Alles anzeigenHi, ich reihe mich dann auch mal hier ein. (Basis, 77kWh, RWD)
Wie ist das eigentlich mit dem Kaufvertrag?
Habt ihr auch "nur" eine Unterschrift eures Händlers auf dem Kaufvertrag wenige Tage nach eurer Unterschrift zurück erhalten?
"Hiermit bestätigen wird die Annahme der Bestellung" ... Datum / Unterschrift Händler
Mehr (separate Auftragsbestätigung) kommt da nicht mehr, oder?
War das bei euch auch so?
Ist dann die Angabe "Erwartetes Lieferdatum" im Kaufvertrag, das der Händler ja schon beim Ausdrucken des Kaufvertrags gefüllt hat (also offensichtlich ohne jegliche auftragsbezogene Rückbestätigung vom Hersteller) der unverbindliche Liefertermin?
Ja, eine Auftragsbestätigung muss vom Händler kommen, sonst ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Es sei denn, der Händler hat bereits in seinen AGB's stillschweigende Auftragsannahme nach x-Wochen Wartezeit ohne Widerspruch vereinbart.
Und ja, bei den meisten Verträgen ist die Lieferzeit unverbindlich. Aber nach Ablauf kann man trotzdem den Händler in Verzug setzen.