 3 wird jedoch nicht ohne einem Termin beim Landesgericht durchsetzbar sein bei einer Dauer von 6-12 Monaten.


  • Und wie möchtest du oder dein Anwalt die Leichte Fahrlässigkeit nachweisen?

    Ganz ehrlich, ich würde es dir ja gönnen und jeden anderen hier auch. Aber wenn es so einfach wäre, hätten wir schon längst eine ganz schöne pleitewelle bei allen Autohändlern.

    Folgender Link dürfte für dich auch ganz interessant zu sein. Denn auf die Idee sind durchaus auch schon andere gekommen und offensichtlich gescheitert.

    https://www.frag-einen-anwalt.…rschreitung--f274741.html

    Unverbindlicher Liefertermin

    Dabei bleibt Ihnen nur, Ihre Ungeduld zunächst zu zügeln. Kalkulieren Sie beim unverbindlichen Liefertermin ein, dass der Händler diesen um bis zu 6 Wochen überziehen darf. Erst danach können Sie Ihr Missfallen auf zweierlei Art äußern:

    • Sie mahnen den Händler schriftlich an, das Fahrzeug zu liefern – und setzen ihn damit in Verzug. Für jede weitere schuldhaft verursachte Verzögerung können Sie dann Schadenersatz geltend machen. Der beschränkt sich allerdings bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % der Kaufsumme.
    • Noch wirksamer ist, wenn Sie Ihrem Händler schriftlich eine Frist (etwa von 2 Wochen) zur Lieferung setzen. Zuckt er nach Ablauf der Frist immer noch hilflos mit den Schultern, treten Sie vom Vertrag zurück. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag erlischt. Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, pochen Sie außerdem auf Schadenersatz. Dieser ist jedoch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 % des Kaufpreises begrenzt.

    Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie machtlos, ebenso wie Ihr Händler. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als 4 Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten.



    Aber das war es jetzt von mir dazu. Ich wünsche dir viel Erfolg beim klagen und melde dich mal zurück, wenn du Erfolg hast.

    Das hatten übrigens schon andere auch vor und noch hat keiner hier davon berichtet Erfolg gehabt zu haben.


    Aber was weiß ich Hobbyanwalt denn schon...

    Bestellt: 17.12.2021, kein Vorläufer, 🇩🇪

    Fahrzeuge: KIA EV6 GT-line, 77.4 kWh, RWD, P5, P6, WP, Runway red / Renault Twingo Electric

    PV: 17,94 KWp O/W/S und 5,12 KWh Speicher

    Ladeinfrastruktur: 2 x myenergi Zappi mit Lastmanagement

    3 Mal editiert, zuletzt von Martin-SH ()

  • aran merkt man, meiner Meinung nach, ganz deutlich, dass die traditionellen Autobauer den Wandel zur eMobilität noch nicht ernst nehmen!

    Bestell heute mal einen ganz normalen Verbrenner, kein Hybrid, da bist Du noch nicht zur Türe raus, da bekommst Du schon einen Anruf zur Übergabe, aber bei einem eAuto wartest Du bis 3 Tage nach deinem Tod!

    Na hast, kann nur sagen, stimmt so nicht. Mein Sohn hat im Januar einen Skoda Superb bestellt und letzte Woche ein Schreiben bekommen, dass das Auto zwar produziert ist, aber da noch ein Teil fehlt dieses Jahr nicht mehr ausgeliefert wird.

    RWD,77kw, P1, P2, P3, P4 und WP

    Bestellt am 08.03.2022, VIN im August angeblich vorhanden. Stand rot (keine Werksfreigabe). Liefertermin unbekannt.

    Update 16.11.: Alles rot Liefertermin unbekannt 🤔🤬

    Update 11.2.: alles rot, zwischenzeitlich xceed als Übergangsleasing vom Händler

    16.03.: weiterhin Still ruht der See, alles rot🤮🤮🤮

    18.04.: Fz in Produktion, Liefert. kW 27

    Produktionsdatum: 26.04.2023, shipped

    Ausgeliefert:07.07.2023

    Renault Zoe bis 15.12.2022

  • Seit über 40 Jahren fahre ich Autos unterschiedlicher Marken, aber KIA ist der erste Autohersteller der es geschafft hat, mich bereits vor der Lieferung des ersten Autos nachhaltig davon zu überzeugen, nie wieder eine Auto von KIA zu bestellen.


    Das ich ein Risiko bzgl. der BAFA Förderung eingehe und es nicht sicher ist, dass das bestellte Auto in 2022 geliefert wird, war mir bei der Bestellung des EV6 Ende 2021 bewusst. Was ich damals jedoch nicht für möglich gehalten habe, ist die unterirdische Kommunikationspolitik und Kundennähe von KIA. Diese werde ich definitiv nicht vergessen, unabhängig davon wie schön und angenehm der EV6 zu fahren sein wird, wenn ich ihn im nächsten Jahr irgendwann erhalte.


    Im März hatten wir einen Tesla M3 für meine Frau bestellt. Geplantes Auslieferungsdatum war November 2022. Wie hier schon mehrfach gepostet, hatte auch Tesla heftiges Durcheinander, was die prognostizierten Auslieferungszeiträume anbelangt. Aber: Bei Tesla konnten wir zumindest in der App jederzeit nachsehen, dass

    • die Bestellung des Autos bei Tesla im System ist und
    • welcher Auslieferungszeitraum gerade angepeilt wird (auch wenn die Angaben teilweise chaotisch waren).

    Von KIA habe ich bis heute noch kein Lebenszeichen von meinem EV6 vernommen. Weder ob die Bestellung des EV6 bei KIA im System verbucht ist, noch wann der evtl. Auslieferungszeitraum sein könnte. Einfach null Kommunikation. Die Aussagen meines Händlers, dass er im System keinen Fortschritt bei meiner Bestellung erkennen kann, helfen auch nicht weiter.


    Wenn das MY nach meinem Geschmack nicht so hässlich wäre, hätte ich den EV6 alleine wegen KIAs "Kommunikationsfreude" und "Kundennähe" schon lange storniert. Allein schon der Blick auf die Konzernmutter (Hyundai) zeigt mir deutlich, dass ich mit KIA auf's falsche Pferd gesetzt habe ;(

    Kia EV6 in Runway Rot Metallic, GT-Line, AWD, WP, GD, P5, P6 und AHK


    Photovoltaik: 11,76 kWp (Ausrichtung SSO) + 2,58 kWp (Ausrichtung NNW)

    Wallbox: openWB Series2 Standard+, Delta AC MAX Basic [EVCC gesteuert]

    Einmal editiert, zuletzt von Cheetah ()

  • Ich verstehe den Unmut, aber ich kenne keinen Hersteller, der aktuelle bessere Daten zur Bestellung liefert außer wie beschrieben Tesla.


    In der Vergangenheit war es für die Hersteller einfach deutlich leichter, Liefertermine zu planen und einzuhalten.

    Kia EV6 AWD GT-Line | Vollausstattung ohne Schiebedach | Auroraschwarz metallic | Bestellt am 11.11.21 - Abholung 01.04.22