Kia EV6 Forum Bestellung und Wartesaal - Bestellen Lieferzeit 2021 / 2022 / 2023 / 2024 - Auslieferung des Elektro Kia
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Oh, entschuldige und ich freue mich für dich.
Ich war bei meinem nicht glücklich darüber.
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Falsch.
III. Preise...
Wobei ich das so verstehe, dass der Händler das machen kann, aber nicht muss. Jedenfalls hat mir mein Händler das so erklärt und zugesichert, nachdem ich ihn auf diese Klausel angesprochen habe. Aber das Recht hätte er nach 4 Monaten bei Preiserhöhung wie jetzt vor kurzem.
Wieder falsch. Erstmal es ist Punkt II bei mir (aber jeder Händler hat ja die gleichen AGB, stimmt.
Und bei mir entfallen die Regelungen. Es macht wie gesagt nicht jeder Händler.
Traurig, wenn man Sachen einfach unterschreibt, wenn man nicht glücklich damit ist. Liegt wohl am Alter.
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Ich habe die den Hinweis auf die Klausel auf der ersten Seite meines Vertrages stehen, mir wurde außerdem eine Mail des Verlaufsleiters gezeigt, in der explizit darauf hingewiesen wird, dass ab dem 15.06 keine Kaufverträge mehr ohne diese Klausel unterschrieben werden. Will eine Kunde nicht unterschreiben, kommt kein KV zustande. Ich werde mich morgen mal bei meinem alternativ-Händler melden, der war zwar etwas teurer, aber vielleicht ist der Vertrag nen anderer.
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Ich habe die den Hinweis auf die Klausel auf der ersten Seite meines Vertrages stehen, mir wurde außerdem eine Mail des Verlaufsleiters gezeigt, in der explizit darauf hingewiesen wird, dass ab dem 15.06 keine Kaufverträge mehr ohne diese Klausel unterschrieben werden. Will eine Kunde nicht unterschreiben, kommt kein KV zustande. Ich werde mich morgen mal bei meinem alternativ-Händler melden, der war zwar etwas teurer, aber vielleicht ist der Vertrag nen anderer.
In der heutigen Zeit durchaus verständlich und realistisch.
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Mal Klartext zur nachträglichen Preiserhöhung bei einem bereits abgeschlossenen Neuwagen-Kaufvertrag:Die Rechtslage ist eindeutig. Hat der Händler in seinen Verkaufsbedingungen nicht ausdrücklich die Möglichkeit einer kurzfristigen Preiserhöhung vorbehalten, ist eine nachträgliche Preiserhöhung nicht zulässig. Eine solche Klausel hätte im Übrigen unter den Voraussetzungen des § 309 Nr. 1 BGB unwirksam sein können.
§ 309 enthält Klauselverbote, die wegen ihrer besonders benachteiligenden Wirkung für den Vertragspartner des Verwenders "ohne Wertungsmöglichkeit" zur Unwirksamkeit führen.
In meinen Verkaufsbedingungen / AGB des Kfz-Händlers(!) ist eine Preiserhöhungs-Klausel nicht enthalten.
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Wieder falsch. Erstmal es ist Punkt II bei mir (aber jeder Händler hat ja die gleichen AGB, stimmt.
Und bei mir entfallen die Regelungen. Es macht wie gesagt nicht jeder Händler.
Traurig, wenn man Sachen einfach unterschreibt, wenn man nicht glücklich damit ist. Liegt wohl am Alter.
Das hat nichts mit dem Alter zu tun.
Ich hatte die Wahl zwischen unterschreiben oder nicht. Also zwischen Kia EV6 oder eben kein EV6.
Das hat so überhaupt nichts mit dem Alter zu tun. Eher in den sauren Apfel beißen.
Und einfach so habe ich das bestimmt nicht unterschrieben. Ich weiß schon genau, was in meinem Vertrag drin steht. Denn ich habe ihn gelesen. Macht ja auch nicht jeder.
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Jep, Ende Juli soll Schluss sein mit dem Übergangs-EV6. Schön war's.
Mal schauen, was nachher kommt. Dann gehe ich erstmal in den Urlaub und kläre das Weitere später mit dem Händler. Gehe mal nicht davon aus, dass ich nochmal einen EV6 kriege ein Stinger wäre ja auch ein schöner Kontrast ist mir aber glaube ich etwas zu tief
Donnerwetter, Raikou, als so alt hätte ich dich garnicht eingeschätzt, dass du schon nicht mehr vernünftig aus einem Stinger rauskommst, weil er so tief ist
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Traurig finde ich aber, dass hier echt einige Personen unterwegs sind (und die alt genug sind nehme ich mal an), die sich die zwei Seiten wohl noch nicht mal angeschaut haben. Da stehen echt interessante Dinge drin, die all das regeln, was hier im Thread schon umstritten diskutiert wurde.
Traurig finde ich, dass man in einem Forum, in dem es um netten Informationsaustsuch geht, nicht einfach einfach mal kurz und bündig schreiben kann "Bei mir steht unter "5% Klausel" dies und das, schau mal nach, ob Du das nicht auch bei Dir stehen hast." DAS wäre das, was man sich unter Gleichgesinnten hier schreiben könnte. Stattdessen oberlehrerhaftes Getue, "haste dies nicht gelesen, hä, haste das nicht gelesen, hä, alt genug sollteste schon sein". Zum Rückwärtsessen, diese ständigen persönlichen Gängeleien hier
Meinst du, man sollte hier nur Dinge fragen, die man auf anderen Wegen nicht auch irgendwo rausbekommen könnte, wenn man woanders liest?
Hier in diesem Forum kannst du Deiner Argumentation nach 70% der Threads löschen, weil die Informationen, die wir hier untereinander austauschen, zum allergrößten Teil auch anderswo, beim Händler, beim Serive oder sonstwo in Erfahrung zu bringen sind.
Und extra für den großen, alten, weisen Erklärbär: Bei mir existiert keine 5% Klausel im Vertrag. Deshalb frage ich hier. Tatsächlich. Die polemische Tour kannste dir also sparen
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Diese Klause ist nur in Finanzierungsverträgen zu finden, oder. Ich kann in meinem Leasingvertrag dazu nichts finden.